Hallo,
folgender Fall:
Person A hat zwei Fahrzeuge, auf seinen Namen zugelassen und versichert.
Person B (Kind von A), fährt eines dieser Fahrzeuge und ist bei der KFZ-Versicherung als Fahrer eingetragen.
Person A hat eine Rechtsschutzversicherung für die ganze Familie.
Ist Person B über die Versicherung abgesichert oder nicht?
Was hat es damit auf sich, dass die Versicherung darauf hinweist, dass Kinder nur mitversichert sind, solange sie nicht arbeiten? Das hat mich etwas verwirrt.
Danke.
Verkehrsrechtsschutz - Kind versichert oder nicht?
29. Mai 2018
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Frage vom 29. Mai 2018 | 14:29
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 287x hilfreich)
Verkehrsrechtsschutz - Kind versichert oder nicht?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2018 | 15:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatWas hat es damit auf sich, dass die Versicherung darauf hinweist, dass Kinder nur mitversichert sind, solange sie nicht arbeiten? :
Na ja, Kind bist Du ja auch noch.
Von daher genügt die Bezeichnung "Kind" halt nicht damit eine Abgrenzung zwischen kostenpflichtiger Eigenversicherung und Mitversicherung bei den Eltern erfolgen kann.
Ich vermute auch, das die Versicherung in den vertraglichen Vereinbarungen das etwas detaillierter definiert hat.
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