Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung

10. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
R.P.123
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 6x hilfreich)
Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung

Hallo zusammen!
Meine Schwiegermutter ist Halterin eines Ford KA und besitzt keinen Führerschein.
Ihr langjähriger Lebensgefährte (über 30 Jahre) ist der Versicherungsnehmer des Ford.
(das hat man wegen eines Anwohnerparkausweises damals so geregelt --- mittlerweile wohnen beide zusammen in der gleichen Wohnung)
Meine Frau (also Tochter der Halterin) wird nun den Ford übernehmen. Der Lebensgefährte der Mutter kann aus Altersgründen kein Auto mehr fahren.
Frage:
Kann meine Frau vom Lebensgefährten der Mutter die SFR - Klasse übernehmen?
(der Lebensgefährte der Mutter ist natürlich absolut damit einverstanden)

Gibt es eine gesetzliche Regelung wer genau die SFR-Klasse übernehmen darf?

Gibt es Ausnahmefälle? Oder liegt dies alles im ermessen der Kfz-Versicherung?

Danke im Voraus für Eure Antworten

Gruüße

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Alle mir bekannten deutschen Kfz-Versicherungen lassen die Übertragung des SFR nur innerhalb der Familie zu (sprich: ein gesetzliches Verwandschaftsverhältnis besteht). Eine generelle gesetzliche Regelung existiert nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Alle mir bekannten deutschen Kfz-Versicherungen lassen die Übertragung des SFR nur innerhalb der Familie zu

Wobei die eine oder andere Versicherung auch den Freund / Lebensgefährten zur Familie zählen.

Einfach mal bei der Versicherung bzw. bei der Agentur nachfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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