Ungerechtfertigte Rückstufung KFZ-Versicherung

23. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Xhoi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Rückstufung KFZ-Versicherung

Hallo,
ich habe großen Ärger mit meiner KFZ-Versicherung. Im Sommer letzten Jahres hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit meinem Auto in italien (mit Bestätigung durch Zeugenaussage).
Nachdem mir die Versicherung zunächst schriftlich die Haftung des Unfallgegners zu 100 Prozent bestätigte und mir mitteilte, dass meine Versicherung schadensfrei bleiben würde, wurde ich in der neuen Beitragsrechung kommentarlos doch einfach zurückgestuft. Auf mehrere Nachfragen kamen diverse absurde Ausreden, letztlich bleibt die Versicherung bei der Rückstufung. Auch der Berechnung des Wertverlusts meines erst 1 Jahr alten Fahrzeugs fällt durch meine nun angebliche 50prozentige Mitahftung entsprechend viel zu niedrig aus. Trotz vielfacher Aufforderung weigert sich die Versicherung, die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung offenzulegen und die angeblichen Forderungen der Gegenseite durch die Vorlage von Schreiben, Dokumenten, etc, zu belegen. Das bedeutet, die Versicherung behauptet trotz vorheriger anderer Zusage, ich müsste den Schaden des Unfallgegners zahlen, obwohl ich keinerlei Informationen zu konkreten Forderungen oder überhaupt irgendwelche angebliche Verhandlungen zwischen den Versicherungen habe.
Meine Frage ist deshalb: kann die Versicherung einfach eigenmächtig meine Mithaftung behaupten mit den erwähnten hohen finanziellen Einbußen für mich und mir dabei sämtliche Informationen und Belege vorenthalten?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von Xhoi):
kann die Versicherung einfach eigenmächtig meine Mithaftung behaupten mit den erwähnten hohen finanziellen Einbußen für mich und mir dabei sämtliche Informationen und Belege vorenthalten?

Was für eine seltsame Frage, angesichts dessen das sie doch genau das gerade macht?
Ja, wie man sieht kann sie es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Xhoi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, aber ist das rechtlich ok? Bitte nur ernstgemeinte Antworten......

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von Xhoi):
Klar, aber ist das rechtlich ok?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Xhoi):
Nachdem mir die Versicherung zunächst schriftlich die Haftung des Unfallgegners zu 100 Prozent bestätigte und mir mitteilte, dass meine Versicherung schadensfrei bleiben würde

Da wäre dann mal als erstes der Wortlaut dieser Mitteilung wichtig.



Zitat (von Xhoi):
obwohl ich keinerlei Informationen zu konkreten Forderungen oder überhaupt irgendwelche angebliche Verhandlungen zwischen den Versicherungen habe.

Ich gehe mal davon aus, das die Versicherung - wie üblich - eine Regulierungsvollmacht hat. Dann kann sie durchaus regulieren wie sie es als zweckmäßig erachtet.



Zitat (von Xhoi):
Trotz vielfacher Aufforderung weigert sich die Versicherung, die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung offenzulegen und die angeblichen Forderungen der Gegenseite durch die Vorlage von Schreiben, Dokumenten, etc, zu belegen.

Ich nehme mal an, das keine der Anfragen gerichtsfest war, noch das man eine Auskunft nach DSGVO angefordert hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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