Guten Tag,
Veranstalter A bucht über die Agentur B einen Auftritt der Musiker C aus den USA.
A schließt eine Ausfallversicherung ab mit so genanntem erweitertem Personenausfall.
A erfährt 3 Tage vor der Veranstaltung, dass C nicht planmäßig den Flug nach Europa genommen haben. Gründe liegen nicht vor. A wartet ob ein anderer Flug genommen wird. Da dies offensitlich nicht passiert bricht A die Veranstaltung ab.
Nun möchte A einen Schaden melden und die Ausfallversicherung in Anspruch nehmen.
Diese hat jedoch folgende Klauseln:
1. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die im Versicherungsschein genannten Personen infolge eines Umstandes nicht auftreten können, der weder ducrh den Versicherungsnehmer (A), noch durch die versicherten Perosnnen (C) oder den Organisator (auch A) zu vertreten ist.
2. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Vermögensschäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehe durch:
- grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen der im Versicherungsvertrag bezeichneten gegen Ausfall zu versichernden Personen.
Mittlerweile hat A von B erfahren, dass das Management von C für den Nichtauftritt verantwortlich ist.
Das Management behauptet, dass keine Visa und Arbeitserlaubnisse zur Verfügung gestellt wurden und ein Flug und Auftritt in Deutschland somit nicht stattfinden könne.
Dies ist jedoch falsch, da US-Künstler für Auftritte in Deutschland weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Somit ist der Grund für den Nichtauftritt und den damit verbundenen Versicherungsschaden eine Falschinformation durch das Management von C an C.
Die Frage nun:
zahlt die Ausfalleversicherung oder nicht?
Vielen Dank!
Veranstaltungsausfallversicherung nach unbegründeter Absage der Veranstaltung
11. Mai 2018
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Frage vom 11. Mai 2018 | 09:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstaltungsausfallversicherung nach unbegründeter Absage der Veranstaltung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 12. Mai 2018 | 01:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDie Frage nun: :
zahlt die Ausfalleversicherung oder nicht?
Sollte man sinnigerweise mal die Versicherug fragen. Woher sollen wir denn wissen wie die den Sachverhalt interpretieren?
Und jetzt?
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