Unverschuldeter Unfall Verischerung Meckert!

8. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
ERCO
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Unverschuldeter Unfall Verischerung Meckert!

Es wird immer Schlimmer mit Recht und Versicherung!
letzten Monat vergisst einer am Hang seine Handbremse und rollt mit hoher Geschwindigkeit auf meinem parkenden PKW.
Mein Wagen hatte ich vor 2 Jahren bei der DB-NL gekauft UNFALLFREI. Die Rep.kosten kommen auf ca. 13-14tsd Euro.

1. Die Versicherung wollte mir die Netto Rep.kosten nicht bezahlen obwohl Telefonisch zugestimmt.(Eigen Politik/Texas leben bei der Wür***versicher*)
2. Jetzt habe ich mein Auto bei der DB NL reparieren lassen, die Werkstatt will 1000 Euro kosten als Ersatzteilkosten von mir obwohl ich keine Zusage der Angebl. Ersatzteile gemacht habe!
3. Mietwagen wurde nur für 14 Tage genehmigt, Aber nach dem Unfall meldete sich die Verischerung erst nach 2 Wochen und weitere 2 Wochen dauerte die Reparatur!
Ich bin 80% Gehbehindert und bin auf einen PKW angewiesen. Das Interresiert jedoch weder die Versicherung noch den Anwalt.

4. Ich denke hier wurde Gruppenarbeit geleistet Verischerung-Werkstatt- Gutachter-Anwalt alle zusammen spielen mit dem geschädigten!

Was soll ich jetzt machen, fahre einen Unfallwagen und soll auch noch zahlen!
In BW wird man als geschädigter nur durch den Tisch gezogen.

Bin für jeden Hinweis oder Tipps dankbar
MFG
KC

-- Editiert von ERCO am 08.08.2004 00:09:49

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

zu 1.: Die Versicherung muss die vollen Reparaturkosten übernehmen.

zu 2.: Die Frage habe ich nicht verstanden

zu 3.: Wenn die Reparatur 14 Tage gedauert hat, dann ist der Mietwagen für 14 Tage doch ok. Dass Du vorher 14 Tage mit dem Reparaturauftrag gewartet hast, musst Du Dir schon selbst zurechnen.

zu 4.: Nimm Dir einen Anwalt, wenn die Versicherung trotz klarer Sachlage nicht zahlen möchte. Was das mit BW zu tun hat, ist mir nicht so ganz klar.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen