Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Angenommen ein Sicherungskasten, an den sowohl elektrische Leitungen einer einzelnen Wohnung, als auch andere Leitungen für z.B. die Heizung einer WEG angeschlossen sind, würde einen Defekt haben. Es entsteht kurzfristig Überspannung, mehrere Geräte sind von nun an nicht mehr zu gebrauchen.
Durch die Überspannung wird die Heizungsanlage der WEG beschädigt. Dies deckt die Gebäudeversicherung ab.
In der Wohnung sind einige Geräte 'durchgebrannt'. Die Hausratversicherung deckt allerdings nur Schäden in der eigenen Wohnung bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag ab.
Durch welche Versicherung könnte man nun die evtl. Schäden an Geräten in der Wohnung regulieren lassen? Oder anders gefragt: Wer würde überhaupt haften?
Viele Grüße,
BK
Überspannungsschaden in eigener Wohnung verursacht durch WEG-Sicherungskasten
15. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2018 | 12:01
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Überspannungsschaden in eigener Wohnung verursacht durch WEG-Sicherungskasten
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. März 2018 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatOder anders gefragt: Wer würde überhaupt haften? :
Der Verursacher der Überspannung.
Und wenn es keinen gibt, dann bleibt man darauf sitzen.
Und jetzt?
Schon
266.826
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
7 Antworten
-
22 Antworten