Vergleich nach Widerruf Rentenversicherung

14. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Vergleich nach Widerruf Rentenversicherung

Hallo,
meine Tochter hatte 2008 eine private Rentenversicherung abgeschlossen und seitdem jeden Monat ihren Beitrag bezahlt. In 2020 stellten wir fest dass die Belehrung Fehler enthält, u.a.das Wort "frühestens".
Sie ist dann zu einem Anwalt gegangen, der hat dann von der Versicherung über 20.000 Euro zwecks Rückabwicklung verlangt, die Versicherung lehnte ab.
Die Sache wurde vor dem LG verhandelt, dieses hatte Probleme und schlug eine Einigung vor.

Für die Einigung muss gesagt werden dass meine Tochter den Versicherungsvertrag nicht gekündigt hat und bis Ende 2020 auch noch jeden Monat den Beitrag gezahlt hat.

Dann war von 18.000 Euro als Einigung die Rede. Ich habe meiner Tochter dann gesagt, da müsste doch noch der Betrag von der seinerzeitigen Klage bis zum Zahlungsende, ca. 3.000 Euro hinzu kommen denn von diesem Betrag war ja vor Gericht nie die Rede.

Die Rechtsschutz würde auch für das OLG die Deckung übernehmen aber bis das OLG einmal entscheidet muss man Zeit haben.

Schließlich wollte die Versicherung nur noch 12.000 Euro zahlen, von den 3.000 keine Rede mehr.

Die 12.000 sind nicht einmal die Hälfte der eingezahlten Beiträge.

Wie soll meine Tochter sich nun verhalten?

Wer hat eine Idee?

Vielen Dank.

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von mauba):
Wie soll meine Tochter sich nun verhalten?


Sich an ihren Anwalt wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von mauba):
Die Sache wurde vor dem LG verhandelt, dieses hatte Probleme

Welche Problem waren das denn?



Zitat (von mauba):
Wie soll meine Tochter sich nun verhalten?

Sich entscheiden, ob ihr die 12.000 ausreichen oder sie sich die Zeit nimmt und vors OLG zieht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.04.2021 19:49:46
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie viele Rentenversicherungen werden denn noch innerhalb der Familie gehalten?

Mittlerweile solltest Du ob der zahlreichen Auseinandersetzungen mit den Versicherungen in der Vergangenheit doch in der aktuellen Rechtsprechung selbst sehr zu Hause sein.

Wie hoch ist denn der aktuelle Rückkaufswert der Versicherung und gegebenenfalls die monatliche Rente nach Rückkauf der Hauptversicherung?

1x Hilfreiche Antwort

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