Hallo erstmal,
für einen nicht verschuldeten Unfall habe ich heute das Gutachten für mein Fahrzeug vom Sachverständigen bekommen. Neben den Reparaturkosten sind auch die Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs als auch die Reparaturdauer (3 Tage) und Wiederbeschaffungsdauer (12 Tage)angegeben. Da ich vor habe ein anderes vergleichbares Fahrzeug zu kaufen kann ich also für 12 Tage Mietwagenkosten der Versicherung in Rechnung stellen? Es soll auch eine fiktive Berechnung für Mietwagen geben, weiß da jemand bescheid?
Viele Grüße!
Unfallschadengutachten
21. April 2006
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Frage vom 21. April 2006 | 21:11
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschadengutachten
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 22. April 2006 | 10:19
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
Müssen Sie direkt beim Versicherer nachfragen. Richtet sich nach Ihrem jetztigen Auto.
Beispiel:
Fiat, Wert 3500€, da können Sie sich kein Mietwagen als BMW holen.
Manche VR begrenzen den Tagessatz beim Mietwagen.
Fragen Sie doch einfach nach!
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