Unverschuldeter Unfall -> HUK setzt Restwert hoch

26. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
assyriska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unverschuldeter Unfall -> HUK setzt Restwert hoch

Guten Tag,

habe aktuell einen etwas komischen Fall mit der Huk Coburg.

Kurzfassung: Am 01.03.21 ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Daraufhin wurde ein unabhängiges Gutachten von einer Prüfstelle erstellt, welchen einen wirt. Totalschaden feststellte.

Gutachten: vorg. Rep.Kosten : 2913,36€
Reperaturausführung (130%) ist noch möglich
Rep. Dauer: 3-4 Tage
Abzüge neu für alt: 215,10€
Nutzungsausfall: 43€
Wiederbeschaffungswert: 2500€
Restwert: 750€

Mit diesem ging ich zu einem örtlich ansässigen Anwalt. Und dieser schickte alles der HUK zu. Dieser stellte der HUK 2448,20€ als Zahlungsaufforderung auf.

Daraufhin schickte die HUK einen Gegengutachter, da der Verursacher wohl der Meinung war, dass die Höhe des Schaden nicht sein könnte.

Jedoch stellte auch dieser Gutachter nahezu die gleiche Schadenshöhe fest.

Nun hat aber die HUK- Coburg einen Händler ca. 300km entfernt gefunden, welcher das Auto für 1706€ kaufen würde. Ergo wurde der Restwert auf 1706€ hochgesetzt und am Ende wurden mir "lediglich" ca. 760 € überwiesen. ( Wiederbeschaffungswert laut HUK: 2441,41€ - 1706€ =735,41 + 25€ Nutzungsaufall).



Laut Anwalt muss ich dies nicht akzeptieren, da von vornherein geschrieben worden ist, dass das Auto weitergenutzt wird und ich das Auto nicht verkaufen muss.

Mir persönlich kommt es vor, dass die HUK extra einen hohen Restwert festsetzt, um die Zahlung zu reduzieren.

Nun meinte der Anwalt, dass ich ne 80 / 20 Chance hätte, wenn ich den Klageweg bestreite. Da ich keine Rechtschutz besitze, wollte ich nachfragen, wie es in der Vergangenheit bei solchen Fällen geschehen ist. Denn im Netz finde ich nur eine Seite https://unfall-lexikon.de/restwert-luege-der-huk/.

-- Editiert von Moderator am 14.05.2021 13:08

-- Thema wurde verschoben am 14.05.2021 13:08

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10688 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von assyriska):
Denn im Netz finde ich nur eine Seite


Ich finde sogar mehrere Urteile, die Deine Chancen durchaus steigen lassen. ;)

Einmal z.B. das Oberlandesgerichts München (9.9.2016, AZ: 10 U 1073/16), welche in Anlehnung an das Urteil des BGH (BGH vom 06.03.2007 (AZ: VI ZR 120/06) entschied.

Tenor der Urteile:
Nutzt der Geschädigte im Totalschadenfall sein Fahrzeug weiter, ist der im Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen und nicht das etwaige höhere Angebot des gegnerischen Versicherers.

Vielleicht bringt ja ein Schreiben Deines Anwaltes an die HUK, mit Hinweis auf die Urteile die Versicherung zum einlenken, wenn man im selben Schreiben seine Klagebereitschaft klar verkündet.
Ansonsten bleibt nur der Klageweg, für welchen ich aber (sehr) gute Chancen sehe.

-- Editiert von spatenklopper am 26.04.2021 12:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
assyriska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Mein Anwalt meinte, dass er der HUK widerspricht, und das wir nach 6 monatiger Nutzung erneut ein Schreiben an die HUK senden. Falls dann die HUK immer noch der Meinung ist, dass sie im Recht sind, so würden wir den Klageweg bestreiten.

So hätte ich die Möglichkeit, da kein Rechtschutz besteht, dass es auch ohne Klage zum Erfolg kommt.


Oder meint ihr, dass ich direkt den Klageweg bestreiten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10688 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von assyriska):
Mein Anwalt meinte, dass er der HUK widerspricht, und das wir nach 6 monatiger Nutzung erneut ein Schreiben an die HUK senden.


Macht insoweit Sinn, dass dann die Diskussion über die Weiternutzung erheblich einfacher wird, ich sehe da aber ebenso eine große Gefahr ->

Zitat (von assyriska):
Oder meint ihr, dass ich direkt den Klageweg bestreiten kann.


Meiner Ansicht nach ja und ich denke, dass das auch sinnvoller wäre.
Grund für meine Meinung:
Deinen Zahlen nach zu urteilen handelt es sich wohl um ein älteres Fahrzeug (hohe Laufleistung?), bei denen nun mal die Gefahr besteht, dass die jederzeit schlicht aus Verschleißgründen den Dienst endgültig versagen.
Oder wenn es doof läuft, fährt Dir nochmal jemand ins Fahrzeug, oder Du baust selbst einen Unfall (diesmal dann irreparabel)...
Falls das passiert und das Auto beim Verwerter oder in der Schrottpresse landet ist sowohl die Weiternutzung dahin, als auch das Fahrzeug, was jedes weitere Vorgehen (erheblich) erschweren würde.

Ich würd mich mit dem Anwalt nochmal zusammen setzen und das durchsprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Falls das passiert und das Auto beim Verwerter oder in der Schrottpresse landet ist sowohl die Weiternutzung dahin, als auch das Fahrzeug, was jedes weitere Vorgehen (erheblich) erschweren würde.


Das sehe ich nicht so.

Sollte man das wirklich als Gefahr einstufen, dann hilft eine Klage auch nicht. Schließlich dauert es wahrscheinlich einige Monate bis zu Verhandlung und wenn das in der Zeit passiert, steht man genauso da.

Ich würde dem Rat des Anwaltes folgen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Ist mir auch passiert und scheint so üblich zu sein bei den Versicherungen. Lachnummer hier war: solches "Angebot" kam erst knapp 2 Monate nach dem Unfall und zu der Zeit besaß ich das Auto nicht mehr. Das hatte ich 1 Monat nach dem Unfall als Ersatzteilspender lt Gutachter verkauft. Bis dahin scherte sich die Haftpflicht nicht drum. Lass Dich nicht ärgern.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
assyriska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, im Internet scheint es oft die Huk zu sein. Mein Anwalt hat der HUK widersprochen aber mir wieder geraten bis zum 1.09 (6 Monate) zu warten und dann ggf. Den klageweg zu bestreiten.

Danke für eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von assyriska):
Mein Anwalt hat der HUK widersprochen aber mir wieder geraten bis zum 1.09 (6 Monate) zu warten


Aus dem Grund kann man immer nur zu einem Fachanwalt raten!

Zitat (von assyriska):
zu warten und dann ggf. Den klageweg zu bestreiten.


Hat er seinen mehr als fragwürdige Rat begründet?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
assyriska
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update:

Die HUK zahlt mir nun die restlichen 956€
Somit hat die HUK mir den Ankaufspreis des Händlers erstattet, ist dies rechtens?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von assyriska):
Die HUK zahlt mir nun die restlichen 956€



Und?

Dein Vermögensschaden ist doch damit ausgeglichen.

Oder was hättest du gerne noch?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von assyriska):
Die HUK zahlt mir nun die restlichen 956€
Somit hat die HUK mir den Ankaufspreis des Händlers erstattet, ist dies rechtens?


Was soll denn daran nicht rechtens sein? Was fehlt denn noch oder was hättest Du den gerne?
Die Versicherung hat doch jetzt das gezahlt, was gefordert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von assyriska):
Somit hat die HUK mir den Ankaufspreis des Händlers erstattet, ist dies rechtens?


Ich denke die HUK hat nicht den gebotenen Ankaufpreis des Händlers bezahlt (ca. 1700€), sondern den vom Gutachter festgestellten Wiederbeschaffungswert (vor Unfall, 2400€) minus den festgestellten Restwert (nach Unfall, 750€), und das macht eben auch ca. 1700€.

-- Editiert von Alter Sack am 06.11.2021 20:51

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