Unfallversicherung - Gegengutachten einer Verletzung

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pyrrhian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallversicherung - Gegengutachten einer Verletzung

Liebes Forum,

ich habe mir in einem meiner Daumen die Beugesehne durschnitten. Diese wurde zwar ohne Probleme wieder zusammengeflickt, jedoch funktioniert das Greifen mit der Gliedmaße auch nach langwieriger Physiotherapie immernoch nicht besonders gut.
Meine Krankenversicherung hatte mir dann einen "provisorischen"/vorerstigen Betrag überwiesen und ein Gutachten veranlasst.

2 Wochen später kommt ein Brief der so ziemlich sagt "Wir haben Ihnen zu viel gezahlt. Lassen Sie die Sache beruhen/verzichten Sie im Falle einer Verschlechterung auf weitere Forderungen und Sie können Ihr Geld behalten."
Habe mir das Gutachten durchgelesen und festgestellt, dass lediglich etwas von einer "leichten Beeinträchtigung" gesagt wurde. Allerdings kann ich mit dem Daumen kaum Kraft ausüben und er ist von der Beweglichkeit her immernoch sehr eingeschränkt. (zumal es mein rechter Daumen ist und ich Rechtshänder bin)

Nun wäre meine Frage ob es sich eventuell lohnen würde ein Gegengutachten zu beantragen.
Meine Angst ist, dass ich eventuell vor Gericht gezerrt werde und die Kosten dann übernehmen muss.

Hat jemand von Ihnen da schon Erfahrung mit?

Vielen lieben Dank!

Gruß,

Pyrrhian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Pyrrhian):
Nun wäre meine Frage ob es sich eventuell lohnen würde ein Gegengutachten zu beantragen.


Auf die Entfernung hin, kann man das doch nicht beurteilen. Und es ist doch auch nicht sicher, dass ein von Dir beauftragter Gutachter zu einer wesentlich anderen Einschätzung kommt.

Ist Dir klar, dass die Verletzungsfolgen Dich noch sehr lange leicht beeinträchtigen werden, aber vermutlich irgendwann folgenlos ausgeheilt sind? Was sagt Dein Arzt dazu?

Die Versicherung hat Dir ein Angebot gemacht, welches du annehmen kannst. Falls nicht, zahl den überzahlten Betrag zurück, Dann hälst Du dir die Möglichkeit eines Verschlechterungsantrages offen.

Ich persönich würde (hier allerdings in Unkenntnis der noch vorhandenen Beschwerden) keinen eigenen Gutachter beauftragen.
Dessen Kosten dürften vermutlich höher sein als der zurückgeforderte Betrag.

Berry

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