Unfall mit Privat PKV im Außendienst

15. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
NouvelEspoir
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Privat PKV im Außendienst

Hallo,

ich bin Frührentner und arbeite in einem 450,. Euro Job im Außendienst.
Dafür nutze ich meinen privaten PKW, da die Firma kein Fahrzeug stellt. Ich erhalte 30 Cent Kilometergeld für Benzin und Abnutzung.
Nun würde gerne wissen, ob mein Privat PKW, den ich im Außendienst für die Firma nutze, versichert ist, bzw. wenn ich damit während der Arbeit einen Unfall habe, ob dann die Firma meinen Schaden zahlen muss, oder ob das mein Privatvergnügen bleibt.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
M.F.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frank Ewald
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadenersatz, da Sie das Fahrzeug mit Bil­li­gung des Ar­beit­ge­bers für Dienst­fahr­ten ein­setzen.

Zur Absicherung dieses Risikos auf Seiten des Arbeitgebers kann dieser eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann melden Sie sich gerne.

Frank Peters, Potsdam

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"Mit freundlichen Grüßen

Frank Ewald"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:
Ich erhalte 30 Cent Kilometergeld für Benzin und Abnutzung.


Ich hoffe Sie sind sich im klaren darüber, dass die tatsächlichen Kosten zwischen dem 3 & 5 fachen betragen.
Von daher schon mal ein gutes Geschäft für den Arbeitgeber.

Auch würde ich Ihnen dringend raten, einen Blick in die eigene Versicherungspolice zu werfen, dort werden meist so nette Fragen nach der Nutzung des PKW gestellt

"ausschließlich privat
überwiegend privat
geschäftlich"

Wenn man dort das "normale" für einen privat PKW angegeben hat, kann es auch bei einem selbstverschuldeten Unfall mal recht dumm aussehen, wenn man mal wieder geschäftlich unterwegs ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Der AG muß in diesem Fall das Privatfahrzeug wie ein Dienstfahrzeug stellen.
Kommt es zum Unfall:
- leichte Fahrlässigkeit = AG zahlt
- mittlere Fahrlässigkeit = AG und AN teilen
- Vorsätzlich und Grobfahrlässig = AN zahlt

Rückstufung der Haftpflichtversicherung geht immer zu lasten des AN auch dann wenn der AG die volle Höhe des Schadens zahlen muß.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Durch Zahlung einer entsprechenden Kilometerpauschale kann der AG das Schadensrisiko an deinem Fahrzeug abdenken.
Zahlt aber der AG dagegen nur einen geringen Betrag ( 30ct.)was einen steuerlich zulässigen Kilometersatz in etwa entspricht, deckt diese Zahlung nur den Rückstufungsschaden in der Kfz-Haftpflicht für dich ab.
Was tun bzw. fordern?
Entweder der AG schließt eine Dienstreise-Kasko-Versicherung für dein Auto ab, oder er zahlt dir einen Zuschuß zum persönlichen Abschliessen einer Vollkaskoversicherung.

Ansonsten siehe spatenklopper und muran.



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