Ich habe eine Unfallversicherung und einen Schadensfall - auf einem Auge 70 Verlust der Sehkraft durch Unfall - jetzt sagt die Versicherung bei einem Ausgleich des Schadens durch eine Brille besteht kein Anspruch. Das soll bei Augen und Ohren so sein.
Ich denke das kann nicht korrekt sein - hat jemand Erfahrungen?
MFG
Steffi
Unfallversicherung - Augenschaden
26. Mai 2008
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Frage vom 26. Mai 2008 | 11:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallversicherung - Augenschaden
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2008 | 14:09
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
Hallo,
meines Wissens ist der völlige Verlust eines Auges mit einem 50% Invaliditätsgrad
anzunehmen, aber eine Brille ist eher das Gegenteil.
Würde über Krankenkasse oder --bei Fremdverschulden-- den Unfallverursacher gehen.
Und jetzt?
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