Verdienstausfall nach Unfall

23. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Verdienstausfall nach Unfall

Hallo,

ich war wegen eines fremdveschuldeten Unfall 8 Wochen nicht arbeitsfähig. Die Krankenkasse zahlt nun nicht mein eigentliches Nettogehalt, weil ich die Krankenversicherung nicht meinem Gehalt angepasst wurde.
Nun wollte ich die Differenz über die Haftpflichtversicherung des Schädigers einholen. Dieser aber weigert sich mit dem Kommentar: Selbst schuld! Was kann ich tun, damit ich die Differenz zu meinem Gehalt erhalte?

Habe gerade von der gegnerischen Versicherung erfahren, dass der Verdienstausfall nicht versichert ist. Und nun?


-----------------
"Barbi"

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

den beitrag habe ich heute schon mal gelesen! Doppelposting?!

Klar kriegen Sie den Verdienstausfall wenn Sie ihn nachweisen können. Notfalls mit Anwalt und klagen drohen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe den Beitrag auch bei Schadenersatz postiert, hier aber den Hinweis bekommen, dass die Versicherung dafür aufkommt. Diese widerum hat mir ja soeben bestätigt, dass das nicht versichert ist. Naja. Ich meine nämlich auch, dass man nicht schlechter gestellt werden darf bei einem fremdverschuldeten Unfall.
Vielen Dank.

-----------------
"Barbi"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Barbi, man darf einer Versicherung nicht alles glauben!!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.651 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen