Hallo Leute,
ich bekam heute Post vom Anwalt.
Folgender Sachverhalt:
Meine Firma lieh sein ein Auto von Sixt (damit Auftraggeber), ich wurde als Fahrer eingeschrieben und hatte am 20.12.2012 einen kleinen Verkehrsunfall.
Das Sixt Auto hatte eine Vollkasko.
Polizei wurde gerufen und befanden mich als schuldig.Meine Firma übernahm die Kosten und die Selbstbeteiligung, sodass alles geklärt war, was das Mietauto von Sixt anging.
Nun.. fast 1 Jahr später bekam ich das besagte Schreiben, indem ich eine Anklageschrift hatte, diese besagt, dass der Unfallgegnerwagen repariert wurde,im Januar 2013 und das ich für diese Reparatur 4500€ zahlen soll. Jedoch sind dabei 500€ Verzugszinsen ,weil ich den Betrag schon im Juni 2013 zahlen sollte, habe jedoch nie ein Schreiben bekommen.
Der Schaden wurde vom Unfallgegner bei seiner Versicherung gemeldet, jedoch weiß ich nicht ob die Versicherung zahlte.Unfallschadennummer habe ich.
Ist es rechtens, dass der Unfallgegner sich an mich wendet und von mir Geld verlangt, oder muss dafür die Versicherung von Sixt bzw. den Auftraggeber, meiner Firma, aufkommen?
Besteht vielleicht ein Betrugsfall, indem die Reparatur bereits von der Versicherung abgedeckt wurde und der Unfallgegner sich nochmals Geld holen möchte?
Der Unfallgegner ist übrigens der Bruder von dem Mann der das Auto repariert hat. (Bruder besitzt ein Autohaus)
Vielleicht könnte ihr mir da weiterhelfen. Bei einer Versicherungsfrau war ich bereits, Sie wurde leider nicht weiter.
Grüße
Unfall mit Mietwagen, Schadenaufkommen
14. November 2013
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Frage vom 14. November 2013 | 19:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall mit Mietwagen, Schadenaufkommen
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 15. November 2013 | 09:08
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 524x hilfreich)
Die Firma hat ja noch Unterlagen. Das Schreiben was du bekommen hast zum Schadenservice zur Prüfung einreichen und dem Anwalt diesen Schritt mitteilen.
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#2
Antwort vom 15. November 2013 | 09:48
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2068x hilfreich)
quote:
Ist es rechtens, dass der Unfallgegner sich an mich wendet und von mir Geld verlangt, oder muss dafür die Versicherung von Sixt bzw. den Auftraggeber, meiner Firma, aufkommen?
Die Auto-Versicherung des Mietwagens, also die von Sixt ist der richtige Ansprechpartner.
Die werden auch die Forderung prüfen und ggf. zurückweisen, die haben Gutachter zur Verfügung.
Also mach dir eine Ablichtung und leite das Ganze dem Sixt-Versicherer zu, Schadens-Nr. hast du ja wohl noch. Dabei erwähnen, daß dir nie eine Mahnung zugegangen ist.
Dem Gegner teilst du die Abgabe mit, dann solltest du nichts negatives mehr davon hören.
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