Verkehrsunfall - Rückzahlung Gutachten

1. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Domi2222
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall - Rückzahlung Gutachten

Hallo,
kürzlich hatte ich einen Verkehrsunfall -> nur Blechschaden. Unfallfrage ist eindeutig und akzeptiert. Gutachten wurde erstellt mit der bitte den Betrag zu begleichen. Da ich die Reparatur privat durchführen lasse, zahlt die Versicherung nur den Bruttobetrag. Allerdings habe ich nur eine Teilzahlung von ca. 60% erhalten mit der folgenden Begründung:
Kurzfassung:
- es wurde mir ein Kaufinteressent genannt, der einen genannten Betrag zahlen würde, der abweichend von dem im Gutachten genannten Restwert einen hO´heren verbindlichen Betrag für das Fahrzeug bietet.

Das soll die Begründung für die nur 60% geleistete Anzahlung sein.
Den restlichen Nettobetrag würden die Versicherung erst in frühstens 6 Monaten durchführen.

Meine Frage:
Ist diese Vorgehensweise der Versicherung so rechtsmässig?
Meine Einschätzung: Die Vorgehensweise ist üblich, aber nicht korrekt. Der Schaden ist mir entstanden und muss beglichen werden.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hellen2002
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

also bei mir war es damals so, das ich der Versicherung glaubhaft mitteilte das ich dieses Fahrzeug weiterhin auf jeden Fall fahren möchte, ich sehr an dem Kfz hänge, es ein "besonderen " Erinnerungswert für mich darstellt usw .

Das wurde akzeptiert und mir wurde der komplette Bruttobetrag ausgezahlt.




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"mfg hellen"

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es liegt ein Totalschaden vor?

Die Versicherung rechnet auf dieser Basis ab?

Wie hoch soll denn der Netto bzw. Bruttobetrag sein? Bei Totalschadenabrechnung dürfrte das eigentlich kein großer Unterschied sein.

Was sagt denn das Gutachten über den Restwert aus?

Handelt es sich bezüglich der Restwertangebote um reginalte Anbieter (sowohl beim Gutachten als dem der Versicherungsangebot)?

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