Wenn sich durch einen Umzug die Wohnfläche verdoppelt und man deshalb seine bisherige Hausratversicherung nicht weiterführen möchte, kann man die einfach ordentlich kündigen und natürlich die Beiträge bis zum Schluss weiter bezahlen (auch wenn die ursprünglich versicherte Wohnung nicht mehr exisitert)?
Oder wird man gezwungen, auch die neue Wohnung in den alten Vertrag aufzunehmen, auch wenn man das gar nicht will weil die Wohnung über jemand anders versichert ist.
Das man kein Sonderkündigungsrecht hat, ist mir soweit bekannt. Aber ich möchte vermeiden, die Versicherungsprämie für eine dopplte Versicherung wiederrum zu verdoppeln, obwohl man sie nicht braucht.
Umzug und Hausratversicherung
12. Juni 2017
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Frage vom 12. Juni 2017 | 09:00
Von
Status: Praktikant (669 Beiträge, 117x hilfreich)
Umzug und Hausratversicherung
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#1
Antwort vom 12. Juni 2017 | 10:06
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDas man kein Sonderkündigungsrecht hat, ist mir soweit bekannt. :
Mal in den AGB schauen.
Beispiel:
"Bei einem Wohnungswechsel passen wir den Beitrag ab Umzugsbeginn an die neuen Gegebenheiten an. Es kommen dann unsere Tarifbestimmungen zur Anwendung, die für den Ort der neuen Wohnung gelten.
Erhöht sich deswegen der Beitrag, können Sie den Vertrag kündigen. Das muss spätestens innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Ihnen unsere Mitteilung über die Erhöhung zugegangen ist. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei uns wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt können wir den Beitrag noch beanspruchen. Haben Sie uns den Wohnungswechsel
spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt und die neue Wohnfläche in Quadratmetern mitgeteilt, gilt Folgendes: Sie schulden
uns den anteiligen Beitrag nur in der Höhe, die für die bisherige Wohnung maßgeblich war."
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