Unverschuldeter Unfall-bereits zweite Mal in Berlin, Gutachten zu niedrig angesetzt-Totalschaden

10. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Unverschuldeter Unfall-bereits zweite Mal in Berlin, Gutachten zu niedrig angesetzt-Totalschaden

Hallo zusammen,

Schon das zweite Mal in Berlin, die Stadt unfähiger Autofahrer, wurden meine Autos innerhalb eines halben Jahres zum Totalschaden gefahren. Das erste Mal hat ein Verkehrsteilnehmer mein parkendes Auto zu Schrott gefahren.
Jetzt hat ein Fahranfänger uns die Vorfahrt genommen und ist in uns reingefahren. Das Auto hatten wir gerade erst vorletzten Monat "neu" gebraucht vom Händler gekauft. Nachdem der erste Totalschaden bereits einen viel zu niedrig angesetzten Wiederbeschaffungswert durch den Gutachter erhalten hatte und wir beim "neuen" Wagen bereits draufzahlen mussten, da ein Auto mit den im Gutachten angegebenen Werten auf dem freien Markt nirgendwo zu finden war, haben wir jetzt genau denselben Fall.

Ich nahm immer an das Versicherungen mir den Schaden ersetzen, insbesondere wenn diese unverschuldet sind, aber bisher hat mich jeder Unfall mehrere 1000 Euro on Top gekostet. Ich möchte eigentlich nur mein Auto wieder haben oder ein vergleichbares. Wie erhält man dieses auch von der Versicherung?
Ich habe einfach kein erspartes mehr, bin aber aufgrund einer chronischen Erkrankung dringend darauf angewiesen, um zur Arbeit zu kommen.
Ich habe den Eindruck die Gutachter schauen nicht auf den freien Markt bzw. wäre dankbar für jeden Tipp wo man den für das errechnete Geld ein brauchbares, fahrbares Auto erhält.
Mal ganz davon abgesehen, dass Anmelde/Abmeldekosten, Zeit für die Autosuche und Umstände dass man nur für 10 Tage einen Leihwagen erhält und anschließend ohne Auto dasteht, noch hinzukommen.

Weiß jemand was man tun kann, um seinen tatsächlichen Fahrzeugwert des Autos zu erhalten außer zu Klagen?

-- Editiert von Moderator am 10.09.2020 20:07

-- Thema wurde verschoben am 10.09.2020 20:07

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Weiß jemand was man tun kann, um seinen tatsächlichen Fahrzeugwert des Autos zu erhalten außer zu Klagen?


Das ist halt der Klassiker, wenn die Versicherung stur bleibt, dann bleibt nur Klagen, es gibt keinen magischen zweiten Weg.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Nachdem der erste Totalschaden bereits einen viel zu niedrig angesetzten Wiederbeschaffungswert durch den Gutachter erhalten hatte


Wer hat den Gutachter beauftragt und was sagt er zu der Problematik?


Zitat (von Aspirin1000):
Weiß jemand was man tun kann, um seinen tatsächlichen Fahrzeugwert des Autos zu erhalten außer zu Klagen?



Was sagt denn dein Rechtsanwalt zu den Problemen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Nachdem der erste Totalschaden bereits einen viel zu niedrig angesetzten Wiederbeschaffungswert durch den Gutachter erhalten hatte und wir beim "neuen" Wagen bereits draufzahlen mussten, da ein Auto mit den im Gutachten angegebenen Werten auf dem freien Markt nirgendwo zu finden war, haben wir jetzt genau denselben Fall.

Was für komische Gutachter beauftragst Du denn da immer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Beim ersten Mal kam der Gutachter von der Versicherung des Gegners. Da es die Dekra war bi ich von neutralem Gutachter ausgegangen.
Diesen "Fehler" wollte ich nicht ei zweites mal machen.

Diesmal ist es ein Gutachter von der Marken-Werkstatt, hier wurde mir auch der Anwalt gestellt sowie der Gutachter kommt von der Werkstatt. Quasi also mein Auftrag.
Dieser behauptet nun dass die Ausstattung wie Ledersitze mit Memory Funktion (Komfort) und elektrisch einstellbar, head up Display, xenon scheinwerfer mit adaptiven kurvenlicht, Luftfederung und anhängerkupplung sowie klimaanlage nicht fahrrelevant sind. Ebenso wenig dass es das facelift Modell war.
Es wurden als Vergleich Autos herangezogen mit bei weitem weniger Ausstattung tlw sogar manuelle schaltung und Vorgänger Modell und anscheinend daran gemessen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
nicht fahrrelevant sind. Ebenso wenig dass es das facelift Modell war.

Stimmt. Aber wieso sollte das relevant sein, ob die fahrrelevant sind?



Zitat (von Aspirin1000):
Es wurden als Vergleich Autos herangezogen mit bei weitem weniger Ausstattung tlw sogar manuelle schaltung und Vorgänger Modell

Das erscheint mir doch grob fehlerhaft zu sein.


Ist das denn nur ein Gutachter? Oder ein offiziell zugelassener Sachverständiger?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich vermute da es das Auto vergleichbar aktuell nirgends zu kaufen gibt, wurde auf Autos mit manueller Schaltung zurückgegriffen.
Der Gutachter ist auch hier von der Dekra.

Das was im Gutachten vorgeschlagen wird (3000 Euro Wert) und der Kaufpreis allein vor drei Monaten betrug schon über das doppelte Plus Montage der Scheinwerfer , Anhängerkupplung, Klimaanlage ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Der Restwert ist hier nicht einmal in Abzug gebracht.

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