Verjährung ggü. Versicherung?

15. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.06.2012 22:18:52
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Verjährung ggü. Versicherung?

Hallo

weiß jemand, wann der Anspruch auf Zahlung aus einem Schadensfall gegenüber der Versicherung verjähren?

Folgendes trägt sich zu: In der darüberliegenden Wohnung läuft die Spülmaschine aus, es tropft durch, die Deckentapeten in der darunterliegenden Wohnung lösen sich.

Der Geschädigte schickt nun das Angebot der Tapezierfirma an die Wohngebäudeversicherung mit der Bitte um Anweisung auf sein Konto.
Die Wohngebäudeversicherung lehnt Auszahlung aufgrund von Angebot ab - aufgrund eines "Wiederherstellungsanspruches" könne Zahlung erst nach Vorlage der Rechnung erfolgen.

Weiß jemand, wie lange man dazu Zeit hat - die Versicherung möchte sich dazu nämlich nicht äußern (hofft wohl auf Verjährung?). Der Geschädigte möchte die Arbeiten eigentlich erst Mitte nächsten Jahren ausführen lassen.

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


um Ihnen zunächst einmal auf die gestellte Frage an sich zu antworten: Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren nach drei Jahren (vgl. § 195 BGB ), wobei die Verjährung ab Schadenmeldung bis zur Mitteilung der Entscheidung des Versicherer gehemmt ist (vgl. § 15 VVG ). (Die Verjährungsfrist nach alten VVG betrug zwei Jahre.)

Allerdings möchte ich nachfolgend auf einige Dinge hinweisen, da Ihr Beitrag leicht verwirrend ist: als Geschädigter haben Sie keine Ansprüche gegen den Gebäudeversicherer, sondern nur gegen den evtl. Schädiger (Verursacher). Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hat lediglich der Versicherungsnehmer. Sind Sie das denn überhaupt? Oder sind Sie Mieter und verfügen ggf. über eine Hausratversicherung?

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Herzliche Grüße,
[color=blue]TachelesNow [/color]


[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

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