Unverschuldeter Unfall mit PKW: Vers. zahlt nicht

31. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
tobias72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Unverschuldeter Unfall mit PKW: Vers. zahlt nicht

Hallo alle zusammen,

ich habe in Deutschland mitte Dezember 2010 einen Unfall mit einem franz. Teilnehmer gehabt. Bis heute weigert sich die Versicherung zu zahlen bzw. meldet sich nicht.

Das Geschehen im Detail:
Mitte Dezember befuhr ich mit meiner Freundin (Zeugin) eine Kreuzung. Beim Abbiegevorgang habe ich gesehen, dass das PKW (franz. Kennzeichen) vor mir anhält. Ich hielt mein Fahrzeug an und wartete darauf dass der Verkehr weiter fliest.

Nach ca. 3 Sekunden Standzeit setzt der Fahrer vor mir den Rückwärtsgang ein. Für mich war es leider nicht mehr abzuwenden, dass der Fahrer auf mein stehendes Fahrzeug auffährt. Ich gehe davon aus, dass der Fahrer die Fahrtrichtung auf der Kreuzung ändern wollte und mich aus seinem Geländewagen übersehen hat.

Nach dem Unfall:
Der Fahrer war auf der Durchreise und fast am Ziel. Dort haben wir uns dann kurze Zeit später getroffen den Unfallhergang auf einen Bogen der Versicherung festgehalten, dass wir beide unterschrieben haben.

Da er sich nicht mit mir in Bar einigen konnte, habe ich nachträglich die Polizei gerufen. Diese hat ihn nachträglich vernommen und das Bußgeld kassiert.

Ich habe ein Gutachten über den Schaden erstellen lassen. Das Gutachten schätzt den Schaden auf 2700 Euro.
Ich habe das Gutachten genommen und bin zu einem Anwalt, damit dieser die Forderung an die gegnerische Versicherung GENERALI sendet. Die Generali Deutschland würde dann das Schreiben an Generali Frankreich weiterleiten.
Obwohl die Schuldfrage durch Augenzeugen klar ist und die Polizei soweit alles korrekt aufgenommen hat, hat sich bis heute die Generali nur ein einziges mal gemeldet: Man möchte uns bitten das Protokoll der Polizei ebenso nachzureichen. Mein Anwalt hat Anfang Feb. ein weiteres mal eine neue Frist von 14 Tagen gesetzt. Bis heute haben wir nichts von der Generali Deutschland ode Generali Frankreich gehört.

Nun meine Frage
Nun hat mir ein Versicherungs-Spezi folgendes gesagt:
Melde den Schaden DEINER Versicherung. Die zahlen DIR das Geld sofort und holen sich das Geld selbst von der Generali, darum musst du dich nicht kümmern.
Ist das tatsächlich so einfach?


Vielen Dank für eure Beiträge!

LG
Tobi


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Die Meinung Ihres Versicherungs-Spezis wäre zwar der Sache aus Ihrer Sicht sehr dienlich, entspricht aber nur einem Wunschdenken und dürfte sich leider so nicht erfüllen lassen. Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass Sie von der eigenen Versicherung jetzt einfach mal gleich problemlos entschädigt werden. Warum sollte die das auch tun, was hätte die für eine Verpflichtung dazu?
Die Internationale Grüne Versicherungskarte ist in dem von Ihnen geschilderten Fall der Schlüssel zur problemlosen Abwicklung.
Bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug ist deshalb wohl eine der wichtigsten Handlungen, sich die Grüne Internationale Versicherungskarte vom Unfallgegner geben zu lassen.
Damit kann man sich dann an das "Grüne Karte Büro" in Hamburg wenden und der Haftpflichtanspruch wird von dort aus weiter verfolgt; in der Regel wird vom "Grüne Karte Büro" eine deutsche Versicherung mit der Abwicklung beauftragt und diese holt sich dann den Schadensbetrag vom ausländischen Versicherer. Sicher kann die ganze Prozedur länger dauern als ein normaler Haftpflichtschaden unter Deutschen im Inland.
Falls Sie die Int. Grüne Versicherungskarte Ihres Unfallgegners nicht an sich genommen und auch die darin enthaltenen Daten nicht aufgeschrieben haben, wird wohl die Abwicklung nicht so einfach über das vorgenannte Büro möglich sein, was ansonsten sehr rasch und relativ problemlos geht, wenn auch die Schuldfrage gut nachgewiesen werden kann (Polizei, Zeugen etc.).
Da Sie aber ohnehin einen Rechtsanwalt beauftragt haben, würde ich mal davon ausgehen, dass sich dieser auskennt und Ihre Interessen gut vertritt und Sie da jetzt nicht selbst eroieren und gangbare Wege über Laienforen suchen müssen. Dazu ist ein RA ja schließlich da und verlangt (keine geringe) Gebühr für seine Dienstleistung.

Sepp aus Oberbayern

-- Editiert am 04.04.2011 23:20

-- Editiert am 04.04.2011 23:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tobias72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

ich habe nun einiges in dieser Sache zu berichten.
Die Versicherung des Gegners möchte bis nächste Woche Freitag. Dabei wurden mir schon die nächsten Probleme angekündigt:

Mein Gutachter hat den km-Stand meines Autos glatt gerundet angegeben. Tatsächlicher Tachostand war um die 82.400. Er hat jedoch exakt 80.000km angegeben.

Die Dame von der Versicherung meinte nun:
Eine so glatte Zahl habe ich noch nie gehabt. Das möchten wir prüfen... Ein Gutachter von uns wird sich deshalb ihr Fahrzeug anschauen.


Erstes Problem:
Wie möchte er nachvollziehen wie hoch der KM-Stand tatsächlich war? Der Unfall war vor 5 Monaten und habe aktuell um die 90.000 km auf meinem Tacho.

Ich habe meinen Gutachter damit konfrontiert. Er hätte als Gutachter die folgen einer so glatten Zahl ja kennen müssen. Der Gutachter teilt mir folgendes mit:
Sowas sei nur eine Ausrede der Versicherung. Der Schaden ist nicht hoch (um die 2000 Euro) und kein Totalschaden, bei dem der km-Stand in Bezug auf den Restwert eine Rolle spielt. So sehe ich das auch.
Welche Rolle spielt es, ob es nun 80.000 oder 82.000 km waren, wenn die Stoßstange, Scheinwerfer und Grill sowieso neu bestellen muss? Mein Gutachter meinte, ich soll einfach selbst den Tachostand fotografieren und das Bild der gegn. Versicherung als Nachweis zusenden. Das habe ich nun gemacht. Ich hoffe, nichts falsches gemacht zu haben.

2. Problem:
Der Gutachter der gegn. Versicherung wird sicher auch gleich den Schaden neu bewerten, wenn er schon da ist. Und da wird der Schaden sicher viel geringer ausfallen.
Kann ich mich dagegen schützen?

3. Problem:
Da die Ersatzteile für mein Fahrzeug nicht mehr vorhanden sind, hat mein Gutachter einen Aufschlag pro Ersatzteil berechnet. Diese Ersatzteile müssen als Unikat für mein Fahrzeug gefertigt werden. Diesen Aufpreis möchte jedoch die gegn. Versicherung nicht zahlen. Ist das so in Ordnung?


Was meint ihr wie ich in dieser Sache vorgehen soll?
Ich habe nun über 5 Monate auf die Regulierung meiner Akte gewartet. Ausrede der Versicherung: der Mitarbeiter war krank und man habe auf wichtige Unterlagen gewartet.
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass ich dieses Geschäftsgebaren nicht weiter tragen möchte und die gegn. Versicherung sicherlich nicht aus einem einzigen Sachbearbeiter besteht. Darauf habe ich noch keine Antwort. ;-)

Ich werde weiter berichten, sobald ich etwas neues erfahre.

LG
Tobi

P.S.:
Ich habe einen Rechtsanwalt seit 5 Monaten in dieser Sache aktiv. Aber erst nachdem ich selbst aktiv wurde und die Versicherung täglich genervt habe bis ich die Teamleitung am Telefon hatte, hat sich nun etwas getan.

-- Editiert am 09.04.2011 13:44

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Die Versicherung des Gegners möchte bis nächste Woche Freitag.

Aha ...

Was möchte sie denn?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tobias72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

:-)

Die Versicherung möchte bis Freitag regulieren. Jedoch nur einen Teil zahlen, da der Tachostand der Versicherung mit 80.000 sehr unwahrscheinlich vorkam. Und das alles nur weil mein Gutachter.... Könnte ihn in der Luft zerreisen...

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3x Hilfreiche Antwort

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