Hallo,
ich bin seit 2013 in Deutschland und seit 2015 studiere ich in meinem 2. Bachelor (zurzeit im 12. Fachsemester).
Zurzeit bin ich 31.
2020 wurde mir meine GKV verlängert (Grund: 2-järiger Deutschkurs während des Studiums, Urlaubssemester wegen Krankheit).
Anfang 2021 habe ich mein ärztliches Attest über eine schwere psychische Behinderung bekommen.
Ich habe jetzt im August eine zweite Verlängerung beantragt, mein Attest und andere Unterlagen hochgeladen, der Antrag wurde aber mit Begründung "eine zweite Verlängerung ist nicht möglich" abgelehnt.
Ich habe folgendes im Netz gefunden:
Zitat:
Die Möglichkeit sich in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, ist zeitlich begrenzt. Spätestens mit Ablauf des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, ist in der Regel die Versicherungspflicht beendet (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Eine Verlängerung der Versicherungspflicht und damit die Versicherungsmöglichkeit zu den günstigen Studierendentarifen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Es gibt verschiedene familiäre und persönliche Tatbestände, die eine Verlängerung der Versicherungspflicht bewirken können. Dazu zählen u.a. Erkrankung von mindestens drei Monaten und Behinderung. Dabei wird bewertet, ob und wieweit die vorgebrachten Gründe eine Verlängerung des Studiums über das 30. Lebensjahr hinaus unumgänglich gemacht haben. Die Gründe müssen von solcher Art und solchem Gewicht sein, dass sie bei objektiver Betrachtungsweise die Aufnahme des Studiums oder dessen Abschluss verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.9.1992 – 12 RK 40/91 – USK 92114). Die Bewertung durch die Krankenkasse erfolgt einzelfallbezogen und jeweils semester- oder trimesterweise. Eine Berufstätigkeit führt nicht zu einem Hinausschieben der Altersgrenze.
Eine Verlängerung der Versicherungspflicht wegen Behinderung ist in der Regel auf sieben Semester begrenzt. Voraussetzung ist eine "nachgewiesene dauernd das Studium beeinträchtigende Behinderung". Die Beeinträchtigung selbst sowie die beeinträchtigungsbedingten Gründe für die Beantragung der Verlängerung der Versicherungspflicht müssen anhand geeigneter Unterlagen belegt werden. An der durch ein Urteil des Bundessozialgerichts geprägten "absoluten Höchstgrenze" von 37 Jahren wird nicht weiter festgehalten. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.
Habe ich Anspruch auf eine weitere Verlängerung? Lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen?
Danke