VVG Krankenzusatzversicherung = Erstattungspflicht nach 30 Tagen

9. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
IchhabdamalneFrage2020
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
VVG Krankenzusatzversicherung = Erstattungspflicht nach 30 Tagen

Guten Tag,
wir nehmen an in einer Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte ist in den Bedingungen dieser Passus, sinngemäß, 30 Tage nach Einreichung von Erstattungsanträgen ist der Versicherer auf Verlangen des Versnehmers zur Leistung in Höhe der zu erwartenden Leistung verpflichtet.
das würde bedeuten dass der Versicherungsnehmer den Versicherer am 31. Tag in Verzug zu setzen hat da gemäß VVG eigentlich gewünscht ist dass binnen 30 Tagen geleistet wird? Also sofern klar wofür?
Einfachstes Fallbeispiel:
Rechnung über eine Brille wäre eingereicht worden, nach 30 tagen keine Erstattung, die Sachlage ist klar dass für Brillen und in welcher Höhe geleistet werden würde.
Also Gesellschaft automatisch in Verzug oder erst auf Mahnung des Versicherungsnehmer oder kann die doch machen was sie will weil...?


Dankeschön der ein oder anderen Aufklärung

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