Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem, beim unserem Karnevalsumzug im Februar, sind wir gesammelt als Fussballmanschaft mitgegeganen. Für Getränke und Wurfmaterial hatten wir ein KFZ Fahrzeug, welches von einem Arbeitskollegen gefahren wurde.
Wir hatten alle Formulare für den Zug bereitgestellt, hatten eine Brauchtumsbescheinigung der KFZ-Versicherung des Fahrezugs und es war alles wie jedes Jahr in Ordnung, so das wir auch mitgehen durften und der Veranstalter die Teilnahme geprüft hat.
Als es losging baute der Fahrer einen Unfall mit dem Auto, indem er mit der seitlichen offenen Schiebetür in das Gespann vor uns fuhr und sich die Tür so verzog, dass es eine neue geben musste und ein Schaden von 3500 Euro entstand. Das Gespann vor uns hatte keinen Schaden erlitten.
Unser Fahrzeug (welches wir uns von einem Malerbetrieb aus dem Ort geliehen haben) war nur Teilkasko versichert und daher übernimmt die Versicherung keinen Euro von dem Schaden.
Wer haftet nun für diesen Schaden?
Danke und LG
Unfall beim Karnevalszug
6. März 2018
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Frage vom 6. März 2018 | 10:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall beim Karnevalszug
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 6. März 2018 | 11:11
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Zitatindem er mit der seitlichen offenen Schiebetür in das Gespann vor uns fuhr und sich die Tür so verzog, dass es eine neue geben musste :
Wie genau bzw was genau ist da passiert? Wie lief der Unfall ab?
#2
Antwort vom 6. März 2018 | 11:17
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Gegenüber dem Malerbetrieb derjenige der den Wagen von diesem geliehen hat.ZitatWer haftet nun für diesen Schaden? :
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#3
Antwort vom 6. März 2018 | 11:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitatindem er mit der seitlichen offenen Schiebetür in das Gespann vor uns fuhr und sich die Tür so verzog, dass es eine neue geben musste :
Wie genau bzw was genau ist da passiert? Wie lief der Unfall ab?
Das Fahrzeug hat sich aus der Aufstellung des Zugs bewegt und ist dabei zu eng an dem anderen Fahrzeug vorbei, sodass es zu einer Kollision kam. Danke
#4
Antwort vom 6. März 2018 | 11:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Gegenüber dem Malerbetrieb derjenige der den Wagen von diesem geliehen hat.ZitatWer haftet nun für diesen Schaden? :
Dies wären dann wir als Verein, das heißt wir könnten auf die Versicherung des Vereins zugehen? Danke!
#5
Antwort vom 6. März 2018 | 11:35
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitatdas heißt wir könnten auf die Versicherung des Vereins zugehen? :
Kann man natürlich machen. Aber welche sollte das greifen?
#6
Antwort vom 6. März 2018 | 13:03
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Ihr seid gegen die Beschädigung von geliehenen Dingen versichert?ZitatDies wären dann wir als Verein, das heißt wir könnten auf die Versicherung des Vereins zugehen? :
#7
Antwort vom 6. März 2018 | 20:13
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatKann man natürlich machen. Aber welche sollte das greifen? :
Solche entsprechenden Zusatzversicherungen gibt es für Vereine durchaus. Kosten allerdings nicht wenig (bei uns ca. 8 EUR pro Mitglied und Jahr), daher haben das nur die allerwenigsten Vereine. Bei sehr großen Vereinen wird die "Quote" günstiger, da kann ich mir das eher vorstellen.
Diese übernimmt dann aber auch selbst verursachte Schäden an eigenen und geliehenen Fahrzeugen (auch bei einfacher Fahrlässigkeit), sofern für den Verein unterwegs (das dürfte hier unstrittig sein).
https://www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/kfz-zusatzversicherung/
Im konkreten Fall würde es allerdings nicht helfen, da gewerbliche Fahrzeuge ausgeschlossen sind.
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