Unfallversicherung - Augenschaden

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
steffibike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallversicherung - Augenschaden

Ich habe eine Unfallversicherung und einen Schadensfall - auf einem Auge 70 Verlust der Sehkraft durch Unfall - jetzt sagt die Versicherung bei einem Ausgleich des Schadens durch eine Brille besteht kein Anspruch. Das soll bei Augen und Ohren so sein.
Ich denke das kann nicht korrekt sein - hat jemand Erfahrungen?

MFG
Steffi

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
meines Wissens ist der völlige Verlust eines Auges mit einem 50% Invaliditätsgrad
anzunehmen, aber eine Brille ist eher das Gegenteil.
Würde über Krankenkasse oder --bei Fremdverschulden-- den Unfallverursacher gehen.

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