Hallo.
Ich habe im letzten Jahr ein unfall gehabt und weiß nun nicht weiter. Die Gegnerische Versicherung schreib mir heute :" die Ansprüche weisen wir als rechtlich unbegründet zurück. Laut Ermittlingsakte schädigten Sie durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfallt Anderer.
Im November erhielt ich von der Polizei ein Mahnbescheid in dem es auch um das Thema Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfallt Anderer ging. Ich habe dieses schreiben ausgefüllt ihr erklärte ihnen das ich damit nicht einverstanden bin und alle erforderlichen maßnahmen ergriff damit nicht ein noch größerer Verkehrsunfall entsteht.
https://ibb.co/TH6h8XY
https://ibb.co/b66ZdbH
https://ibb.co/L02bPT8
https://ibb.co/18R3XN1
https://ibb.co/wNMcZrD
Ich wollte nur eure Meinung hören ob ich ggf einen Anwalt aufsuchen sollte oder das ganze fallen lassen soll.
LG
-- Editiert von go511321-57 am 21.03.2019 13:26
Unfall ... Anwalt oder fallen lassen ?
21. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2019 | 13:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall ... Anwalt oder fallen lassen ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. März 2019 | 13:44
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Also: früh anhand dieser subjektiven Beschreibung sehe ich eine eindeutige Vorfahrtsverletzung des Gegners
Aber
muss ja irgendwoher kommen?!Zitat:Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfallt
Ohne Anwalt und Einblick in die Ermittlungsakte sehe hier schlechte Chancen (ohne Anwalt kommt man eh nicht an die Akte)
#2
Antwort vom 21. März 2019 | 13:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfangs hieß es das ich zu schnell war. was aber nicht stimmt da ich die nächste straße ja links abbiegen wollte.
Schade das ich keine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe dann wäre die Sache sicherlich schon geklärt
Und jetzt?
Schon
267.735
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten