Verkehrsunfall Auto vs. Fahrrad (Versicherung)

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kaktus123123
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Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)
Verkehrsunfall Auto vs. Fahrrad (Versicherung)

Guten Tag User und Userinnen,

folgendes hat sich zugetragen:

Einem Radfahrer wird die Vorfahrt genommen und angefahren. Die Schuldfrage ist glücklicherweise klar. Es gibt Augenzeugen und der Unfallgegner bestreitet auch gar nichts.

Das war am 14.10. Es folgte eine 4wöchige AU aufgrund der Verletzungen. Einen Tag später wurde ein Rechtsanwalt beauftragt für den Schadensersatz am Fahrrad. Dieser wies darauf hin, dass auch Schmerzensgeld möglich wäre. Dem Radfahrer geht es hauptsächlich aber nur darum, dass er nicht schlechter gestellt ist als vor dem Verkehrsunfall.

Die Versicherung hat bis heute keine Kostenzusage erteilt. Eingereicht wurden: Arztbericht Krankenhaus, AU-Bescheinigung (Ausfertigungen für Versicherten), Kostenvoranschlag Fahrradwerkstatt, Fotos des Fahrradschadens, ausgefüllter Bogen der Versicherung samt Schweigepflichtsentbindungen für alle beteiligten Ärzte.

Frage 1: Ist diese lange Dauer für die Bearbeitung der Versicherung noch normal?
Die Versicherung weiß, dass der Radfahrer das Rad für seinen Arbeitsweg braucht. Es ist nachweisbar, dass er jeden Werktag das Fahrrad benutzt, egal bei welcher******rung. Öffentlichen Nahverkehr gibt es leider nicht.

Der beauftragte RA sagt, dass gerade Unfallzeit ist und da wahrscheinlich teure Autoschäden zuerst bearbeitet werden. Die vorliegende Konstellation sei ein mehrfacher Sonderfall, wo es anscheinend weniger gesetzliche Regelungen gibt.
Die Reparatur soll erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn die Kostenzusage der Versicherung vorliegt.

Frage 2: Seht ihr das ähnlich wie der RA? Das ist wirklich ein Topmann. Der Schaden ist so niedrig, dass er damit wohl kaum über den Mindestlohn hinaus kommt. Deswegen möchte ich ihn so wenig wie möglich Zeit rauben, deswegen dieser Thread.

Seit letzte Woche Montag habe ich den Fahrdienst geleitest. Das sind 60km/Werktag/4 Strecken/mind. 2h Zeit. Da das mir ab heute absolut nicht mehr möglich war, wurde gestern ein eBike gemietet für zunächst eine Woche.
Der Radfahrer hat keinen Führerschein. Es wurde alles unternommen, um ein Mietfahrrad zu bekommen, allerdings ohne Erfolg (alle Hotels und Ferienpensionen angefragt, alle Werkstätten bis 30km Umkreis, Bekannte und Freunde). Die Gegend ist sehr hügelig. Kaum jemand fährt noch Fahrrad.

Frage 3: Kann unter diesen Umständen die Kostenerstattung für das eBike genehmigt werden?

Ich führe für alle Fahrten, die mit dem Unfall zusammenhängen, ein Fahrtenbuch. Ich gebe an Datum, Start, Ziel, km. Bei den Arbeitswegen auch die Uhrzeiten. Ich gehe davon aus, dass pro gefahrener Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro geleistet wird.

Frage 4: Ist das so richtig? Betrifft das auch die Leerfahrten? Es kann ja nicht verlangt werden, dass ich knappe neun Stunden auf einem Parkplatz im Gewerbehof warte.
Gibt es eine Zeitbegrenzung ab wann die Pauschale nicht mehr gezahlt wird?

Das Fahrrad ist wie oben geschildert kein Hobbygegenstand. Dementsprechend sollte es eine Nutzungsausfallpauschale geben. Im Internet wird die bei 6 bis 10 Euro/Tag angegeben.

Frage 5: Berücksichtigt der Betrag von 10 Euro bereits den Umstand, wie wichtig ein funktionsfähiges Rad für den Radfahrer ist? Es macht ja doch einen Unterschied, ob man 3km pro Strecke bei Schönwetter fährt oder werktäglich ca. 18km pro Strecke das ganze Jahr durchgehend. Gilt der Nutzungsausfall auch für Tage an denen nicht gearbeitet wurde? Es zählen nur die Tage nach der AU bis zur Fertigstellung der Reparatur, oder?
Gibt es den Nutzungsausfall plus die KM-Pauschale?
Sollten die Kosten für das eBike übernommen werden, gibt es den Nutzungsausfall plus die Mietkosten?

Wie jeder Autofahrer sein Auto pflegt, wird auch das Fahrrad sehr gut in Stand gehalten. Bei Bedarf und zum Saisonwechsel wird da viel Geld reingesteckt. Dementsprechend sind die beschädtigten Teile unterschiedlich alt. Von erst drei Tage (Pedale) bis zu von 2014 (Vorderrad). Bei zwei Teilen liegt leider keine Rechnung vor (Lenker und Sattel).

Frage 6: Wird hier ein Abzug alt gegen neu vorgenommen?
Für die Hausratversicherung wird regelmäßig eine Liste erstellt bzw. aktualisiert mit genauen Modellbezeichnungen und Preisen. Die Hausratversicherung kann bestätigen, dass bei Dienstantritt die Konditionen angepasst wurden, weil das Rad so eine Wichtigkeit hat. Die bekommen auch die Liste, damit bei Diebstahl nichts groß erklärt werden muss. Das wurde noch gar nicht angeführt. Wäre das sinnvoll?

Das Fahrrad hat eine Art "Sonderausstattung", die es nun nicht mehr zu geben scheint. Das Hinterrad blieb unverletzt. Das Vorderrad muss komplett ersetzt werden. Es gibt kein ähnliches Modell.
Bei einem Fahrrad sind naturgemäß die beiden Räder schon ziemlich sichtbar.

Frage 7: Bleiben wir auf den Kosten des Hinterrads sitzen, wenn der Radfahrer darauf Wert legt, dass beide ähnliche Merkmale haben?
(Die Felgen sind abgerundet und die Speichennippel schwarz. Das scheint es leider einfach nicht mehr zu geben, was sehr schade ist, weil der Radfahrer das genauso mag. Das ist wohl Lebensrisiko, was nicht berücksichtigt werden kann.)

Viele Fragen. Ich hoffe, es ist verständlich genug. Auch wenn ihr nur Hinweise zu einzelnen Fragen habt, nehme ich die gerne entgegen.

Liebe Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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49 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Kostenvoranschlag Fahrradwerkstatt,


Wie hoch sind die Reparaturkosten und was ist in etwa der Wiederbeschaffungswert des Fahrades?

Zitat (von Kaktus123123):
Das ist wirklich ein Topmann.


Nach dem ersten Eindruck bin ich mir da nicht so sicher.



gruß charly

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Gruß Charly

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Mit dem eBike ist Dein Mann besser gestellt, als mit seinem "normalen" Rad. Die höheren Kosten für die Miete wird die Versicherung daher nicht übernehmen.

Fahrten mit dem Auto oder Taxi können u.U. abgerechnet werden, wenn sie aus dem Unfall resultieren. Das könnte zum Beispiel bei Arztbesuchen, die aufgrund der beim Unfall erlittenen Verletzungen erforderlich sind, der Fall sein.

Ihr habt eine Schadenminderungspflicht. Wenn Ihr jetzt Zeit verstreichen lasst, weil Ihr noch auf die Kostenzusage der Versicherung wartet, dann ist das Euer Privatvergnügen. Die Nutzungsausfallentschädigung wird nur für die Zeit bezahlt, die nötig ist um das Fahrrad wieder instanzusetzen oder um Ersatz zu beschaffen. Für die Zeit, die Ihr jetzt unnötig verstreichen lasst, wird es keine Entschädigung geben.

Ob das Hinterrad auch auf Kosten der Versicherung ausgetauscht werden kann, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen, weil ich mir im Moment nicht so recht vorstellen kann, was das für Nippel sind und wie wichtig sie sein könnten. Vom Bauchgefühl her, tendiere ich aber eher zu einem Nein.

Einen Anwalt, der zum Mindestlohn arbeitet muss wohl erst noch erfunden werden. Wenn schon ein Anwalt mandantiert wurde, und wenn er dieses Mandat angenommen hat, dann soll er auch seine Arbeit machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Charly,

der Kostenvoranschlag beträgt 400 Euro, wobei ein Teil minderwertiger ist als das, was beschädigt wurde. Das muss noch korrigiert werden. Dafür dürften maximal 50 Euro Mehrkosten entstehen.

Der Zeitwert des Rads lässt sich schwer sagen, da es keines von der Stange ist. Einzelne Komponenten wurden Bedürfnissen angepasst. Die Liste an die Hausratversicherung ergibt knapp 2000 Euro mit allen montierten Teilen. Für diesen Preis ist das Fahrrad auch versichert gegen Diebstahl. Hinzu kommt der Helm, der ausgetauscht werden musste, 1 Jahr alt, 90 Euro (ist in den 400 Euro mit drin).

In Gebraucht gibt es das Rad defintiv nicht mit der Zusammensetzung. Eine Neuanschaffung dürfte ca. 2500 Euro betragen. Aber halt neu. Das steht gar nicht zur Debatte.

Hallo Demonino,

die Aussage des RA ist trotz Nachfrage sehr deutlich: Erst Kostenzusage, dann Reparaturauftrag.
Das ist ja das Gegenteil von "Zeit verstreichen lassen". Zumindest nicht absichtlich.

Die Reparatur wird auch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wenn es nach uns gehen würde, wäre der Auftrag am Tag 1 nach dem Unfall erteilt worden.
Wenn wir gewusst hätten, dass es sich so lange hinzieht bei dem vergleichsweise günstigen Kostenvoranschlag hätten wir das auch gemacht. Ich dachte echt, dass die Sache nach der AU abgeschlossen ist. Wie dumm von mir. Mein Mann wollte direkt repararieren lassen. Ich nicht, weil Anwalt sagt...

Schadensminderungspflicht ist bekannt. Deshalb bin auch ich gefahren. Insgesamt 60km für Arztbesuche in der Zeit der AU.

Dass die eBike Miete nicht übernommen wird, habe ich mir schon gedacht. Lustigerweise wird der Motor nicht mal angestellt. Mein Mann schätzt die Leistung seiner Körperkraft.

Erschwerend, aber dazu kann ja die Versicherung nichts, kommt hinzu dass die Werkstatt von November bis Januar Urlaub hat. Die Reparatur wird netterweise trotzdem gemacht. Wir haben erst am Samstag von dem Urlaub erfahren als wir vor verschlossener Werkstatttür standen. Daraufhin wurde entschieden, ein eBike zu mieten. Das hat zwei Werktage Vorlaufzeit gebraucht.

Jetzt ist das eBike für eine Woche gemietet und schon bezahlt (125 Euro). Dann ist eine Woche Urlaub. Fahrrad fehlt trotzdem im Urlaub. Es wurde auch privat genutzt, aber das kann man ja nicht geltend machen.

Du glaubst also nicht, dass ich 18 Euro/Werktag für den Fahrdienst bekomme? Das wäre mehr als ärgerlich. Denn seit dem Unfall bin ich bisher so viel Auto gefahren wie in den neun Monaten davor.
Ich hatte gehofft, so wenigstens ein bisschen die teure Miete auszugleichen.

Wegen des Sondermerkmals, das ist jetzt wahllos irgendeine Felge:
https://www.bikesand-more.de/produkt/fahrrad-felge-28-exal-zx-19-silber-36-loch-vl-65mm/

Du siehst, dass die Form eckig ist - jetzt ist sie rund.
Die Ringe, wo die Speichen reinkommen, sind silber.
Jetzt ist es komplett schwarz. Auch die Ringe. Das ist jetzt aber auch nur die Felge. Das komplette Vorderrad muss ersetzt werden. Das Vorderrad selbst zusammenzubauen, bedarf einer Werkstatt und mehrere Stunden Arbeitszeit. Das wird schwer eine zu finden selbst wenn es eine Felge in komplett schwarz gäbe. An der Funktion ändert das nichts. Es ist eine ästhetische Sache. Aktuell ist die Verzweiflung und Sehnsucht so groß, dass auch eine rosa Glitzer-Felge akzeptiert wird. Aber ich kenne meinen Mann und seine Fahrradliebe: Wenn die jetzigen Umstände vergessen sind, wird er seinen schwarzen Rädern nachtrauern und den Kosten, die durch die Anpassung des Hinterrads dazu kommen.
Würdet ihr bei einem Auto eine andere Farbe von einem sich wiederholendem Teil dauerhaft akzeptieren? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das nicht gesetzlich geregelt ist.

Dass wir am Ende drauf zahlen, ist klar. Mir wäre es lieb, wenn es so gering wie möglich ist. Deshalb gibt es doch Versicherungen.

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Hallo Charly,

der Kostenvoranschlag beträgt 400 Euro,


Also gehen wir mal von einem ganz normalen Reparaturschaden aus und dein Mann war auch noch 4 Woche AU.

Demonio hat es schon angesprochen; ihr werdet vorraussichtlich keinen Nutzungsausfall bekommen. Die Versicherung wird sich auf jeden Fall quer stellen.


Zitat (von Kaktus123123):
die Aussage des RA ist trotz Nachfrage sehr deutlich: Erst Kostenzusage, dann Reparaturauftrag.


Und diese Aussage ist bei so einem Schaden absolut nicht nachvollziehbar. Ihr hab einen KVA, ihr hättet den Schaden bildlich dokumentieren können und bei einem Fahrrad ist es mit Sicherheit kein Problem die beschädigten Teile zur Beweissicherung aufzubewahren.

Was ist denn die Begründung des Anwaltes für seinen Rat?



Zitat (von Kaktus123123):
Dass wir am Ende drauf zahlen, ist klar.



Und genau da sagt der Gesetzgeber etwas anderes. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Er darf nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt sein.

Normalerweise hat man dafür einen Fachanwalt an seiner Seite. Bei deinem hab ich ein wenig Zweifel.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
die Aussage des RA ist trotz Nachfrage sehr deutlich: Erst Kostenzusage, dann Reparaturauftrag.
Dann ist der Anwalt aber kein
Zitat (von Kaktus123123):
Topmann.


Was hat denn der Anwalt für ein Fachgebiet? Verkehrsrecht ist es ja wohl nicht.

Zitat (von charlyt4):
Demonio hat es schon angesprochen; ihr werdet vorraussichtlich keinen Nutzungsausfall bekommen.
Nein, das habe ich nicht gesagt. Nutzungsausfall wird es schon geben. Aber nicht für den gesamten Zeitraum, weil man den ja mit einem schnelleren Reparaturaftrag hätte verkürzen können.

Zitat (von Kaktus123123):
Das wäre mehr als ärgerlich. Denn seit dem Unfall bin ich bisher so viel Auto gefahren wie in den neun Monaten davor.
Durch den Unfall ist ein Fahrrad nicht mehr einsatzbereit. Warum sollte die Versicherung nun die Betriebskosten für ein Auto bezahlen?

Zitat (von Kaktus123123):
Wenn die jetzigen Umstände vergessen sind, wird er seinen schwarzen Rädern nachtrauern
Mit dem Austausch der unbeschädigten Hinterradfelge. würde er ja auch den schwarzen Rädern nachtrauern. Man müsste halt mal schauen, ob man möglichst gleichwertigen Ersatz für die beschädigte Vorderradfelge bekommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Und genau da sagt der Gesetzgeber etwas anderes. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Er darf nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt sein.


Wie soll denn festgestellt werden, welchen Wert ein beschädigtes Teil hat?
Er wäre ja besser gestellt, wenn er neue Teile bekommt. Das geht ja auch nicht.
Und dann wäre da noch das Problem, dass es das Vorderrad in keiner passenden Ausfertigung zum Hinterrad gibt.

Vor euren Antworten habe ich keine Sekunde in Betracht gezogen, dass der Rat des RAs abzuwarten nicht sinnvoll sein könnte.
Er hat es nicht weiter begründet außer "Das ist ein Sonderfall" und "Sicher ist es nur, wenn Sie abwarten mit dem Auftrag bis die Kostenzusage erteilt wurde". Ich interpretiere das so, dass die Versicherung den Schaden nicht oder nicht komplett übernehmen würde, wenn eigenmächtig ohne Zusage gehandelt wird.

Dieser RA hat mich in anderen Sachen bereits vertreten und ich bin immer absolut zufrieden mit seiner Tätigkeit. Ich kenne ihn über zehn Jahre. Nie hatte ich das Gefühl, schlecht beraten zu sein.

Bei einem Streitwert von 400 Euro erhält er brutto 80 Euro RVG Gebühren. Ich weiß jetzt nicht genau, wie viel Zeit, Papier und Porto er aufwendet, aber ich denke, dass der Besuch bei einem durchschnittlichen Friseur teurer ist.

Also rechne ich jetzt erstmal nur damit, dass die Reparaturkosten beglichen werden? Wird hier ein Alt gegen Neu Abzug vorgenommen?
Nichts mit Nutzungsausfall und km-Pauschale. Für mich war die Fahrerei ein riesen Umstand genauso wie das fehlende Rad, weil ich Wege erledigen musste, die vorher mein Mann mit Rad erledigt hat. Dann Spritverbrauch etwa 30 Euro nur für Arzt-und Arbeitswege. 125 Euro für das eBike.
Die Fahrtzeiten für mich immer in der Rush Hour, mehr als nervig für Selten-Autofahrer.

Die Anwaltsgebühren zahlt aber die Versicherung, oder?
Wenn der Anwalt, ggf. unberechtigt, mehr einfordert als realistisch ist, fließt das auch mit in den Streitwert?

Ich glaube nämlich schon, dass er die km-Pauschale fordern wird. Sonst hätte ich ja kein Fahrtenbuch führen sollen.

Bezüglich Schmerzensgeld habe ich im Internet gelesen, dass alles unter 500 Euro unter Bagatellfall fällt. Ganz ehrlich, klar es tat weh und die lange AU war keine Gefälligkeitsbescheinigung, aber über 500 Euro wären echt viel für die Diagnose. Hier wird davon profitiert, dass der Radfahrer auch Downhill Biker ist und gut stürzen kann. Der Unfallhergang liest sich schon sehr schlimm. Trotzdem wunderte mich die Aussage des RA, dass er Schmerzensgeld für angemessen hält. Nicht viel und eben unter 500 Euro.

Danke für eure Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Durch den Unfall ist ein Fahrrad nicht mehr einsatzbereit. Warum sollte die Versicherung nun die Betriebskosten für ein Auto bezahlen?


Weil es keine andere Möglichkeit gibt, zur Arbeit zu gelangen. Kein ÖPNV, die vielfachen Versuche ein Leihrad zu beschaffen, sind nicht gelungen. Kollegen wohnen alle in entgegen gesetzter Richtung.
Ich habe mich nicht darum gerissen, Chauffeurin zu sein.

Irgendwie verstehe ich es auch nicht so ganz, dass es total leicht ist, die Kosten für einen Mietwagen erstattet zu bekommen. Ein Ausgleich für ein Fahrrad aber doch so schwierig sein soll. Es geht ja nicht darum, ein Plus zu machen. Für jemanden, der täglich fährt und dessen Fahrrad inkl. passender Kleidung mehr kostet als mein Auto im Unterhalt, ist das Rad genauso wichtig wie ein Auto für einen autofahrenden Pendler. Ich ärgere mich da nicht drüber, ich verstehe es nur nicht.
Ein Taxi würde übrigens mind. 35 Euro pro Strecke kosten.

Zitat (von Demonio):
Mit dem Austausch der unbeschädigten Hinterradfelge. würde er ja auch den schwarzen Rädern nachtrauern. Man müsste halt mal schauen, ob man möglichst gleichwertigen Ersatz für die beschädigte Vorderradfelge bekommen kann.


Lieber zwei gleiche Felgen, auch wenn sie eine andere Form haben. Aber ich bezweifel, dass die Versicherung eine intakte Hinterfelge ersetzt. Die wäre an sich auch nicht teuer, nur leider die Arbeitszeit die Felge einsatzbereit zu machen. Das kann nur eine Werkstatt machen.

Ich vertraue da meinem Mann, der sich mit Fahrradteilen gut auskennt. Wenn er das nicht finden konnte, wird es das nicht geben. Die Werkstatt hat auch erfolglos gesucht. Da muss er sich wohl umgewöhnen (ist ja nur das Äußere, die Funktion bleibt gleich).
Das meine ich mit Kosten, auf denen er sitzen bleibt.

Dank euch weiß ich nun, dass die sitzbleibenden Kosten viel höher sein könnten als ein neues Hinterrad.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Wie soll denn festgestellt werden, welchen Wert ein beschädigtes Teil hat?
Es gibt Listen- und Vergleichspreise.

Zitat (von Kaktus123123):
Er wäre ja besser gestellt, wenn er neue Teile bekommt. Das geht ja auch nicht.
Doch, das geht. Wenn der Gebrauchtmarkt keine entsprechenden Teile hergibt, dann werden eben Neuteile verbaut.

Zitat (von Kaktus123123):
Er hat es nicht weiter begründet außer "Das ist ein Sonderfall"
Und Ihr habt nicht hinterfragt, was das Besondere an diesem Fall sein soll? Das ist ein Unfall, wie er Tag für Tag zigfach passiert.

Zitat (von Kaktus123123):
Sicher ist es nur, wenn Sie abwarten mit dem Auftrag bis die Kostenzusage erteilt wurde
Was ist dann sicher? Wenn die Versicherung die Haftungsverpflichtung dem Grunde nach zusagt, dann heißt das immer noch nicht, dass sie alle Forderungen begleichen wird. Mal angenommen, die Versicherung gibt keine Zusage ab. Will Dein Mann dann auf das Radfahren verzichten, bis eine gerichtliche Entscheidung gefallen ist?

Zitat (von Kaktus123123):
Irgendwie verstehe ich es auch nicht so ganz, dass es total leicht ist, die Kosten für einen Mietwagen erstattet zu bekommen.
Als Ersatz für ein Auto, aber nicht als Ersatz für ein Fahrrad. Auch beim Auto muss man übrigens Abstriche machen und einen Mietwagen niedrigerer Klasse wählen.

Zitat (von Kaktus123123):
Ich interpretiere das so, dass die Versicherung den Schaden nicht oder nicht komplett übernehmen würde, wenn eigenmächtig ohne Zusage gehandelt wird.
Die Versicherung wird ihre Zusage zunächst einmal nur dem Grunde nach machen. Das bedeutet dann auch noch nicht, das alles bezahlt wird.

Zitat (von Kaktus123123):
Dieser RA hat mich in anderen Sachen bereits vertreten und ich bin immer absolut zufrieden mit seiner Tätigkeit.
Lass mich raten: Das waren keine Verkehrssachen, richtig? Mag ja sein, dass er ein guter Familienrechtler oder ein Topmann im Verwaltungsrecht ist. Gehst Du mit einem Kreuzbandriss zum Kardiologen, nur weil er ein Toparzt in einem anderen Fachbereich ist? Meine Frage, welche(s) Fachgebiet(e) der Topanwalt normalerweise betreut hast Du leider nicht beantwortet. Aber ich gehe mal davon aus, dass Verkehrsrecht nicht dazu gehört.

Zitat (von Kaktus123123):
Wird hier ein Alt gegen Neu Abzug vorgenommen?
Kann man so nicht sagen. Kommt drauf an, wie alt die ursprünglichen Teile waren, in welchem Zustand sie gewesen sind, und ob vergleichbare Teile auf dem Gebrauchtmarkt verfügbar wären. Aber bei einer Schadenssumme von 400€ wird die Versicherung jetzt auch nicht jeden Euro hinterfragen.

Zitat (von Kaktus123123):
Nichts mit Nutzungsausfall und km-Pauschale.
Doch, ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht grundsätzlich schon. Aber eben nur für die Zeit, die erforderlich war das Fahrrad entweder instand zusetzen, oder Ersatz zu beschaffen. Für die Zeit des Wartens auf eine Haftungszusage, wird es keinen Nutzungsausfall geben.

Einzele Fahrten zum Arzt können u.U. auch geltend gemacht werden. Aber das kommt auf den Einzelfall drauf an, weswegen man das an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen kann. Diesbezüglich hat der Analt aber recht: Fahrtenbuch führen und Quittungen sammeln. Einreichen kann und sollte man alles. Was die Versicherung dann tatsächlich erstattet wird man sehen. Das gilt auch für die Rechnung für das eBike.

Zitat (von Kaktus123123):
Die Anwaltsgebühren zahlt aber die Versicherung, oder?
Sofern die Schuldfrage so eindeutig ist, wie Du es hier beschrieben hast, wird der Anwalt durch die Versicherung bezahlt.

Anspruch auf Schmerzensgeld hat Dein Mann grundsätzlich schon. Aber in Deutschland wird relativ wenig Schmerzensgeld bezahlt. Wenn Dein Mann schon wieder einigermaßen fit ist, dann sollte er froh sein, wenn er 500€ bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von charlyt4):
Demonio hat es schon angesprochen; ihr werdet vorraussichtlich keinen Nutzungsausfall bekommen.

Nein, das habe ich nicht gesagt. Nutzungsausfall wird es schon geben. Aber nicht für den gesamten Zeitraum, weil man den ja mit einem schnelleren Reparaturaftrag hätte verkürzen können.


Ich sehe in diesem Fall hier keine Anspruchsgrundlage auf der man erfolgversprechend einen Nutzungsausfall für ein Fahrad geltend machen könnte.


Zitat (von Kaktus123123):
Wie soll denn festgestellt werden, welchen Wert ein beschädigtes Teil hat?


Für was soll das gut sein? Das ist doch gar nicht nötig.

Zitat (von Kaktus123123):
Er wäre ja besser gestellt, wenn er neue Teile bekommt. Das geht ja auch nicht.


Doch das geht schon, denn er wird ja nicht besser gestellt. (Einen neuen Reifen mal ausgenommen)

Oder hätte er die Teile, die durch den Schaden erneuert werden müssen, in absehbarer Zeit wegen Verschleiß erneuern müssen? Wenn nein, gibt es keinen Abzug.
Oder hat sich der Wert des Fahrades nach der Reparatur erhöht? Wenn nein, gibt es keinen Abzug.


Zitat (von Kaktus123123):
Vor euren Antworten habe ich keine Sekunde in Betracht gezogen, dass der Rat des RAs abzuwarten nicht sinnvoll sein könnte.


Stell dir vor, jemand beschädigt dir an deinem Auto den Scheinwerfer für 500€ und du fährst die nächsten 6 Wochen einen Leihwagen für 40€ am Tag bis die VS reagiert. Glaubst du dass dir dann ein Richter ca. 1700€ Mietwagenkosten zusprechen würde? ;)

Zitat (von Kaktus123123):
Ich interpretiere das so, dass die Versicherung den Schaden nicht oder nicht komplett übernehmen würde, wenn eigenmächtig ohne Zusage gehandelt wird.


Im Haftpflichtschadenfall hat die Versicherung nicht mal im Ansatz etwas zu sagen, zu bestimmen oder irgendwas freizugeben.
Im Haftpflichtschadenfall ist der Geschädigte der Herr des Restitutionsgeschehens.

Zitat (von Kaktus123123):
Wird hier ein Alt gegen Neu Abzug vorgenommen?


Nein, siehe oben. Ausgenommen er hat z.B. einen neuen Reifen/Mantel erhalten den er eh bald erneuern hätte müssen.

Zitat (von Kaktus123123):
Ich glaube nämlich schon, dass er die km-Pauschale fordern wird.


Da wird die VS kontern und sagen `In den 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit hätte das Rad leicht repariert werden können `.

Zitat (von Kaktus123123):
Trotzdem wunderte mich die Aussage des RA, dass er Schmerzensgeld für angemessen hält. Nicht viel und eben unter 500 Euro.


Wenn ein Radfahrer von einem Auto abgeräumt wird und dann 4 Wochen AU ist, erscheint mir die Forderung eher sehr gering.

Das OLG Saarbrücken hat z.B. schon bei einem leichten Schleudertrauma und "4 Tagen" AU 500€ Schmerzensgeld zugesprochen. Urteil vom 16.12.2003 - 3 U 144/03 -

Und das Landgericht Bonn bestätigte z.B. die Schmerzensgeldzahlung einer VS in Höhe von 1000€ für ein leichtes Schleudertraum mit 2 wöchiger AU. Urteil vom 29.01.2010 - 15 O 83/08 -


Zitat (von Kaktus123123):
Lieber zwei gleiche Felgen, auch wenn sie eine andere Form haben. Aber ich bezweifel, dass die Versicherung eine intakte Hinterfelge ersetzt. Die wäre an sich auch nicht teuer, nur leider die Arbeitszeit die Felge einsatzbereit zu machen. Das kann nur eine Werkstatt machen.


Man könnte z.B. beim Hersteller nachfragen, ob es Herstellerseits überhaupt freigegeben ist verschiedene Felgen zu fahren. Sollte dieser keine Freigabe erteilen, wären beide Räder zu tauschen. Ist jetzt ein bisschen weit hergeholt, (ich kenne mich mit Rädern nicht so aus) aber im KfZ Bereich wäre es so.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Ach, Domenio, ich bin Fan von dir. Bitte schick mir trotzdem keine Rechnung :engel:

Der Anwalt ist kein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wie viele Verkehrssachen er schon begleitet hat, weiß ich nicht.

In einer eigenen Unfallsache vor Jahren habe ich mich unwissend derart falsch verhalten, dass ich am Ende gar nichts bekommen habe. Wahrscheinlich trägt das dazu bei, jetzt alles genau so zu machen, wie es der RA vorschlägt. Wie auch der letzte Thread, wo Stunden aufgebracht wurden nur um am Ende doch 50 Euro zu zahlen, wovon 30 Euro vermeidbar gewesen wären. Sowas sollte durch die Beauftragung vermieden werden.

Die anderen Sachen waren Erbrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Am Ende bin ich immer als Gewinnerin rausgegangen.

Zitat:
Sofern die Schuldfrage so eindeutig ist, wie Du es hier beschrieben hast, wird der Anwalt durch die Versicherung bezahlt.


Ist zum Glück eindeutig. Immerhin etwas.
Die Unfallgegnerin hat auch keinerlei Ansprüche an meinen Mann gestellt.

Zitat:
Es gibt Listen- und Vergleichspreise.


Hast du zufällig einen Link zur Hand?
Ich habe nur allg. Sachen gefunden und keine einzelnen Fahrradteile.

Zitat:

Die Versicherung wird ihre Zusage zunächst einmal nur dem Grunde nach machen. Das bedeutet dann auch noch nicht, das alles bezahlt wird.


Wusste ich nicht. Ich dachte Kostenzusage = Übernahme aller Kosten, die durch den Unfall verursacht worden.

Zitat:
Aber eben nur für die Zeit, die erforderlich war das Fahrrad entweder instand zusetzen, oder Ersatz zu beschaffen.


Angenommen zwischen Auftrag und Beendigung vergehen 5 Tage. Dann wird max. 50 Euro Nutzungsausfall gewährt?
Unabhängig davon, dass die Zeit nach der AU bis zum fertigen Fahrrad mehr als 5 Tage vergangen sind.

Wenn das wirklich so ist, habe ich mich sehr getäuscht. Dann hätte das Fahrrad schon während der AU fertig sein können, was alles viel einfacher gemacht hätte :sad:

Zitat:
Wenn der Gebrauchtmarkt keine entsprechenden Teile hergibt, dann werden eben Neuteile verbaut.


So wird es sein, aber werden die Kosten für die Neuteile komplett erstattet?

Zitat:
Was die Versicherung dann tatsächlich erstattet wird man sehen.


Ich werde berichten und hoffe, dass das nicht in Betracht gezogene Schmerzensgeld die Sprit- und Mietkosten auffängt.

Zitat:
Und Ihr habt nicht hinterfragt, was das Besondere an diesem Fall sein soll?


Doch. Ich habe es so verstanden: Es wird unterstellt, dass niemand mit einem normalen Fahrrad jeden Werktag >30km über Berge fährt bei dem schlechten Wetterzustand, der aktuell herrscht. Wenn ein Fahrrad zu Schaden kommt, wird wohl davon ausgegangen, dass es ein Hobbygegenstand ist, welches nicht das einzige Instrument ist um zu Arbeit zu kommen.
Letzteres stimmt ja sogar auch. 1,5 Wochen bin ich gefahren, jetzt das Mietteil. Ansonsten gäbe es noch Taxi oder Wanderungen oder Trampen. Also irgendwie geht es ja ohne Rad. Ist nur sehr umständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Angenommen zwischen Auftrag und Beendigung vergehen 5 Tage. Dann wird max. 50 Euro Nutzungsausfall gewährt?
Unabhängig davon, dass die Zeit nach der AU bis zum fertigen Fahrrad mehr als 5 Tage vergangen sind.

Wenn das wirklich so ist, habe ich mich sehr getäuscht. Dann hätte das Fahrrad schon während der AU fertig sein können, was alles viel einfacher gemacht hätte



Die Grundlage für den Nutzungsausfall ist die Beeinträchtigung der Nutzung. Das ist ja hier gegeben, da das Rad durch den Unfall nicht mehr genutzt werden kann.

Voraussetzung für den Nutzungsausfall ist aber neben der Nutzungsmöglichkeit auch der Nutzungswille.

Nutzungsausfall bei Rädern ist keine Selbstverständlichkeit. Die jüngere Rechtsprechung erkennt aber eine Nutzungsausfallentschädigung an, wenn z.B. wie in eurem Fall das Rad für den Weg zur Arbeit dringend benötigt wird. Da dein Mann aber 4 Woche AU war, gab es keine `Nutzungsmöglichkeit `; für den Weg in die Arbeit.

Ist das selbe mit dem Nutzungsausfall beim Auto, wenn du zwei Wochen im Krankenhaus liegst mit gebrochenen Beinen und nicht fahren kannst.


Zitat (von Kaktus123123):
So wird es sein, aber werden die Kosten für die Neuteile komplett erstattet?


Ja werden sie, denn es gibt keine Reparatur mit gebrauchten Teilen. Sollte dadurch eine Wertsteigerung erfolgen, wäre diese auszugleichen.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 21.11.2019 16:44

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Das ist super verständlich. Vielen Dank.

Ich habe dem RA eine Mail geschrieben wegen der Arbeitsweg-Pauschale. Die macht nämlich schon etwas aus.
Es wären 18 Euro pro Tag, für 1,5-2h Fahrtzeit und 60km pro Tag. Persönlich finde ich nicht, dass das zu viel wäre.

Zitat:
Da dein Mann aber 4 Woche AU war, gab es keine `Nutzungsmöglichkeit `; für den Weg in die Arbeit.


Es geht auch nicht um die Zeit während der AU. Sondern das "Privatvergnügen" auf die Kostenzusage zu warten. Das werden mind. 10 Werktage zusätzlich sein.

Zitat:
Sollte dadurch eine Wertsteigerung erfolgen, wäre diese auszugleichen.


Dieser Ausgleich wird anhand einer mir unbekannten Tabelle berechnet? Oder ist das eine Ermessenssache der Versicherung?

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#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Ich habe dem RA eine Mail geschrieben wegen der Arbeitsweg-Pauschale. Die macht nämlich schon etwas aus.
Es wären 18 Euro pro Tag, für 1,5-2h Fahrtzeit und 60km pro Tag. Persönlich finde ich nicht, dass das zu viel wäre.


Versuchen könnt ihr es auf jeden Fall.

Zitat (von Kaktus123123):
Es geht auch nicht um die Zeit während der AU. Sondern das "Privatvergnügen" auf die Kostenzusage zu warten. Das werden mind. 10 Werktage zusätzlich sein.


Aber in der Zeit der AU hättet ihr das Rad reparieren lassen können. Da könnte sich die VS eben auf die Schadenminderungspflicht berufen. Da müsste es dann nachvollziehbare Gründe geben. Die sehe ich hier leider nicht.


Zitat (von Kaktus123123):
Dieser Ausgleich wird anhand einer mir unbekannten Tabelle berechnet? Oder ist das eine Ermessenssache der Versicherung?



Vergiss das mit der Tabelle und der Wertsteigerung. Oder glaubst du wirklich dass das Rad jetzt mehr Wert ist als vor dem Schaden. Beim Verkauf müsstet ihr den Schaden sogar angeben.

Eine Wertminderung oder eine Wertsteigerung wird in der Regel von einem Sachverständigen ermittelt.


gruß charly

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Gruß Charly

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#14
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Den Beitrag #9 habe ich jetzt erst gesehen.

Zitat:
Für was soll das gut sein? Das ist doch gar nicht nötig.


Um vorab herauszufinden, mit welchen eigenen Kosten wir so ungefähr zu rechnen haben.

Zitat:
Oder hätte er die Teile, die durch den Schaden erneuert werden müssen, in absehbarer Zeit wegen Verschleiß erneuern müssen? Wenn nein, gibt es keinen Abzug.
Oder hat sich der Wert des Fahrades nach der Reparatur erhöht? Wenn nein, gibt es keinen Abzug.


Das Fahrrad wird mind. alle 6 Monate komplett "durchgearbeitet". Es muss jederzeit absolut sicher sein, was ja auch verständlich ist bei der Bedeutung. Das letzte Mal war eine Woche vor dem Unfall. Ausgetauscht von den beschädigten Teilen wurde nur die Pedale. Für die regelmäßigen Austausche von Verschleiß usw gibt es Rechnungen.
Klar erhöht sich der Wert durch die Reparatur. Die Lebensdauer beginnt ja von neu. Die Frage ist nur um wie viel.

Zitat:
Im Haftpflichtschadenfall ist der Geschädigte der Herr des Restitutionsgeschehens.


Kapier ich nicht, was das heißt. Wahrscheinlich, dass das Rad schon in der ersten Woche der AU hätte fertig sein können.
Aber das sollte doch ein Rechtsanwalt wissen und nicht trotz Nachfrage empfehlen, zu warten.

Zitat:
Man könnte z.B. beim Hersteller nachfragen, ob es Herstellerseits überhaupt freigegeben ist verschiedene Felgen zu fahren.


Die Werkstatt hat Urlaub bis Anfang Januar. Ich muss gerade echt lachen, denn soeben wurde ein Sondertermin gemacht, damit der Auftrag erteilt werden kann und zwar genau jetzt. Es wird erstmal nur das nötigste gemacht, damit das Rad wieder verkehrssicher ist. Die Schönheit kann dann kommen, wenn die Versicherung sich gemeldet hat.
Aber das ist ein sehr guter Tipp. Vielleicht hat der Hersteller ja noch etwas davon auf Lager. Das wäre natürlich perfekt, auch wenn es für jetzt zu spät ist, weil gerade ein anderes Vorderrad bestellt wird. Das ist dann ja wirklich Privatvergnügen.

Zitat:
Glaubst du dass dir dann ein Richter ca. 1700€ Mietwagenkosten zusprechen würde?


Wenn ein RA unmissverständlich sagt, "Warten mit dem Auftrag" und der Mietwagen unablässig für den Arbeitsweg wäre, dann ja. Tja.

edit: Alles klar. Wertsteigerung und Wertminderung ist vergessen.

-- Editiert von Kaktus123123 am 21.11.2019 17:27

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#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Zitat:
Für was soll das gut sein? Das ist doch gar nicht nötig.

Um vorab herauszufinden, mit welchen eigenen Kosten wir so ungefähr zu rechnen haben.


Ich glaube du verwechselst das mit deiner Hausrat- und was weiss ich Versicherung.
Hier geht es nicht um Vertragsrecht, sondern um Schadenersatz dessen Umfang das BGB bestimmt und keine Versicherung oder irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen.


Zitat (von Kaktus123123):
Klar erhöht sich der Wert durch die Reparatur. Die Lebensdauer beginnt ja von neu. Die Frage ist nur um wie viel.


Das glaubst du vielleicht. Der Markt hat da bestimmt seine eigene Meinung. ;) (Ich auch)
Nur weil irgendwelche Teile erneuert wurden, steigt nicht automatisch der Wert der Sache.

Glaubst du, wenn du an deinem Auto den Scheinwerfer, den Kotflügel und die Stoßstange nach einem Unfall erneuerst das du beim Verkauf mehr erziehlst als voher? Nein, du wirst wahrscheinlich weniger bekommen da du jetzt ein repariertes Unfallfahrzeug verkaufst. Neue Teile ist nicht gleich Wertsteigerung.


Zitat (von Kaktus123123):
itat:
Im Haftpflichtschadenfall ist der Geschädigte der Herr des Restitutionsgeschehens.

Kapier ich nicht, was das heißt. Wahrscheinlich, dass das Rad schon in der ersten Woche der AU hätte fertig sein können.


Nein, das heisst das du die Art und weise der Wiederherstellung bestimmst und kein anderer.


Zitat (von Kaktus123123):
Zitat:
Glaubst du dass dir dann ein Richter ca. 1700€ Mietwagenkosten zusprechen würde?

Wenn ein RA unmissverständlich sagt, "Warten mit dem Auftrag" und der Mietwagen unablässig für den Arbeitsweg wäre, dann ja. Tja.



Nun ja! Aus dem Grund die Frage von Demonio in welchem Bereich er Fachanwalt ist. ;)


gruß charly

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Gruß Charly

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#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ich sehe in diesem Fall hier keine Anspruchsgrundlage auf der man erfolgversprechend einen Nutzungsausfall für ein Fahrad geltend machen könnte.
Die sehe ich hier durchaus. Das Fahrrad kann nicht genutzt werden. Es ist aber üblicherweise das einzige Fahrzeug, dass der Verunfallte benutzt bzw. zur Verfügung hat. Ich sehe den ANspruch aber nicht für den gesamten Zeitraum, da man viel Zeit hat verstreichen lassen, ohne etwas zu unternehmen um das Fahrrad wieder nutzen zu können. Aber weiter unten bist Du dann ja auch in diese Richtung geschwenkt.


Zitat (von charlyt4):
Im Haftpflichtschadenfall hat die Versicherung nicht mal im Ansatz etwas zu sagen, zu bestimmen oder irgendwas freizugeben.
Doch, natürlich hat die Versicherung eine ganze Menge zu sagen. Sonst könnte ja jeder nach Belieben irgendwelche Mondforderungen stellen.



Zitat (von Kaktus123123):
Ach, Domenio, ich bin Fan von dir.
Au weiah. Ein Glück, dass Du jetzt nicht sehen kannst, wie es mir die Schamesröte ins Gesicht treibt.


Zitat (von Kaktus123123):
Dieser Ausgleich wird anhand einer mir unbekannten Tabelle berechnet? Oder ist das eine Ermessenssache der Versicherung?
Das ist eine Einzelfallentscheidung.


Zitat (von charlyt4):
Aber in der Zeit der AU hättet ihr das Rad reparieren lassen können. Da könnte sich die VS eben auf die Schadenminderungspflicht berufen.
Wenn Jemand arbeitsunfähig ist, dann kann er sich u.U. auch nicht um die Reparatur des Fahrrads kümmern. Ich sehe hier nicht zwingend Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht.


Zitat (von Kaktus123123):
Die Lebensdauer beginnt ja von neu.
Das betrifft aber in der Regel Verschleißteile, die durch den Unfall u.U. gar nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden. Eine Alufelge dagegen hält, sofern sie nicht durch einen Unfall oder ähnlichen Einfluss von aussen, beschädigt wird, ein ganzes Fahrradleben lang.


Zitat (von Kaktus123123):
Aber das sollte doch ein Rechtsanwalt wissen und nicht trotz Nachfrage empfehlen, zu warten.
Entweder kennt er sich mit der Thematik nicht so gut aus, weil er z.B. üblicherweise kein Verkehrsrecht macht, oder er ist von anderen Voraussetzungen ausgegangen. Kennt der Anwalt die Wichtigkeit des Fahrrads für Deinen Mann, oder geht er davon aus, dass es nur gelegentlich für einen Sonntagsausflug benutzt wird?


Zitat (von Kaktus123123):
Es wird erstmal nur das nötigste gemacht, damit das Rad wieder verkehrssicher ist. Die Schönheit kann dann kommen, wenn die Versicherung sich gemeldet hat.
Wenn durch die Reparatur in 2 Etappen Mehrkosten entstehen, dann werden die Mehrkosten nicht erstattet.


Zitat (von charlyt4):
Nein, das heisst das du die Art und weise der Wiederherstellung bestimmst und kein anderer.
Diese Aussage ist so leider nicht ganz richtig. Klar, kann man über sein Eigentum bestimmen. Aber da muss die Versicherung, z.B. bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, nicht unbedint in vollem Umfang leisten.

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#17
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke ihr beiden für eure Ausführungen.

Ich gehe davon aus, dass Anwalt die Bedeutung des Fahrrads kennt. Zumindest wurde ihm das sehr deutlich kommuniziert. Ich vermute, dass er deshalb auch sagt, dass es ein Sonderfall wäre.

Zitat:

Kennt der Anwalt die Wichtigkeit des Fahrrads für Deinen Mann, oder geht er davon aus, dass es nur gelegentlich für einen Sonntagsausflug benutzt wird?


Er wird sicherlich durch die Nachfragen auch verstanden haben, wie wichtig diese Sache ist.
Bei den anderen Sachen haben wir uns immer zurück gehalten. Ich will auch keine dieser Nerv-Mandanten werden, über die Herr Bohle manchmal spricht.

Zitat:
Wenn Jemand arbeitsunfähig ist, dann kann er sich u.U. auch nicht um die Reparatur des Fahrrads kümmern.


Das Fahrrad habe natürlich ich in die Werkstatt gebracht. Nachdem ich überhaupt erstmal eine Werkstatt gefunden habe, die Kapazitäten frei hat. Überhaupt habe ich während seiner AU alles erledigt, außer ein paar Telefonate mit AG und RA. Wenn man seit 15 Jahren unfallfrei fährt und dann völlig unverschuldet in einer eigentlich übersichtlichen Kreuzung seitlich getroffen wird und einige Meter auf einer Motorhaube "mitfahren darf", braucht es auch ein bisschen seine Zeit sich zu sammeln.
Mir kommt es so vor als gäbe es nicht so viel Verständnis für Fahrradfahrer.

Wenn er sich wie die Axt auf der Straße benehmen würde, dann wäre es ja okay, seinen Wunsch nach Fahrradfahren nicht ganz so ernst zu nehmen, doch so ist es wirklich nicht.
Wie ein Autofahrer hält er sich an die StVO. Trotzdem wird er manchmal anders behandelt. Das ist schade.

Zitat:
Sonntagsausflug


Dafür hat er ein anderes Fahrrad, ein Downhill Bike. Mit diesem kann er aber leider nur bestimmte Strecken fahren. Der Arbeitsweg oder Wege in die Stadt gehören nicht dazu.

Zitat:
Wenn durch die Reparatur in 2 Etappen Mehrkosten entstehen, dann werden die Mehrkosten nicht erstattet.


Beschädigt wurden:
Komplettes Vorderrad, Lenker (nicht sichtbar, aus Sicherheitsgründen muss der Lenker jedoch ausgetauscht werden nach so einem Sturz) und Lenkergriffe (nur kosmetischer Schaden), Pedale (drei Tage alt, tiefe Kratzer, eigentlich auch kosmetisch, aber es könnte rosten), Sattel (aufgerissen, kann man trotzdem mit fahren, kann aber schimmeln und man hat noch Tage nach dem Regen einen nassen Hintern, weil es schlecht trocknet)

Gestern hat sich herausgestellt, dass es nicht nur keine passende Felge gibt, sondern einfach kein passendes Komplett-Rad. Wie bei Smartphones, die immer größer werden, werden auch Mountainbikes immer größer. Die Hersteller produzieren diese Größe nicht mehr. Es gibt zwar noch zwei Modelle für Komplett-Räder, aber die kosten 300-600 Euro. Mir fällt gerade nicht ein, wie das Teil heißt was mittig in dem Rad sitzt. Dieses müsste aber bei den teuren Modellen ausgetauscht werden, weil das nicht kompartibel mit anderen unbeschädtigten Teilen ist.
Nun hat die Werkstatt eine Felge bestellt und speicht den Rest ein. Das ist sehr, sehr viel Arbeit.
Als ich das Fahrrad brachte und im Namen meines Mannes darum bat, einzuspeichen statt auszutauschen (um Müll zu vermeiden), wurde das abgelehnt. Somit haben sich die Kosten für das Vorderrad von 90 Euro (Austausch) auf 200 Euro (Einspeichen) erhöht.
Das ist der einzige Auftrag, der erteilt wurde. Alles andere kann selbst beschafft werden.

Helm wurde bereits angeschafft, da mein Mann ja schon mit dem eBike fährt. Helm muss nach jedem Sturz ausgetauscht werden. Ich glaube, ca. 90 oder 100 Euro war der.

Lenker gibt es keinen, irgendetwas mit Winkel und Kröpfung. Sattel hat auch eine Sonderform. Für diese beiden Sachen werden wir den Stammladen unserer Heimatstadt aufsuchen. Die kennen das Fahrrad bereits sehr gut und meinen Mann und werden ihm das passende suchen. Geht halt nur, wenn Urlaub ist. Wir rechnen mit max. 200 Euro, eher viel weniger. Im Internet ist es recht schwer, sich für diese beiden Teile zu entscheiden. Die müssen halbwegs getestet werden können.

Bei den Pedalen erwarte ich die Erstattung des Neupreises. Denn sie waren neu und sehr teuer. Im Laden wären sie 30% teurer als im Online Fachhandel. Bei ca. 20 Euro wäre das egal. Die würden wir dann als Differenz zahlen. Aber für 60 Euro sieht es schon anders aus. Sollte die Versicherung aus irgendwelchen Gründen auch den Online Preis nicht erstatten, bleiben die zerkratzten.

Fällt das unter zwei oder mehr Etappen? Es ist doch auch im Sinne der Schadensminderungspflicht, Teile für die man schon Werkzeuge und Fähigkeit hat, günstiger zu beschaffen und selbst einzubauen. Eine Arbeitsstunde des Fahrradmechaniker kostet mind. 60 Euro. Das fällt ja komplett weg.

Zitat:
Das betrifft aber in der Regel Verschleißteile, die durch den Unfall u.U. gar nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden.


Jetzt kennst du die beschädigten Teile ja. Beim Vorderrad sind neben der Felge noch diverse Speichen defekt. Es gibt 36, eine kostet 50 cent.
Kennst du zufällig die Lebensdauer der Teile? Die waren vorher super, sonst wären sie noch eine Woche vorher wie anderes auch ausgetauscht.
Lediglich dem Helm unterstelle ich "ein Jahr plus". Der wird auch alle 3 bis 4 Jahre ausgetauscht, auch ohne Unfall.

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#18
 Von 
charlyt4
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Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Tut mir leid, aber ich glaube du hast die Grundsätze des Schadenersatzrechtes nicht verstanden.

Dein Anwalt wird sich freuen.

Der Geschädigte gibt sein Fahrzeug/Rad in die Werkstatt seines Vertrauens. Dort kann er den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen. In besonderen Fälle sogar bis zu 130% des WBW.

Was willst du mit der Lebensdauer von irgendwelchen Speichen?


Zitat (von Kaktus123123):
Dafür hat er ein anderes Fahrrad, ein Downhill Bike. Mit diesem kann er aber leider nur bestimmte Strecken fahren. Der Arbeitsweg oder Wege in die Stadt gehören nicht dazu.


Und warum kann er damit nicht fahren?

Zitat (von Kaktus123123):
Im Laden wären sie 30% teurer als im Online Fachhandel.


Entscheidend ist was die reparierende Fachwerkstatt verlangt und nicht wo es im Internet billiger ist. Wenn die sich im Rahmen des ortsüblichen bewegen, ist dies zu erstatten. Mich wundert dass eure Werkstatt das mitmacht. Von der Sachmängelhaftung von angelieferten Teilen ganz abgesehen.


gruß charly

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Gruß Charly

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#19
 Von 
Demonio
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Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Das Fahrrad habe natürlich ich in die Werkstatt gebracht.
Ja, davon war ich ausgegangen. Aber das ist dann ja eine private Sache zwischen Dir und Deinem Mann. Es gibt ja auch alleinstehende Menschen, die nach einem Unfall mit Personenschaden sich eben noch nich tum die Instandsetzung ihres Fahrzeugs kümmern können.

Zitat (von Kaktus123123):
Wie ein Autofahrer hält er sich an die StVO.
Ich liebe Deinen Humor! :grins:

Zitat (von Kaktus123123):
Dafür hat er ein anderes Fahrrad, ein Downhill Bike. Mit diesem kann er aber leider nur bestimmte Strecken fahren.
Wenn das Zweitfahrrad im Alltag nicht verwendet werden kann, dann besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall für das Erstrad. Aber eben nur für den kürzest möglichen Zeitraum.

Zitat (von Kaktus123123):
nur kosmetischer Schaden
Auch das ist ein erstattungsfähiger Schaden.

Zitat (von Kaktus123123):
Sattel (aufgerissen, kann man trotzdem mit fahren, kann aber schimmeln und man hat noch Tage nach dem Regen einen nassen Hintern, weil es schlecht trocknet)
Auch hier besteht selbstverständlich Anspruch auf einen neuen Sattel.

Zitat (von Kaktus123123):
Gestern hat sich herausgestellt, dass es nicht nur keine passende Felge gibt, sondern einfach kein passendes Komplett-Rad.
Es wäre wohl sinnvoll erst einmal einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Je nachdem, wie hoch die geschätzten Reparaturkosten ausfallen, und wie alt das Rad ist bzw. welchen Zeitwert es noch hat, wäre vielleicht auch ein Gutachten zu erstellen. Da sollte man mal mit dem Händler / der Werkstatt sprechen.

Zitat (von Kaktus123123):
Mir fällt gerade nicht ein, wie das Teil heißt was mittig in dem Rad sitzt
Dasist die Nabe.

Zitat (von Kaktus123123):
Helm wurde bereits angeschafft, da mein Mann ja schon mit dem eBike fährt. Helm muss nach jedem Sturz ausgetauscht werden. Ich glaube, ca. 90 oder 100 Euro war der.
Rechnung, zusammen mit anderen Rechnungen und Belegen dem Anwalt geben. Der Helm ist zu erstatten. Das gilt übrigens auch für die "normale" Bekleidung, sofern sie bei dem Unfall, oder in dessen Folge (Sanitäter sind da nicht zimperlich und schneiden schnell mal eine Hose und andere Bkleidungsstücke auf) beschädigt oder zerstört wurde.

Zitat (von Kaktus123123):
Bei den Pedalen erwarte ich die Erstattung des Neupreises.
Ja, klar.

Zitat (von Kaktus123123):
Fällt das unter zwei oder mehr Etappen?
So war das nicht gemeint. Es ist nicht grundsätzlich verboten eine Reparatur in zwei Etappen durchzuführen. Problematisch wird es nur, wenn dadurch vermeidbare Mehrkosten entstehen. Wenn man jetzt z.B. ein Schutzblech für 50€ geradebiegt, und in zwei Wochen für 100€ austauscht, weil es doch nicht mehr ganz gerade geworden ist, dann muss die Versicherung nicht beide Reparaturen erstatten.

Zitat (von Kaktus123123):
Kennst du zufällig die Lebensdauer der Teile?
Nein, ich bein kein Fahrradmechaniker oder Verkäufer.

Zitat (von Kaktus123123):
Lediglich dem Helm unterstelle ich "ein Jahr plus".
Nix da. Nach einem Unfall ist der Helm aus Sicherheitsgründen auszutauschen. Einen (sinnvollen) Gebrauchtmarkt gibt es dafür nicht. Schließlich will man seinen Unfallhelm nicht gegen einen anderen Helm austauschen, der vielleicht auch schon einmal verunfallt ist. Hier ist also definitiv der Neuwert zu erstatten.

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#20
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Wahrscheinlich verstehe ich tatsächlich etwas nicht. Es soll aber nicht eure Aufgabe sein, mich aufzuklären.
Dennoch danke ich für den Versuch.

Die Werkstatt befindet sich in der Winterpause. Es ist eine kleine Mini Werkstatt, die nicht alles vorrätig hat, vor allem nicht im Jahresurlaub. Sie bestellt selbst. Da darf doch wohl davon ausgegangen werden, dass die Sachmängelhaftung besteht.

Wir wohnen in einer Gegend, in der kaum noch jemand ein normales Fahrrad nutzt. Es ist keine Metropole, in der man etliche Reparaturmöglichkeiten hätte. Zwei angefragte, näher am Wohnort liegende Werkstätte haben gesagt, dass sie nur noch ebikes oder Fahrräder, die sie selbst verkauft haben, repararieren. Eine andere Werkstatt ist eine Hobbywerkstatt, die von Beginn an 30 Euro nur für die Durchsicht verlangt hat ohne sagen zu können, ob der Auftrag ausgeführt kann. Dazu bescheidene Öffnungszeiten.

Teile, die selbst beschafft werden, können selbst leicht montiert werden. Wenn dort ein Sachmangel auftritt, ist der Versandhandel der Ansprechpartner. Das ist aber noch nie passiert. Es werden grundsätzlich nur hochwertige, robuste Teile eingebaut. So wird seit immer vorgegangen. Einiges macht eine Werkstatt, anderes der Radfahrer.

Wahrscheinlich sind meine Deutschkenntnisse nicht gut genug, um das verständlich zu machen.

Beispiel Pedale:

WENN die Versicherung schreibt:

Zitat:

Guten Tag Herr Geschädigter,

Ihre Pedale funktionieren doch noch. Sie haben nur sehr viele Kratzer und sehen nicht mehr schön aus. Blöd, dass die nicht mal eine Woche alt waren. Nett, dass Sie das per Rechnung nachweisen.
Da Sie die Pedale für 200 Euro gekauft haben, der Kostenvoranschlag dafür aber 260 Euro ausweist, bieten wir Ihnen -weil Nutzung ja nicht eingeschränkt- 190 Euro für die Pedale. Ihr Anwalt kann uns auf 200 Euro hochhandeln, aber sicher nicht auf 260 Euro, weil Sie ja auch gar keine 260 Euro bezahlt haben. Und unterstützen Sie doch sonst auch keinen lokalen Fachhandel. Warum sollen wir das jetzt machen?


DANN macht es durchaus Sinn, die Pedale nicht in Auftrag zu geben sondern selbst zu beschaffen. Oder sehe ich da wieder irgendetwas falsch?
Es ist ja nicht so als wäre das das einzige, was der unverschuldete Verkehrsunfall an Kosten, die vermutlich nicht erstattet werden, verursacht.

Von Domenio habe ich erfahren, dass Kostenzusage nicht gleich Kostenübernahme bedeutet. Warum also riskieren 60 Euro zusätzlichen Verlust zu machen?

Ähnlich ist es bei Lenker und Sattel, wobei da leider nicht mal Rechnungen vorliegen, weil diese tatsächlich im lokalen Fachhandel gekauft wurden. Übrigens auch die einzigen Teile am Fahrrad ohne Rechnung.
Der Radfahrer kann zwar bei der aktuellen Werkstatt einen Sattel kaufen, der auf das Fahrrad passt, aber nicht gut unter seinen Po. Da gibt es verschiedene Weiten und ein Gerät, welches dieses ausmisst. Der Heimatladen verfügt über dieses Gerät. Ist doch klar, dass das vorgezogen wird. Es wird auch nichts für den Einbau verlangt werden, nichts für die Fahrt dorthin, sondern nur die Erstattung des Rechnungsbetrages. Ist das von den Grundsätzen des Schadensersatzrechtes abgedeckt?

Lediglich das Vorderrad kann nicht selbst gerichtet werden, da dazu die Kompetenz und das Werkzeug fehlt. Das ist der größte Kostenpunkt und ich gehe davon aus, dass dieser bezahlt wird, auch wenn er nicht mehr dem Kostenvoranschlag entspricht.

Zitat:
Und warum kann er damit nicht fahren?


Weil es konstruiert ist um sog. Flowtrails runterzufahren. Fahren auf ebener Strecke ist sehr anstrengend. Anstiege zu bewältigen unmöglich. Hier ist es sehr bergig. Glaubt mir einfach, dass der Radfahrer über eine beeindruckende Beinmuskelkraft verfügt. Er fährt aktuell das 30kg eBike ohne Motor. Er schafft es dennoch nicht mit dem Downhill Bike eine normale längere Strecke zu fahren. Zwischen den beiden Arbeitswegen liegt auch noch eine 8h Schicht hoher körperlicher Belastung. Ich hätte das Vorhandensein dieses Bikes gar nicht erwähnen sollen, doch der Begriff "Sonntagsausflug" hat mich animiert. Seit dem Unfall gab es nämlich keinen mehr und wird dieses Jahr auch nicht mehr vorkommen. Nur wenn man mein Mann kennt, versteht man welche Leidenschaft er hat. Er leidet sehr darunter, dass sein Fahrrad nicht verfügbar ist. Ist seit seiner Jugend das erste Mal über so einen langen Zeitraum.

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#21
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Da darf doch wohl davon ausgegangen werden, dass die Sachmängelhaftung besteht.
Ja.

Zitat (von Kaktus123123):
DANN macht es durchaus Sinn, die Pedale nicht in Auftrag zu geben sondern selbst zu beschaffen. Oder sehe ich da wieder irgendetwas falsch?
Die Rechnung für die beschädigten Pedale bekommt die Versicherung nicht. Sie bekommt eine (oder auch zwei) Rechnungen für die Reparatur, und da sind die Pedale nur eine von mehreren Positionen.

Ich würde allerdings davon Abstand nehmen einen Teil der Reparaturen selbst durchzuführen.

Zitat (von Kaktus123123):
Von Domenio habe ich erfahren, dass Kostenzusage nicht gleich Kostenübernahme bedeutet.
Eine Zusage wird es zunächst einmal nur der Sache nach geben. Das heißt, dass die Versicherung ihre grundsätzliche Verpflichtung anerkennt den aufgrund des von ihrem Versicherungsnehmers verursachten Schaden zu regulieren. Ob die zur Regulierung eingereichten Kosten dann tatsächlich übernommen werden wird nach Einreichung der Rechnung überprüft. Beispiel: Wenn jetzt eine billige Stahlfelge verbogen wurde, dann ist die Versicherung dem Grunde nach verpflichtet diesen Schaden zu ersetzen. Wird diese billige Stahlfelge nun durch eine vergoldete und mit Diamanten besetzte Felge ersetzt, dann sind dadurch natürlich Kosten entstanden, die natürlich nicht von der Versicherung ersetzt werden.

Das war jetzt natürlich ein übertriebenes Beispiel, aber ich wollte damit eben darstellen, dass eine Anerkennung der Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach noch keine Zusage der kompletten Kostenübernahme bedeutet. Da kann es durchaus noch Abzüge geben. Aber dafür hat man dann ja einen Anwalt, der dann hoffentlich weiß wie er mit der Versicherung umzugehen hat.

Zitat (von Kaktus123123):
Ähnlich ist es bei Lenker und Sattel, wobei da leider nicht mal Rechnungen vorliegen
Das ist egal. Wenn der Lenker verbogen und der Sattel zerissen ist, dann werden sie ausgetauscht. Man sollte den Schaden aber vor der Reparatur dokumentieren (Fotos, Kostenvoranschlag) und die beschädigten Teile noch nicht sofort entsorgen, sondern bis zum Abschluss der Schadensregulierung aufheben.

Zitat (von Kaktus123123):
Ist das von den Grundsätzen des Schadensersatzrechtes abgedeckt?
Ja, solange kein Billigsattel von der Stange durch eine Maßanfertigung ersetzt wird, ist das absolut in Ordnung. Nicht unbedingt abgedeckt wäre, wenn man jetzt erstmal irgendeinen Sattel kaufen würde bis man seinen Wunschsattel hat. Der beschädigte Sattel kann bis dahin noch benutzt werden. Damit kein Regenwasser eindringt, kann man sich ja mit einer Haube oder einer Plastiktüte helfen.

Zitat (von Kaktus123123):
ich gehe davon aus, dass dieser bezahlt wird
Ich gehe auch davon aus.

Zitat (von Kaktus123123):
wenn er nicht mehr dem Kostenvoranschlag entspricht.
Dann sollte der Kostenvoranschalg aktualisiert werden.

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#22
 Von 
Kaktus123123
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Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke Domenio.

Gut, dann sollte unser Vorgehen "eine Etappe" sein.
Kleidung wurde zwar beschädigt, ist aber so alt, dass das nicht der Rede wert ist. Was kann man schon fordern für eine Lieblingshose, die es heute nicht mal mehr gibt. Oder ein Trikot, welches man geschenkt bekommen hat, weil es bei einem anderen Fahrer jahrelang im Schrank lag.

Ich hätte gerne einfach nur die echten Kosten wieder drin wie Benzin, das Mietteil oder Porto. Ob jetzt durch Nutzungsausfall oder KM-Pauschale oder sehr unwahrscheinlich Schmerzensgeld ist echt egal. Wenn wir am Ende etwas draufzahlen, dann ist das zwar blöd, aber okay. Kommt ja zum Glück nicht häufiger vor.
Ich will auch echt nicht den Eindruck vermitteln als erhoffe ich mit einem finanzierten Urlaub aus der Sache zu gehen. Finanziell eine Null zu haben und den ganzen Aufwand mit Fahrdiensten, Telefonaten und Trösten abhaken wäre meine Wunschvorstellung.

Zitat:
Dasist die Nabe.


Genau. Das war es. Und da gibt es bei ihm irgendetwas mit einem Stecker, was keine normale Ausstattung einer Nabe ist und worauf er Wert legt. Ein Naben-Stecker-Vorderrad in der passenden Größe, wo die Federgabel zu passt, gibt es nicht. Das kann für die Versicherung von der Werkstatt bestimmt bestätigt werden. Da werden ja keine Fahrrad-Experten sitzen, die diesen Markt sofort verstehen.

Wie gesagt, hat die Werkstatt Urlaub seit 3 Wochen bis Januar. Wenn das diese Woche nicht ausgeführt wird, müssten wir bis Januar warten oder eine neue Werkstatt finden. Das wird richtig schwer, denn das Einspeichen macht nicht jeder und s. o. irgendwie scheinen Fahrräder nicht so super beliebt zu sein in dieser Gegend.

Den Wert des Fahrrad übersteigt es keinesfalls. Nicht mal ein Drittel wird alles Kosten meiner Vorberechnung nach.
Ich orientiere mich beim Wert des Fahrrads an dem, was die Versicherungen bei einem Diebstahl zahlen würde. Das sind 2000 Euro, wobei da der hier anscheinend nicht zu berücksichtigende Zeitwert berücksichtigt ist. Vom Ursprungsrad ist nur noch das Gestell übrig. Alles andere wurde immer wieder angepasst.

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#23
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Und da gibt es bei ihm irgendetwas mit einem Stecker, was keine normale Ausstattung einer Nabe ist und worauf er Wert legt
Könnte das vielleicht ein Nabendynamo sein? Oder irgendwas für den Fahrradcomputer? Egal, Dein Mann wird schon wissen, was es ist. Wenn das mit dem Rest des Rades augetauscht werden muss, dann ist das halt so. Problematisch wird es erst, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrrades (erheblich) übersteigen sollten.

Zitat (von Kaktus123123):
das Einspeichen macht nicht jeder
Das sollte schon zu den Fähigkeiten einer Fahrradwerkstatt gehören. Das Einspeichen selbst ist ja nicht das Problem. Schwierig wird es dann halt beim korrekten Zentrieren. Aber von einer Fahrradwerkstatt sollte man schon erwarten können, dass sie das technische Equipement und das erforderliche Know How hat.

Zitat (von Kaktus123123):
Ich orientiere mich beim Wert des Fahrrads an dem, was die Versicherungen bei einem Diebstahl zahlen würde. Das sind 2000 Euro
Das ist der Wert, mit dem Ihr das Fahrrad bei der Hausratversicherung versichert habt. Ob das auch der Wert ist, den die Versicherung im Schadensfall ersetzen würde ist dann aber eine andere Frage.

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#24
 Von 
Kaktus123123
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Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ich würde allerdings davon Abstand nehmen einen Teil der Reparaturen selbst durchzuführen.


Ahh, okay.

Sattel, Lenker, Pedale einzubauen sind für meinen Mann kein Problem. Der macht das auch gerne. Dabei kann eigentlich nichts schief gehen.
Sattel und Lenker gibt es in diesem Laden nun nicht im Moment, da es die Modelle nicht mehr gibt. Auf gut Glück den Laden bestellen lassen und feststellen, dass der Sitz nicht genehm ist oder der Lenker zu gewöhnungsbedürftig wäre ja dann so ähnlich wie "Nicht unbedingt abgedeckt wäre, wenn man jetzt erstmal irgendeinen Sattel kaufen würde bis man seinen Wunschsattel hat".
Bei der Pedale könnte noch per Mail ein Auftrag erfolgen um die auszutauschen. Bespreche ich, wenn Radfahrer von der Arbeit kommt. Auf dem ersten Kostenvoranschlag steht auch drauf "Neuwertig" bei den Pedalen.

Noch hat die Versicherung keine Rechnungen. Niemand hat die. Nur ich hab sie mal rausgesucht um zu sehen, wie alt die Teile sind.
Mir hat das niemand gesagt, aber ich bin immer davon ausgegangen, dass man beweisen muss, wie alt das Schadensteil ist und wie teuer das war. Wahrscheinlich hab ich zu viel RTL Versicherungsdedektive gesehen.

Eine Regenhaupe für den Sattel funktioniert leider nicht. Das wurde schon probiert. Wäre ja auch im Alltag sehr praktisch. Dazu ist die Form des Sattels zu besonders. Vielleicht ja bei dem zukünftigen Modell.

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#25
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Aber von einer Fahrradwerkstatt sollte man schon erwarten können, dass sie das technische Equipement und das erforderliche Know How hat.


und die Lust dazu, das zu machen.
Ich denke mir nicht aus, dass der Auftrag zweimal abgelehnt wurde, wobei der Schaden noch gar nicht bekannt war. Und dass die aktuelle Werkstattsmensch sofort gesagt hat, dass er nicht einspeicht bzw. zentriert. Da war aber noch nicht klar, dass es kein Ersatz Komplettrad gibt.
Über diese Entwicklung bin ich sogar erleichtert, denn dann bleiben die erhaltenen Teile auch erhalten.

Zitat:
Ob das auch der Wert ist, den die Versicherung im Schadensfall ersetzen würde ist dann aber eine andere Frage.


Frau Kaktus hat da "Konditionen herauf beschwört", nach jeder Überholung eine aktualisierte Bestandsliste zu schicken. Der Betrag, der ausgezahlt werden würde, schwankt zwischen 1800 und 2000 Euro je nach Bestand. Wenn das Fahrrad nicht zum Arbeiten nötig wäre, hätte ich das gar nicht gemacht. Hat nämlich auch etwas gedauert.
Das kann ich auch echt jedem empfehlen, der eine ähnliche Basis hat. Es gibt zwar extra Fahrradversicherungen, aber wenn man die einzelnen Leistungen mit Hilfe eines Taschenrechners vergleicht... Bei mir hat die Hausratversicherung defintiv gewonnen, was die Konditionen betrifft. Gleiches auch bei der Unfallversicherung. Es lohnt sich sehr, sich mal ein paar Stunden Zeit zu nehmen.

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#26
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Demonio,
hallo Charly,

ich habe jetzt nochmal mit dem Anwalt (für mich ist und bleibt er top) gesprochen.

Er ist der Meinung, dass die Kostenzusage abgewartet werden müsste.
Dass das Fahrrad nun verkehrssicher gemacht wird, lässt sich darin begründen, dass die Werkstatt Jahresurlaub hat.
Er will versuchen die Kosten für das eBike zu erlangen, hilfsweise die KM Pauschale.

Die letzte Frist für die Versicherung ist vor fast zwei Wochen abgelaufen. Er wird sie erinnern, da so eine Frist ohnehin rechtlich nichts aussagt.
Hier bitte ich um eure Einschätzung. Ist diese lange Dauer der Nicht-Reaktion normal? Trotz hohem Arbeitsaufkommen. Der Unfall und die Meldung sind nun schon fast 8 Wochen her.

Montag habe ich einen Schaden an meinem Auto an eine gegnerische Versicherung gemeldet. Da kommt heute deren Gutachter. Ist eine andere Versicherung und der Schadensverursacher legt glaubhaft dar, wie es zum Schaden an einem korrekt geparkten Auto kommen konnte. Dass die dafür überhaupt einen Gutachter rausschicken... Der Schaden ist nicht höher als der Fahrradschaden. Ein kleiner Kratzer. Da kommt mir die lange Zeit für den Unfall sehr komisch vor.

Dass mein Mann aber (noch) keinen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt hat, kann kein Grund sein, oder? Das hat ja mit der Versicherung nichts zu tun.

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#27
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
ich habe jetzt nochmal mit dem Anwalt (für mich ist und bleibt er top) gesprochen.


Das bleibt dir unbenommen.

Zitat (von Kaktus123123):
Er ist der Meinung, dass die Kostenzusage abgewartet werden müsste.


Rät er das auch seinen Mandanten, die seit 8 Wochen einen Leihwagen fahren?
Nun ja, ich kann es nicht ganz nachvollziehen, aber er wird es schon wissen.

Zitat (von Kaktus123123):
Die letzte Frist für die Versicherung ist vor fast zwei Wochen abgelaufen.


Komplett ohne Antwort? Komplett ohne Reaktion? Kann ich mir fast nicht vorstellen.

Zitat (von Kaktus123123):
Er wird sie erinnern, da so eine Frist ohnehin rechtlich nichts aussagt.


So ganz ist die Aussage nicht korrekt. Versicherungen wird natürlich eine Prüf- und Regulierungsfrist zugestanden. Die Rechtsprechung sieht da eine Zeit von ca. 2-6 (8) Wochen als angemessen an.

Würdest du also nach 2 Wochen Klage einreichen und die VS würde anerkennen, müsstest du die Prozesskosten tragen. Aber bei 8 Wochen ohne Reaktion sehe ich das nicht als gegeben an.

Hat der Herr Anwalt oder seine Sekretärin schon mal das Telefon in die Hand genommen und den Sachbearbeiter gefragt wo das Problem ist? Unsere Anwälte klären solche Infosachen immer kurz telefonisch ab.

Zitat (von Kaktus123123):
Hier bitte ich um eure Einschätzung. Ist diese lange Dauer der Nicht-Reaktion normal?


Nein, siehe oben.

Zitat (von Kaktus123123):
Trotz hohem Arbeitsaufkommen. Der Unfall und die Meldung sind nun schon fast 8 Wochen her.


Hohes Arbeitsaufkommen gibt es immer und ist nicht dem Geschädigten anzulasten.

Zitat (von Kaktus123123):
Montag habe ich einen Schaden an meinem Auto an eine gegnerische Versicherung gemeldet. Da kommt heute deren Gutachter.


Oh mein Gott. Jetzt lässt du auch noch den die Schadenshöhe ermitteln der bezahlen muss.

Zitat (von Kaktus123123):
Der Schaden ist nicht höher als der Fahrradschaden. Ein kleiner Kratzer.


Du bist Sachverständiger? :grins:



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#28
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Doppelpost gelöscht.

-- Editiert von Demonio am 27.11.2019 15:51

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#29
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Kaktus123123):
Er ist der Meinung, dass die Kostenzusage abgewartet werden müsste.
Und wie begründet er diese Meinung?

Zitat (von Kaktus123123):
Er will versuchen die Kosten für das eBike zu erlangen, hilfsweise die KM Pauschale.
Ja, versuchen sollte er das auf jeden Fall. Ob der Versuch auch von Erfolg gekrönt sein wird bleibt abzuwarten.

Zitat (von Kaktus123123):
Die letzte Frist für die Versicherung ist vor fast zwei Wochen abgelaufen.
Und was hat der Topanwalt in den 2 Wochen unternommen?

Zitat (von Kaktus123123):
Hier bitte ich um eure Einschätzung. Ist diese lange Dauer der Nicht-Reaktion normal?
Kommt drauf an. Die Versicherung prüft ja erst einmal den Anspruch dem Grunde nach. Dafür reicht der Versicherung die Darstellung von Euch nicht aus. Vielleicht liegen der Versicherung noch keine, oder von Eurer Darstellung abweichende, Schilderungen des Sachverhalts vor. Dann wird sie möglicherweise so schnell Euren Anspruch nicht anerkennen. Da müsste der Anwalt halt mal nachaken und fragen wo es klemmt.

Zitat (von Kaktus123123):
Montag habe ich einen Schaden an meinem Auto an eine gegnerische Versicherung gemeldet. Da kommt heute deren Gutachter.
Natürlich geht das flott. Die Versicherung schickt gerne schnell ihren eigenen Gutachter, bevor der Geschädigte auf "dumme Gedanken" kommt und selbst einen Gutachter beauftragt. Die Tatsache, dass die Versicherung einen Gutachter schickt, ist aber noch keine Anerkennung der Forderung.

Zitat (von Kaktus123123):
der Schadensverursacher legt glaubhaft dar, wie es zum Schaden an einem korrekt geparkten Auto kommen konnte.
Dann hat die Versicherung praktisch keine Möglichkeiten den grundsätzlichen Anspruch zu verneinen. Ob, und wenn ja welche, Angaben der Unfallgegner Deines Mannes gegenüber der Versicherung gemacht hat weißt Du aber vermutlich nicht, oder?

Zitat (von Kaktus123123):
Ein kleiner Kratzer.
kann auch im 4-stelligen Bereich liegen.

Zitat (von Kaktus123123):
Dass mein Mann aber (noch) keinen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt hat, kann kein Grund sein, oder?
Nein, das hat damit definitiv nichts zu tun.

Zitat (von Kaktus123123):
Das hat ja mit der Versicherung nichts zu tun.
So ist es.

Zitat (von Kaktus123123):
Die Schuldfrage ist glücklicherweise klar.
Ist das wirklich sicher? Ich will Deinem Mann nichts unterstellen. Aber gerade bei Unfällen zwischen KFZ und Fahrrad ist die subjektive Einschätzung nicht immer korrekt. Wenn Dein Mann z.B. auf dem Gehweg gefahren ist, oder auf einem Radweg in falscher Richtung, oder einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzt hat, oder trotz Dunkelheit kein Licht angemacht hatte oder, oder, oder, dann könnte ihn ja auch eine Mitschuld treffen. All das wird die Versicherung geprüft haben wollen, bevor sie einen Anspruch anerkennt.

Nachtrag:
Zitat (von Kaktus123123):
Der Schaden ist nicht höher als der Fahrradschaden.
Da täuschst Du Dich gewaltig. Beim Unfall Deines Mannes geht es nicht nur um den Sachschaden. Dein Mann wurde bei dem Unfall verletzt und war 4 Wochen AU. Da stehen für die Versicherung noch Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, ggf. Reha und bei schweren verletzungen, die Dein Mann wohl zum Glück nicht erlitten hat, Berufsunfähigkeits- oder Ivalidenrente auf dem Spiel. Hinzu kommen ggf. noch Regressforderungen des Arbeitgebers Deines Mannes, für die Lohnfortzahlung zzgl. Lohnnebenkosten im Krankheitsfall. Auch wenn der Sachschaden mit ein paar hundert Euro eher gering ist, so geht es für die Versicherung schnell um einen Geldbetrag im mittleren oder hohen vierstelligen Bereich.

-- Editiert von Demonio am 27.11.2019 15:51

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#30
 Von 
Kaktus123123
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 21x hilfreich)

Ihr Lieben,

also mit meinem Auto hat weder mein Mann noch die Versicherung, die sich für den Verkehrsunfall Zeit lässt, noch irgendein RA, zu tun.
Der Schadensverursacher ist aus Versehen mit seinem Gegenstand an mein Auto gekratzt. Er hat es seiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Ich war in einer Werkstatt, die mind. 400 bis 500 Euro haben wollten für die Lackierung. Bin wieder gegangen, weil ich nicht wusste, dass so etwas echt so teuer ist. Dachte, die wollen mich abzocken. Müsst ihr mir jetzt aber nicht erklären. Ich weiß es mittlerweile.
Heute kam der Gutachter von der Versicherung beauftragt (kein AN der Versicherung) und hat den Schaden begutachtet. Geschildeter Schadenshergang passt zum Schaden, alles gut. Die Werkstatt hatte Recht. Gutachter macht sein Gutachten fertig, was ich absurd finde, deshalb einen Gutachter zu schicken, aber bitte. Dann wird mir die Versicherung Betrag X auszahlen. Dauert etwa 10 bis 14 Tage.
Wenn ich es lackieren lasse, kriege ich sogar einen Leihwagen für die Zeit. Lol.

Was der RA in den letzten zwei Wochen gemacht hat? Ich nehme an, er hat gearbeitet. Ich habe ihn nicht dazu befragt. Auch nicht, warum er so antwortet wie er antwortet. Was soll er da auch antworten? "Weil ich es nicht besser weiß?", "Weil das der Weg ist.", "Weil ich es rate."

Warum vergleicht ihr wieder Fahrrad mit Auto betrifft? Ich dachte, das seien zwei unterschiedliche Sachen.

Mein Mann sagt, dass er regelkonform gefahren ist. Auf einem Radschutzstreifen, im normalen Verkehrsfluss mit normaler Geschwindigkeit laut ihm und nicht geeichter Fitnessuhr und Tacho. Augenzeugin hinter ihm sagt das auch. Sie befanden sich in Fahrrichtung auf einer Vorfahrtsstraße.
Unfallfahrerin hat mein Mann trotz hellem Tag, greller Funktionskleidung und wie heißen die Teile Reflektoren? übersehen. Kann passieren. Sie wollte die Kreuzung überqueren und hatte das Vorfahrt achten Schild missachtet. Das auch direkt so gesagt. Warum sich daran jetzt etwas ändern sollte, wüsste ich nicht.
Was wirklich seltsam ist, ist das mein Mann nur sehr leicht verletzt wurde, was in der Heilung etwas komplizierter war. Deshalb die 4 Wochen AU. Wurde auch wöchentlich verlängert. Ihr Auto dürfte verletzt sein.

Wenn ich eure Zeitangaben lese und meine heutige Erfahrung mit einer anderen Versicherung, denke ich auch, dass es irgendwo hakt. Vielleicht fehlt etwas und wir wissen noch gar nicht, was.

Ja, keine Reaktion. Überhaupt keine außer ganz zu Beginn Datenschutzblatt und Unfallbogen an meinen Mann, aber das ist schon längst erfüllt. Ging per Einwurf Einschreiben zurück.

Ich habe mir aber auch noch nie Kopien oder Schriftverkehr schicken lassen. Es ist doch der Job des RAs das so zu machen, wie es für seinen Mandanten am besten ist. Wer das kontrollieren kann, braucht doch gar keinen RA. Dass ich hier frage war nur, weil mir die Zeit einfach sehr lange vorkommt. Für euch ja Privatvergnügen. Hätte ich auch nie gedacht. Ich habe auf eine Antwort wie "Ja, alles richtig. Kriegt eure Ausgaben wieder rein. Gute Besserung an Radfahrer. Er hat ne tolle Frau." gehofft.

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