Unfallversicherung - Genesungsgeld

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Helga1960
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallversicherung - Genesungsgeld

Ich habe eine Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Bis heute dachte ich, Krankenhaustagegeld für Krankenhausaufenthalt und Genesungsgeld für Arbeitsunfähigkeit zu Hause. Bis mir heute meine Versicherung mitteilte, dass Genesungsgeld nur für die Anzahl der Tage im Krankenhaus gezahlt wird.
Ich war nach einem Unterschenkelbruch 8 Tage im Krankenhaus, aber danach 6 Wochen zu Hause. Ist es wirklich richtig, dass ich hier nur 8 Tg. Krankenhaustagegeld und 8 Tg. Genesungsgeld bekomme? Ich hatte das irgendwie anders in Erinnerung!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Genesungsgeld erhalten Sie für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage.

Der Anspruch auf Genesungsgeld hängt also immer von der Zahlung des Krankenhaustagegeldes ab, ist jedoch auf 100 Tage begrenzt. Der Anspruch entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.


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#2
 Von 
Helga1960
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!
Ich hatte in den 80igern schon einmal einen Unfall und hatte die Erinnerung, dass die Länge der Zahlung von Genesungsgeld unabhängig vom Krankenhaus- tagegeld gewesen sei.

Gruß
Helga 1960

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#3
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

In den 80ern war vieles anders, da hatten wir auch noch die D-Mark und eine andere Inflationsrate

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