Verhalten & Pflicht Unfallversicherung

17. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
poeschel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Verhalten & Pflicht Unfallversicherung

Hallo zusammen,
ich habe einen Versicherten Schaden (Leistenbruch) bei der Versicherung gemeldet. Daraufhin habe ich einige Unterlagen bekommen die vom Krankenhaus ausgefüllt werden mussten. Die habe ich dann Ausfüllen lassen, hab sie meinen Makler übergeben und damit hatte ich nichts mehr gehört. Nach einigen Wochen hatte ich bei meinem Makler per Mail Nachgefragt was denn jetzt wäre und da fehlte noch der OP-bericht. Also wieder zum KH Bericht geholt, Nachgereicht und wieder keine Antwort. Nach mehreren Mails wo die letzte dann auch recht deutlich war bekam ich vom Makler die Antwort dass es bei der Versicherung Umstrukturierungen Untergegangen wäre ,2 Tage später hatte ich dann einen Scheck, ohne weiteres Anschreiben, für das KH-tagegeld in der Post.

Zu meinen Fragen:
1: Muss nicht seitens der Versicherung mir irgendwas schriftlich gegeben werden?
2: Ich habe Genesungsgeld mit Vereinbart das muss doch dann auch gezahlt werden?
3: Wie ist das wenn einen zweite OP nötig geworden ist wo der Leistenbruch für Ursächlich war?

Leider konnte mir mein Makler auf die Fragen keine Antwort geben!

schon mal vielen Dank für Antworten


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

ohne den Vertrag zu kennen, ist es schwer eine Antwort abzugeben....

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Wie ist das wenn einen zweite OP nötig geworden ist wo der Leistenbruch für Ursächlich war?


Typischerweise genau wie mit der ersten. Folgeschäden (durch den Schaden an der Leiste ist ein Schaden an der Niere eingetreten, der auch operiert werden muß) sind eigentlich immer abgedeckt.


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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo poeschel,

vielleicht sind diese Links hilfreich:

Ombudsmann

Zinsen

Gruß

RHW

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathias.Baur
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Tag,

zu Ihren Fragen.

1.
Eine anständige Versicherung schickt Ihnen ein "Abrechnungsschreiben" per Post zu. Dort wird auch genau erklärt was genau entschädigt wurde und was ggf. nicht.

2.
Wenn ein Genesungsgeld vereinbart wurde, muss das auch ausbezahlt werden. In der Regel für die gleiche Dauer wie der stationäre Aufenthalt betrug.

3. Wenn eine weitere OP auf Grund des selben Unfalls notwendig ist, gibt es in der Regel keine Probleme. Folgt allerdings ein neuer Unfall auf Grund des Leistenbruchs, kann es sein (je nach Vertrag und/oder schwere der Beeinträchtigung), dass durch eine Mitwirkung eines vorherigen "Schadens" eine Kürzung erfolgt.

Ich würde an Ihrer Stelle sämtliche Unterlagen direkt der Versicherung zukommen lassen. Ein Makler ist primär nicht für die Schadenbearbeitung da, bzw. kann nicht selber etwas machen.

Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben möchten, der sich selbst darum kümmert, ggf. auch Einsicht in den aktuellen Stand der Bearbeitung hat, dann müssen Sie zu einer Agentur gehen, die ausschließlich eine Versicherung vertritt, da diese meistens auch eine Schadenregulierungsvollmacht hat bzw. direkt an die Systeme der jeweiligen Gesellschaft angeschlossen ist und sogar verpflichtet ist sich um die Schäden der Kunden zu kümmern.

Ich hoffe, Ihnen damit ein wenig weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße
Mathias Baur

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


Sie geben guten Rat! Allerdings möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass es die Aufgabe des Maklers wäre, seinem Mandanten zu der ihm zustehenden Leistung zu verhelfen, während der Sachbearbeiter in erster Linie Angestellter des Versicherers ist.

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

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#7
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Das sind Informationen, die die Welt bestimmt nicht braucht und dem Fragesteller mit Sicherheit auch nicht weiterhelfen.


Doch, er kann den Makler wechseln.
Einfach bei der Versicherung nachfragen und mitteilen, dass man mit diesem Makler unzufrieden ist und einen anderen möchte.

Dieser bekommt Geld für den Abschluß der Versicherung und er bekommt von jeder Prämie seinen Anteil.
Dafür sollte er Leistung erbringen.
Wer dann dem Versicherungsnehmer nicht mal die Bedingungen erklären kann, der ist fehl am Platze.
Mal abgesehen davon, dass der Makler haftbar zu machen ist, wenn dem VN durch ihn Nachteile entstehen.

Ich halte das für eine wissenswerte Information.


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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben möchten, der sich selbst darum kümmert, ggf. auch Einsicht in den aktuellen Stand der Bearbeitung hat, dann müssen Sie zu einer Agentur gehen, die ausschließlich eine Versicherung vertritt, da diese meistens auch eine Schadenregulierungsvollmacht hat bzw. direkt an die Systeme der jeweiligen Gesellschaft angeschlossen ist und sogar verpflichtet ist sich um die Schäden der Kunden zu kümmern.


Auch unter den Versicherungsagenturen sind Nieten zu finden.

Ein guter Makler sucht ständig die besten Angebote, da können Wechsel u.U. sogar jährlich stattfinden.


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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Makler suchen (leider) inzwischen meist die Versicherungsangebote, an denen Sie am meisten verdienen.


Dieses urbane Märchen höre ich schon seit 25 Jahren.
Tatsächlich unterscheiden sich die Provisionen der unterschiedlichen Versicherungsfirmen so gut wie überhaupt nicht, auch günstigere Beiträge werden entsprechend entlohnt.
Faulheit zahlt sich für einen Makler nicht aus.
Aber sicher gibt es da auch faule Eier.

Meine 1. Familienhaftplicht kostete vor 25 Jahren 120 DM jährlich.
Heute kostet sie knappe 160 € und leistet
quote:
wesentlich
mehr.
Zwischendrin hatte ich alle möglichen Veträge, seit Jahren kostet mehr weniger, bei ausgezeichneter Schadenbearbeitung.

Versicherungen sind wesentlich besser als ihr Ruf.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Zumindest bei der privaten Krankenversicherung gibt es deutliche Unterschiede bei den Provisionszahlungen:

[URL=http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/aigner-verdammt-boni-bei-privater-krankenversicherung/3576514.html
]Provisionen in der PKV[/URL]


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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Da ich in der Sach gearbeitet habe, sind mir die Provisionen der Krankenversicherer gänzlich unbekannt.

In der Sachversicherung geht es um Centbeträge. Einstellig.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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