Veranstaltungsausfallversicherung nach unbegründeter Absage der Veranstaltung

11. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
BigGin187
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstaltungsausfallversicherung nach unbegründeter Absage der Veranstaltung

Guten Tag,

Veranstalter A bucht über die Agentur B einen Auftritt der Musiker C aus den USA.
A schließt eine Ausfallversicherung ab mit so genanntem erweitertem Personenausfall.
A erfährt 3 Tage vor der Veranstaltung, dass C nicht planmäßig den Flug nach Europa genommen haben. Gründe liegen nicht vor. A wartet ob ein anderer Flug genommen wird. Da dies offensitlich nicht passiert bricht A die Veranstaltung ab.
Nun möchte A einen Schaden melden und die Ausfallversicherung in Anspruch nehmen.
Diese hat jedoch folgende Klauseln:

1. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die im Versicherungsschein genannten Personen infolge eines Umstandes nicht auftreten können, der weder ducrh den Versicherungsnehmer (A), noch durch die versicherten Perosnnen (C) oder den Organisator (auch A) zu vertreten ist.

2. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Vermögensschäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehe durch:
- grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen der im Versicherungsvertrag bezeichneten gegen Ausfall zu versichernden Personen.

Mittlerweile hat A von B erfahren, dass das Management von C für den Nichtauftritt verantwortlich ist.
Das Management behauptet, dass keine Visa und Arbeitserlaubnisse zur Verfügung gestellt wurden und ein Flug und Auftritt in Deutschland somit nicht stattfinden könne.
Dies ist jedoch falsch, da US-Künstler für Auftritte in Deutschland weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis benötigen.
Somit ist der Grund für den Nichtauftritt und den damit verbundenen Versicherungsschaden eine Falschinformation durch das Management von C an C.

Die Frage nun:
zahlt die Ausfalleversicherung oder nicht?

Vielen Dank!

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von BigGin187):
Die Frage nun:
zahlt die Ausfalleversicherung oder nicht?

Sollte man sinnigerweise mal die Versicherug fragen. Woher sollen wir denn wissen wie die den Sachverhalt interpretieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen