Es wurde zusammen mit der KFZ-Vollkasko-Versicherung bei einer Direktversicherung als Baustein Verkehrsrechtschutz abgeschlossen.
Der Wagen wurde im Oktober 2008 zugelassen. Der Kaufvertrag des Wagens wurde im August 2008 geschlossen.
Die Versicherung lehnt Leistungen diesbezüglich ab, mit folgender Begründung:
der Kaufvertrag wurde vor Abschluß der Versicherung geschlossen.
Klar, denn es ist doch logisch, daß man ein Auto erst kauft, der Wagen bestellt wird und man dann bei Zulassung die Versicherung hat.
Ist das so richtig?
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Verkehrsrechtschutz: Probleme mit Versicherung
9. Februar 2010
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Frage vom 9. Februar 2010 | 17:23
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsrechtschutz: Probleme mit Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 10. Februar 2010 | 14:07
Von
Status: Praktikant (573 Beiträge, 167x hilfreich)
Leider ja, denn der Kaufvetrag "ist ein zurückliegendes Ereignis". Solche Ereignisse werden grundsätzlich von keiner Versicherung gedeckt.
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#2
Antwort vom 11. Februar 2010 | 10:17
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
Wenn es um eine Streitigkeit geht, die im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges steht, welcher vor Beginn des Versicherungsvertrages und somit vor Beginn des Versicherungsschutzes erfolgte, ist die Weigerung der Versicherung berechtigt.
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