Verkehrsrechtsschutz (Kündigung aufheben)

29. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Isatar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsrechtsschutz (Kündigung aufheben)

Hallo zusammen,

ich habe ein dringendes Anliegen bei dem ich Hilfe bzw. Rat bräuchte.

In meiner Familie ist ein Autounfall passiert bei dem es unklar ist, wer Schuld trägt.
Laut Aussage der Versicherung müssen wir für unseren Schaden aufkommen und evtl. sogar noch für den des anderen Unfallteilnehmers.

Somit liegt es nahe, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Da aber die Rechtsschutzversicherung vor kurzer Zeit gekündigt wurde, würden dadurch hohe Kosten anfallen.

Nun meine Frage:

Besteht eine Möglichkeit, die Kündigung der Rechtsschutzversicherung zu stornieren damit der Rechtsanwalt darüber laufen kann?

Oder welche Mögichkeiten gibt es generell in solch einer Sachlage noch?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich schonmal im voraus.

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Wann ist denn der Termin des Versicherungwegfalls?
Wenn der Unfall in der Zeit zw. deiner Kündigung und dem Wegfall der Versicehrung passiert ist, bist du noch versichert.

Ansonsten beraten auch einige Anwälte kostenlos. Fragen, ob sie die Erstberatung honoiert haben wollen.

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#2
 Von 
Isatar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wegfall der Versicherung war im Januar 2008, und der Unfall war gestern.

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

:(

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#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Dann sieht es schlecht aus, du müßtest eine Neuaufnahme in der Rechtsschutzversicherung beantragen und da werden keine bereits laufenden Fälle behandelt, zumal die 12 Wochenfrist ab Versicherungsbeginn nicht zu vergessen ist.

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

>>>Somit liegt es nahe, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

ertsmal überlegen warum!

soll eine RA plötzlich aus recht unrecht machen können oder was erwartest du??

die kfz-haftpflicht ist ja bereits ein rechtsbeistand, wozu noch ein RA?

ist die schuldfrage denn wirklich unklar oder nur das typisch deutsche subjektive unrechtsbewusstsein frei nach dem motto:

*wär der da nicht gewesen wär ich ihm auch nicht hinten drauf gefahren, darum ist der schuld*

:devil: :devil: :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Isatar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es geht darum, das unser Auto aus einer Garagenausfahrt ca. 50 - 70cm rausragte, und ein von rechts kommender PKW zu weit auf der linken Fahrbahn gefahren ist und somit uns vorne reingefahren ist.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 844x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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