Verkehrsrechtschutz: Probleme mit Versicherung

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Michi1975
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsrechtschutz: Probleme mit Versicherung

Es wurde zusammen mit der KFZ-Vollkasko-Versicherung bei einer Direktversicherung als Baustein Verkehrsrechtschutz abgeschlossen.
Der Wagen wurde im Oktober 2008 zugelassen. Der Kaufvertrag des Wagens wurde im August 2008 geschlossen.
Die Versicherung lehnt Leistungen diesbezüglich ab, mit folgender Begründung:
der Kaufvertrag wurde vor Abschluß der Versicherung geschlossen.

Klar, denn es ist doch logisch, daß man ein Auto erst kauft, der Wagen bestellt wird und man dann bei Zulassung die Versicherung hat.

Ist das so richtig?

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Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Leider ja, denn der Kaufvetrag "ist ein zurückliegendes Ereignis". Solche Ereignisse werden grundsätzlich von keiner Versicherung gedeckt.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn es um eine Streitigkeit geht, die im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges steht, welcher vor Beginn des Versicherungsvertrages und somit vor Beginn des Versicherungsschutzes erfolgte, ist die Weigerung der Versicherung berechtigt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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