Unfallversicherung trotz 100% Invalidität und Schwerstbehinderung???

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)
Unfallversicherung trotz 100% Invalidität und Schwerstbehinderung???

Ich habe ein großes Problem.Unsere Mutti ist kürzlich verstorben.Letztes Jahr hat eine Versicherungsmaklerin ihr eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung verkauft(37€ mtl.) und sie aber im dem Glauben gelassen,eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen zu haben.Nun meine Frage an euch:Kann man einer Frau mit 100% Schwerstbehinderung und 100% Invalidität überhaupt so eine Versicherung verkaufen?Laut Vertrag hätte die Versicherung bei einem Wegeunfall(Arbeit),Sportunfall(sie war gehbehindert) gezahlt.Ist es aber nicht so,das so eine Versicherung bei bereits bestandener Invalidität gar nicht gezahlt hätte?Wie können wir jetzt gegen diese Versicherung vorgehen oder war das alles rechtens?Bitte helft mir,es ist sehr dringend!!!

Danke im voraus,Heike

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

man könnte den Vertrag wegen Irtum anfechten weil ja angeblich eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Beweilage ist aber nun doof, auch wegen dem Tot der Mutter.

Die Unfallversicherung würde ja nicht für die Schäden einstehen die schon vorhanden sind, sondern solche die neu hinzugekommen wären...



-- Editiert von Jogibear am 03.12.2004 16:11:42

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

ist auch die frage ob er gewinn aus dieser geschichte nicht gerade mal nur die eingezahlten beiträge sind.
gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.Ich möchte nun noch gerne wissen,ob es überhaupt rechtens war,einer kranken,gehbehinderten Frau,die sich nur in der Wohnung alleine fortbewegen konnte-ansonsten nur mit fremder Hilfe-so eine Versicherung zu verkaufen bzw. aufzuschwatzen???

Gruß Heike

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

im fall des gesundheitszustandes zweifle ich mal an, dass der antrag so policiert worden wäre...
was würde man da noch versichern sollen?
von daher könnte man hier sicherlich etwas in richtung falschberatung anstreben....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.433 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen