Unfall durch geplatzen Reifen auf Autobahn

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wolftears
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall durch geplatzen Reifen auf Autobahn

Liebe 123recht-Member,

heute Abend wollte ich nach Hause und war auf der Autobahn kurz vor meiner Aufahrt unterwegs. Wie es abens nu mal so ist, war viel los. Plötzlich sah ich vor mir auf der Fahrbahn was großes, massives liegen. Ich dachte nurnoch ans Ausweichen, aber dann hätte ich auch andere Verkehrsteilnehmer auf dem linken Fahrtstreifen erwischt. Dann krachte es auch schon, mir riss es das Auto rum, auf die Mittelleitplanke zu, sah nurnoch meine Autoteile im Rückspiegel auf eine Audi hinter mit einprasseln. Konnte gerade so entgegenlenken um nicht in die Planke rein zu semmeln, erlangte wieder die Kontrolle über mein Auto und ließ mich auf den Standstreifen rollen. Der Audi parkte dann auch mit Warnblinke hinter mir. Haben sofort abgesichtert und die Polizei gerufen. Die stellen einen geplatzten LKW-Reifen sicher, über den ich gerauscht bin. Aber im Moment fehlt jegliche Spur vom LKW. Bei mir fehlt die rechte Hälfte der Frontlippe, der Radkasten is rausgebrochen, die Stoßstange ist allgemein nach innen gewandert, Kühlergrill hängt weg und meine Reifen stehen Quer obwohl das Lenkrad gerade steht. Anscheinend hat der Unterboden auch was ab bekommen....
Momentan steht es bei Fahrerflucht...bezahlt den Schaden die AXA-Versicherung bei Teilkasko dennoch oder bleibe ich auf meinen Kosten sitzen, falls sich der LKW Fahrer nicht mehr finden lässt??
Ist ein 16 Jahrer alter 3er Golf... kann mich wahrscheinlich eh auf Totalschaden einrichten bzw "Nicht mehr Wert reparieren zu lassen"
Ich verstehe nicht, wie sowas überhaupt passieren kann...naja, jetzt ist es geschehen...

Liebe Grüße
Wolftears

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.11.2010 11:00:07
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Bei der Teilkasko können Sie eventuelle Glasschäden geltend machen wie Blinker,
Scheinwerfer oder Scheiben, das ist kein Problem.
Aber auf der wesentlichen Schadenssumme werden Sie wohl sitzen bleiben, wenn der Verursacher (LKW-Fahrer) nicht ausfindig gemacht werden kann.


Sepp aus Oberbayern

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"Sepp"

-- Editiert am 19.11.2010 12:22

2x Hilfreiche Antwort

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