Hallo,
Die gesetzlichen Krankenkassen drängen seit Jahren auf die ambulante Durchführung der ärztlichen Behandlungen, so dass dementsprechend manche Behandlungen derzeit nur ambulant durchgeführt werden und somit teuere Krankenhausaufenthalte der gesetzlichen Krankenkassen erspart bleiben.
Wie ist es jetzt mit der Erstattung der Unterkunfts- und Fahrtkosten, wenn die Entfernung zu der ambulanten Behandlung etwa 300 Km ist. Die gesetzliche Krankenkasse hat diese ambulante Behandlung ohne wenn und aber genehmigt, aber weigert sich die Unterkunfts- und Fahrtkosten zu übernehmen.
Ist jemanden vielleicht die Rechtslage in solchen fällen bekannt?
Gruß
Unterkunfts- u. Fahrtkosten bei ambul. Behandlung.
15. September 2011
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Frage vom 15. September 2011 | 11:52
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 14x hilfreich)
Unterkunfts- u. Fahrtkosten bei ambul. Behandlung.
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#1
Antwort vom 18. September 2011 | 21:13
Von
Status: Schüler (236 Beiträge, 105x hilfreich)
Hallo,
die Krankenkasse kann nur in bestimmten Fällen die Fahrkosten übernehmen: z.B. ambulanre OP, die normalkerweise stationär gemacht wird oder bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl".
§ 60 SGB V
Verpflegungs- und im Ausnahmefall Unterkunftskosten können nur bei einer Rehamaßnahme übernommen werden.
Gruß
RHW
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