Hallo zusammen,
ich bin mit der rechten Autoseite an der Leitplanke entlang gekratzt.
Danach bin ich angehalten und habe gesehen, dass nur der Wagen einen Schaden hat. Die Leitplanke weißt noch nicht mal Farbe auf.
Ich habe es dann nicht für nötig gehalten die Polizei zu rufen.
Jetzt macht die Versicherung blöd und fragt nach einem Geschädigten. Der Geschädigte ist deren Meinung der "Staat", weil die Leitplanke ja Bundeseigentum ist.
Kann mir da jm helfen? Ich bin echt verzweifelt. Es ist dann auch noch ein Firmenwagen, der erst 5 Wochen alt ist.
Bringt es etwas, wenn ich jetzt (2 Wochen nach dem Unfall) die Polizei informiere?
Danke im voraus.
Gruß
Christian
-- Editiert von go344365-74 am 01.08.2018 14:59
-- Editiert von go344365-74 am 01.08.2018 15:04
Unfall ohne Schädigung Dritter
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Umgangssprachlich: Fahrerflucht!
Nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB
hat ein Beteiligter bei einem Unfall im Straßenverkehr, bevor er sich vom Unfallort entfernt, zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, zu ermöglichen.
Wenn niemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, darf sich der Unfallbeteiligte nach einer den Umständen angemessenen Wartefrist vom Unfallort entfernen (§ 142 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB
).
In letzterem Fall hat der sich entfernende Unfallbeteiligte die Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen.
Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. ( 142 Abs. 3 StGB)
Siehe https://www.frag-einen-anwalt.de/Leitplanke-beschaedigt--f251068.html
-- Editiert von guyfromhamburg am 01.08.2018 17:44
Zitat:Bringt es etwas, wenn ich jetzt (2 Wochen nach dem Unfall) die Polizei informiere?
Ja, das könnte Dir eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort einbringen.
Wenn überhaupt, dann würde ich mich an die zuständige Straßenmeisterei wenden. Die kann Dir ggf. bestätigen, dass an der Leitplanke kein Schaden entstanden ist. Das Risiko, dass doch ein Schaden entstanden ist, gehst Du dabei natürlich auch ein. Nur ist die Straßenmeisterei nicht verpflichtet, Dich wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort anzuzeigen und ist diesbezüglich bei einer freiwilligen Meldung ggf. großzügig. Die Polizei ist dagegen zur Anzeige verpflichtet.
Zitat:Der Geschädigte ist deren Meinung der "Staat", weil die Leitplanke ja Bundeseigentum ist.
Ganz so ist es nicht:
Autobahn, Bundesstraße => Bundeseigentum
Landstraße, Staatsstraße => Landeseigentum
Kreisstraße => Kreiseigentum
Übrige Straßen => Gemeindeeigentum
Und je nach Art der Straße ist auch eine andere Straßenmeisterei zuständig, wobei die Länder auch für das Bundeseigentum Ansprechpartner sind.
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Vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt mit einem Anwalt und einen Versicherungsvertreter, einer anderen Versicherung, gesprochen. Beide meinen, dass die Versicherung vom Auto nicht so einen Aufstand machen soll. Es ist ein Vollkaskoschaden und die evtl. Beschädigung der Leitplanke solltet denen egal sein. Es ist Schikane der Versicherung.
Die Idee mit der strassenmeisterei werde ich mal besprechen.
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