Verjährung einer gekündigten Lebensversicherung nach Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

12. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Verjährung einer gekündigten Lebensversicherung nach Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Hallo,
Ihr habt mir bereits oft sehr gute Ratschläge gegeben daher wäre ich Euch zur Beantwortung folgender Frage sehr dankbar:

Angeblich soll mein Widerruf aus 2015 verjährt sein. Ich war bisher der Ansicht, der ernsthafte Schriftverkehr mit der Versicherung hat die Verjährung gehemmt.

Dann das Gegenargument, die Versicherung hat aber den Widerruf abgelehnt.
Ich meine dazu, den Widerruf ablehnen werden fast alle Versicherungen.
Meine Versicherung hat abgelehnt --- aber dann den ernsthafter Schriftwechsel mit gegenseitigen Argumenten durchaus gesucht und nicht die Sache für beendet erklärt - daher keine Verjährung, war meine Meinung..............

Nun lese ich heute einen Beitrag im Internet vom 13.5.2019. Dort heißt es u.a.:

die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen in dem der Widerspruch erklärt wurde so der BGH am 8.4.2015. Dies war mir bekannt.

Dann zu dem BGH Fall: der Versicherungsnehmer zahlte von April 1998 bis Mai 2008 insg.Versicherungsbeiträge von 9.356 Euro.
Er erklärte mit Schreiben vom 5.6.2008 den Widerspruch und die hilfsweise Kündigung.Die Versicherung bestätigte die Kündigung und erstattete den Rückkaufswert von 9.331 Euro.

Im April 2011 erhob der Versicherungsnehmer Klage und begehrte weitere 4.580 Euro...

Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung und vertrat die Auffassung, dass der Widerspruch verfristet sei.

Der BGH gab die Sache an das Berufungsgericht zurück - lt. BGH war der Widerruf trotz Ablauf der in § 5a Abs.2 Satz 4 VVG a.F. normierten Jahresfrist nicht verjährt sei.
Dies folge aus dem Urteil des BGH vom 7.5.2014 --- wonach ein Widerspruchsrecht grundsätzlich fortbestehe wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über dies belehrt worden ist.

Ich hatte meine Sache in 2018 einer renommierten Anwaltskanzlei übergeben, diese stellten fest, dass die Belehrungen fehlerhaft sind. Dies teilten die Anwälte meiner Versicherung mit und forderten außergerichtlich zunächst 16.000 und zudem noch 5.000 Euro - die Versicherung lehnte ab .

Könnte mir diese Sache helfen?

Bei mir geht e eine LV aus 1997, gekündigt 2001, eine Rentenversicherung mit BU aus 2001- gekündigt 2013 und eine weitere Rentenversicherung aus 2995, gekündigt in 2009.
Alle Belehrungen sind lt. RA fehlerhaft.
Der Widerruf erfolgte Ende 2015, der ernsthafte Schriftwechsel mit der Versicherung begann 2016.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo mauba,

zunächst einmal muss zwischen der Jahresfrist und der Verjährungsfrist differenziert werden. Wenn nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, läuft die Jahresfrist nicht. Das bedeutet aber (bei Ablehnung des VR) nicht, dass der Anspruch nicht verjähren kann. Darüber hinaus kann der Anspruch auf Rückabwicklung auch verwirkt sein aber dies ist noch ein anderes Thema.

Grundsätzlich läuft die Verjährungsfrist mit Ausübung des Widerrufsrecht und ist bis zur Entscheidung des VR gehemmt. Wird der Anspruch aber zurückgewiesen und danach dennoch Schriftverkehr geführt, bedeutet dies nicht zwingend, dass die Frist gehemmt wird. Es kommt auf den Inhalt der Korrespondenz an.

Wenn hier eine RA-Kanzlei mit der Interessenvertretung beauftragt worden war, hatte diese allerdings auch auf die Verjährungsfrist zu beachten und über einen etwaigen bevorstehenden Ablauf zu informieren. Im Rahmen des Mandatsverhältnisses können Sie also dort nachfragen, wann in Ihrem Fall die Verjährungsfrist abläuft. Sollte diese bereits abgelaufen sein, bestünde ggfs. ein Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Pflichtverletzung (vorausgesetzt der Anspruch bestand). Dies gilt aber natürlich nur im Rahmen des Mandatsverhältnis und betrifft nicht die Verträge, die hiervon nicht umfasst waren.

Viele Grüße

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