Hallo Alle !!
So hier nun mein Anliegen. Meine Schwiegermutter hat für ungefähr 5 Monate nicht die Unfallversicherung bezahlt nun hatte ihr mann aber jetzt einen Arbeitsunfall die Versicherung hat nun (am Telefon ) gesagt bezahlen sie die offenen Rechnungen dann ist alles ok ...das tat sie auch nun wird aber gesagt so geht es nicht wir zahlen nicht das sie die Unfallversicherung nur bezahlt haben weil ihr Mann einen Unfall hatte (der unfall war am 18 eingezahlt am 20 ) nun meine frage gibt es noch eine möglichkeit das die Versicherung doch zahlt???
Danke im vorraus
Unfallversicherung - Arbeitsunfall - nicht bezahlte Beiträge
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
erst einmal grundsätzlich:
Was hat eine private Unfall zunächst mit dem Arbeitsunfall
direkt zu tun.
Die Private ist meines Wissens eine zusätzliche. In Ihrem Fall wahrscheinlich zum *Kohle saugen*??
Wahrscheinliches Ergebnis >> Die Versicherung hat endlich die rückständige Knete und ist in aller Regel aus der Leistung befreit, wegen der überfälligen und zu spät geleisteten Prämien. Hier werden die Bedingungen greifen. Bei der Überschreitung von 5 Monaten werden entsprechende Mahnungen, mit angekündigten Folgen aus der *Nichtzahlung*, bei Ihnen vorliegen. Allerdings in der Regel keine Beachtung, weil der passierte Unfall war nicht vorhersehbar.
ERGO: Also die böse Unfallversicherung.
Nee nee meine Liebe >> an die eigene Nase fassen und locker die erhoffte Leistung abhaken. Is so !
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
@Commodore: Grundsätzlich deckt eine private Unfallversicherung auch Arbeitsunfälle ab.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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@ikarus
Richtig, aber Commodore hat auch nichts gegenteiliges behauptet.
Die private UV ist um den VN zu entschädigen, wie beispielsweise Zusatzrente, oder im Todesfall eine Entschädigung für die Angehörigen wie bspw. bei einer Risikolebensversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen läuft jedoch über die Berufsgenossenschaft und übernimmt u.a. die Kosten für anschließende berufliche Umschulungen etc.
MfG!
-- Editiert von Bluce Lee am 16.04.2008 11:20:54
um auch mal auf die frage einzugehen:
sofern das qm (qualifizierte mahnverfahren) nach §39 vvg (alt) mit fristsetzung bereits angelaufen ist, und die darin genannte frist abgelaufen ist ...
... ist hopfen und malz verloren
wovon auszugehen ist
gruß
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