Hallo,
habe ein Riesen Problem.
Ich habe einen Unfall in Tschechien gehabt, bin einem Fahrzeug leider ohne Berührung ausgewichen das mir auf meiner Fahrbahn Seite entgegen kam!
Bin mit meinem Fahrzeug im graben gelandet, der wegen Schnee-Schmelze bzw. Hochwasser voll Wasser stand.
Das Ende vom Lied Unfallgegner Unerkannt geflüchtet und mein Auto steht voll Wasser!
Ich habe auf mein Auto Teilkasko Versicherung und die Versicherung zahlt den Wasserschaden im Innenraum und Motor nicht!
Es ist doch unmittelbare Einwirkung durch Überschwemmung wegen Schnee-Schmelze bzw. Hochwasser?
-- Editiert von chbisuw am 02.04.2006 23:40:42
Unfall mit Wasserschaden, Versicherung Zahlt nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



hi,
"ausgeschlossen sind schäden, die auf durch diese naturgewallten veranlasstes verhalten des fahrers zurückzuführen sind."
ursächlich für den schaden ist nicht die überschwemmung selbst sondern der fahrfehler.
ich nehme an, dass ist die begründung der ablehnung oder? wenn ja keine chance.
ganz abgesehen davon ist ein graben voll wasser aber auch nicht gerade eine überschwemmung bzw. naturgewallt. gräben sind dazu da wasser abzuführen, schon allein das sollte eine ablehnung begründen.
gruß
genau mit dieser Begründung kam mir die Versicherung!
Übrigens das Wasser in dem Graben ist auf jeden Fall durch Schneeschmelze das Wasser stand aber schon auf der Fahrbahn deshalb ist der entgegen kommende Verkehr bzw. Fahrzeug auf meine Fahrbahnseite gefahren!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hi,
tut mir leid für dich. die regulierung könnte in diesem fall nur über eine bestehende vollkaskoversicherung erfolgen. darum auch der ausschluß in TK, als abgrenzung.
gruß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten