Hallo,
man nehme an jemand baut mit einem fremden Fahrzeug einen Unfall mit einem anderen beteiligtem Fahrzeug, und der Beifahrer ist der Halter des PKWs.
Nur Sach- kein Personenschaden.
Die Nutzung war im Rahmen einer Gefälligkeit/Hilfeleistung, da der Halter zu müde war und sich nicht in der Lage dazu fühlte das Fahrzeug selbst zu fahren!
Zahlt bei diesem Fall die Versicherung des Fahrzeughalters(Teilkasko), die Privathaftpflicht des Fahrers oder bleiben beide auf den Kosten sitzen?
Wie ist dann der Sachverhalt?
Vielen Dank.
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-- Editiert Salle3 am 01.10.2011 15:03
Unfall mit fremden Kfz
1. Oktober 2011
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Frage vom 1. Oktober 2011 | 14:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit fremden Kfz
Probleme mit der Versicherung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2011 | 19:14
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
den Fremdschaden zahlt schon mal die Haftpflichtversicherung, überhaupt keine Frage.
Den eigenen Schaden zahlt nur eine Vollkaskoversicherung, so denn eine abgeschlossen war.
Die Teilkasko zahlt nur Glasschäden, also kaputte Scheiben und Scheinwerfer.
Und falls es bestimmte Fahrervorgaben oder -beschränkungen gab (z.B. Fahrer muss älter als 25 sein), dann kann die Versicherung bestimmte Nachzahlungen verlangen (der Unterschied zum eigentlich fälligen Tarif plus Vertragsstrafe).
Eine Privathaftpflicht zahlt grundsätzlich nicht bei Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung von Kraftfahrzeugen.
MfG Stefan
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