Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
LaVida
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschied Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit

Hallo liebe Forums Teilnehmer,

kann mir jemand sagen, was der Unterschied zwischen AU und BU ist?

Ist man automatisch nach 6 Monaten AU auch schon BU gem. privaten BU Versicherungen?

Vielen Dank im Voraus für die Info.



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6 Antworten
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#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

wenn sie au sind, dann sind sie einfach nur krank....
bei bu können sie dauerhaft ihrem beruf nicht mehr nachgehen.

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#2
 Von 
LaVida
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wie ist "dauerhaft" definiert? Kann auch eine Teil BU anerkannt werden?

es gibt ja genug krankheiten, die z.B. temporär zu einer BU führen wie z.B. Krankheiten des Nervensystems.

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#3
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

im fall einer bu werden sie auf jeden fall die 3 folgejahre noch angeschrieben, ob sich in ihrem gesundheitsbild erfolge gezeigt haben. sollte es hier zu einer besserung kommen, kann die zahlung der bu-rente ggf. wieder eingestellt werden.
ebenso, wenn sie einen anderen beruf ergreifen, der ihnen ein ähnliches soziales umfeld schaffen kann, wie es ihr bisheriger beruf getan hat

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#4
 Von 
Siggi M.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bezug von Krankengeld schliesst im übrigen logischerweise den gleichzeitigen Bezug einer BU Rente aus. Umgekehrt gilt das genauso.
Wer AU ist, ist krank. Das ist alles.

mfg - Siggi

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#5
 Von 
bigbingo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Frage dazu. Wenn jemand nach längerer AU-Zeit mit intensiver Therapie wegen zusätzlicher, unerwarteter Verschlechterung doch noch gezwungen ist BU einzureichen, ist dann Krankentagegeld zurückzuzahlen, wenn BU-Versicherung den Versicherungsbeginn vorverlegt? Es ist klar, daß nur eine Leistung erfolgen kann. Ist das aber in jedem Fall/grundsätzlich die Leistung mit dem niedrigsten Betrag? Auch dann, wenn ausnahmslos AU ärztlich bestätigt und von AU-Versicherung ausdrücklich akzeptiert wird? Beide Versicherungen tauschen seit Beginn gegenseitig Informationen aus;).

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#6
 Von 
LaVida
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

bigbingo,

super frage.

das würde mich auch mal interessieren?

und gilt so etwas auch, wenn man von seiner privaten bu leistung bekommt oder nur für staatliche leistungen?

schließlich habe ich doch eine private bu abgeschlossen, damit ich meinen lebensstandard erhalten kann. wenn die bu leistung nun weniger ist als meine au-leistung und die bu rückwirkend mich als bu einstuft - na ganz toll:-)




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