Hallo zusammen!
Meine Schwiegermutter ist Halterin eines Ford KA und besitzt keinen Führerschein.
Ihr langjähriger Lebensgefährte (über 30 Jahre) ist der Versicherungsnehmer des Ford.
(das hat man wegen eines Anwohnerparkausweises damals so geregelt --- mittlerweile wohnen beide zusammen in der gleichen Wohnung)
Meine Frau (also Tochter der Halterin) wird nun den Ford übernehmen. Der Lebensgefährte der Mutter kann aus Altersgründen kein Auto mehr fahren.
Frage:
Kann meine Frau vom Lebensgefährten der Mutter die SFR - Klasse übernehmen?
(der Lebensgefährte der Mutter ist natürlich absolut damit einverstanden)
Gibt es eine gesetzliche Regelung wer genau die SFR-Klasse übernehmen darf?
Gibt es Ausnahmefälle? Oder liegt dies alles im ermessen der Kfz-Versicherung?
Danke im Voraus für Eure Antworten
Gruüße
Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung
10. November 2019
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Frage vom 10. November 2019 | 12:07
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 6x hilfreich)
Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 10. November 2019 | 13:46
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Alle mir bekannten deutschen Kfz-Versicherungen lassen die Übertragung des SFR nur innerhalb der Familie zu (sprich: ein gesetzliches Verwandschaftsverhältnis besteht). Eine generelle gesetzliche Regelung existiert nicht.
#2
Antwort vom 10. November 2019 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119570 Beiträge, 39743x hilfreich)
ZitatAlle mir bekannten deutschen Kfz-Versicherungen lassen die Übertragung des SFR nur innerhalb der Familie zu :
Wobei die eine oder andere Versicherung auch den Freund / Lebensgefährten zur Familie zählen.
Einfach mal bei der Versicherung bzw. bei der Agentur nachfragen.
Und jetzt?
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