Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Ende Januar ist mir auf dem Parkplatz ein junger Mann ins Auto gefahren...Schramme, Schaden laut Gutachten knapp über 900€. Er hat sich allerdings aus dem Staub gemacht, wurde aber beobachtet.
Ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet, es wurden Lackproben am Unfallschaden genommen, Fotos gemacht usw.
Ich hab dann noch Angaben darüber gemacht, wo das gegnerfahrzeug laut zeugen beschädigt sein muss, usw.
Die Identität des zeugen ist mir nicht bekannt, wohl aber der Polizei.
Ich habe einen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragt und das wurde der Versicherung auch zugestellt.
Nun fangen sie an, Fragen zu stellen. Wie genau ist das Fahrzeug beschädigt worden? Wer hat es gesehen....Name, Adresse usw.
Ich habe jetzt bedenken, dass die sich irgendwie aus der Zahlung winden wollen und ich auf dem Schaden sitzen bleibe.
ist das ein normaler Vorgang?
Sollte ich, bevor ich jetzt was falsches sage, lieber einen Rechtsanwalt mit dazu nehmen?
Muss den die Versicherung bezahlen?
Muss ich die Kosten für den RA vorstrecken?
Es ist doch egal, wer das Auto gefahren hat, oder?
Zahlen muss doch die Versicherung des Halters, oder?
Es reicht doch dann, wenn das unfall verursachende Fahrzeug festgestellt wird, oder?
Ich habe nämlich etwas bedenken, dass hinterher so was kommt, wie "Ich bin da nicht rein gefahren. Der muss MIR ins Auto gefahren sein. Ich kann mich an keinen Unfall erinnern"...denn offensichtlich hatte der junge Mann noch seine Freundin dabei.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Unfallflucht...Zahlung lässt auf sich warten...
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
Und dazu auch ein Unfallbericht, oder ein Verweis auf das Ermittlungsverfahren?Zitat:Ich habe einen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragt und das wurde der Versicherung auch zugestellt.
Die Versicherung muss ja wenigstens die Chance bekommen den Fall einzuschätzen.
Stefan
ZitatIch bin für jede Hilfe dankbar! :
Noch zu früh. lass die Versicherung erstmal ermitteln und warte deren Entscheidung ab.
Ab Du hast natürlich Recht, wenn der Unfall bestritten wird und es keine weiteren Nachweise gibt, kann es problematisch werden.
Stimmen den wenigstens Kennzeichen und PKW überein?
Berry
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Hallo
Was für ein Parkplatz?Zitat:Ende Januar ist mir auf dem Parkplatz ein junger Mann ins Auto gefahren.
Wurde das eigene Fahrzeug gerade bewegt? Wenn ja, wer ist wie gefahren? Schadenshergang?
Hallo,
Das glaube ich kaum, denn sonst wäre der TS ja selber Zeuge, und würde den anderen Zeugen wohl auch kennen.Zitat:Wurde das eigene Fahrzeug gerade bewegt?
Stefan
Die Versicherung hat Kenntnis darüber, dass es sich um eine Unfallflucht handelt, ja.
Mein Auto stand auf dem Parkplatz eines FastFood Restaurants. Diese Parkbuchten, in die man schräg einparkt.
Da hat der junge Mann mir eine Schramme ans Auto gefahren und ist weg.
ich kam raus und es meldete sich ein Passant, der mir sagte, wer es war.
Kennzeichen und Auto passen zusammen.
Die Polizei hatte sich auch noch mal bei mir gemeldet und wollte Angaben zur Schadenhöhe. Die Staatsanwaltschaft möchte die haben.
Ich hab denen damals gesagt, dass ich noch keine Reparatur veranlasst habe und erst mal wissen wolte, was das Ermittlungsverfahren ergibt, bevor ich auf den Kosten hinterher sitzen bleibe.
Der Beamte sagte damals zu mir, dass er mir zum Täter nichts sagen könne/dürfe. Für mich sei ja nur maßgeblich, welches Auto es war für die Abrechnung mit der Versicherung. Und das stehe doch fest.
Also gehe ich davon aus, dass ich schon den richtigen habe.
-- Editiert von XxBombermanxX am 07.04.2020 06:32
Hallo,
ich würde es einfach nochmal schildern (etwa so wie hier), und wenn die Versicherung dann weiter rumzickt einen Anwalt hinzuziehen.
Übrigens kann es der Versicherung fast egal sein ob sie zahlt oder nicht, sie kann den Halter später bis zu 2.500 Euro in Regress nehmen, und das dürfte hier selbst mit Anwalts- und Gerichtskosten reichen (immer vorausgesetzt es war wirklich eine Fahrerflucht, und nicht nur ein "nicht bemerkt").
Ja, hört sich so an.Zitat:Also gehe ich davon aus, dass ich schon den richtigen habe.
Aber ganz sicher kannst du dir da natürlich trotzdem nicht sein, auch daher würde ich mich mit dem Anwalt noch zurückhalten (den zahlst du selber, wenn es am Ende doch das falsche Auto war).
Das stimmt imho nicht. Du bist Geschädigter und hast Schadenersatzansprüche gegen den Täter, also muss dir Auskunft bzw. Akteneinsicht gewährt werden. Du musst dich nicht an die Versicherung halten, sondern kannst auch direkt den Täter verklagen (häufig werden aus verfahrenstaktischen Gründen sogar alle drei verklagt, also Fahrer, Halter und Versicherung).Zitat:Der Beamte sagte damals zu mir, dass er mir zum Täter nichts sagen könne/dürfe.
Stefan
Zitatich würde es einfach nochmal schildern (etwa so wie hier), und wenn die Versicherung dann weiter rumzickt einen Anwalt hinzuziehen. :
Stefan,
die Versicherung zickt nicht rum, hat vielmehr den angeblich Geschädigten befragt um den noch unklaren Sachverhalt aufzuklären.
Wir und der Geschädigte wissen ja nicht was der VN so von sich gegeben hat.
Aktuell gilt die Fragen zu beantworten und ansonsten die Entscheidung abwarten.
Berry
Hallo,
ja, du hast recht, ich streiche das "weiter" aus meinem Satz.
Stefan
Dass sich die Vers.Zitatist das ein normaler Vorgang? :
Das sollte man erfahrungsgemäß auch, wenn alles klar wie Kloßbrühe wäre.ZitatSollte ich, bevor ich jetzt was falsches sage, lieber einen Rechtsanwalt mit dazu nehmen? :
Wenn nachgewiesen ist, dass der Verursacher das entsprechend "beschuldigte" Fahrzeug ist, und die HAftung bei 100:0 liegt... ja.ZitatMuss den die Versicherung bezahlen? :
Ja. Zudem muss natürlich noch klar sein, dass eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Ist aber eher ein Randfall.ZitatEs reicht doch dann, wenn das unfall verursachende Fahrzeug festgestellt wird, oder? :
Kann natürlich passieren. Aber man hat ja einen neutralen Zeugen, der den Hergang zumindest insoweit bestätigen kann, dass diese These nicht stimmen kann. Auch lässt das Schadenbild oft solche Schutzbehauptungen nicht zu.Zitat"Ich bin da nicht rein gefahren. Der muss MIR ins Auto gefahren sein. Ich kann mich an keinen Unfall erinnern" :
Nun melde ich mich noch mal bzgl. des o.g. Sachverhaltes.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da nicht nachgewiesen werden kann, ob er die Kollision bemerkt hat.
Er bestreitet jedoch nicht, dass es zu einer Kollision gekommen ist.
So viel zu strafrechtlichen Seite. Die ist mir sogar noch recht wurscht.
Die Versicherung jedoch schreibt mir nun, dass laut der ihnen vorliegenden Informationen strittig ist, dass es überhaupt zu einer Kollision gekommen ist und sie jetzt erst mal wieder Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen wollen , damit die irgendwann mal Updates kriegen.
Mir wird es jedenfalls zu bunt und es dauert jetzt auch schon 4 Monate, die ich mit dem Schaden durch die Gegend fahre. Ich werde nun einen Rechtsanwalt mit dazu nehmen.
Meine Frage wäre nun, welcher der richtige ist...Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, ...das überfordert mich schon.
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