Verlängerung der studentischen GKV nach dem 30. Lebensjahr trotz Behinderung abgelehnt

13. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung der studentischen GKV nach dem 30. Lebensjahr trotz Behinderung abgelehnt

Hallo,
ich bin seit 2013 in Deutschland und seit 2015 studiere ich in meinem 2. Bachelor (zurzeit im 12. Fachsemester).
Zurzeit bin ich 31.
2020 wurde mir meine GKV verlängert (Grund: 2-järiger Deutschkurs während des Studiums, Urlaubssemester wegen Krankheit).
Anfang 2021 habe ich mein ärztliches Attest über eine schwere psychische Behinderung bekommen.

Ich habe jetzt im August eine zweite Verlängerung beantragt, mein Attest und andere Unterlagen hochgeladen, der Antrag wurde aber mit Begründung "eine zweite Verlängerung ist nicht möglich" abgelehnt.

Ich habe folgendes im Netz gefunden:

Zitat:

Die Möglichkeit sich in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, ist zeitlich begrenzt. Spätestens mit Ablauf des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, ist in der Regel die Versicherungspflicht beendet (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Eine Verlängerung der Versicherungspflicht und damit die Versicherungsmöglichkeit zu den günstigen Studierendentarifen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Es gibt verschiedene familiäre und persönliche Tatbestände, die eine Verlängerung der Versicherungspflicht bewirken können. Dazu zählen u.a. Erkrankung von mindestens drei Monaten und Behinderung. Dabei wird bewertet, ob und wieweit die vorgebrachten Gründe eine Verlängerung des Studiums über das 30. Lebensjahr hinaus unumgänglich gemacht haben. Die Gründe müssen von solcher Art und solchem Gewicht sein, dass sie bei objektiver Betrachtungsweise die Aufnahme des Studiums oder dessen Abschluss verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.9.1992 – 12 RK 40/91 – USK 92114). Die Bewertung durch die Krankenkasse erfolgt einzelfallbezogen und jeweils semester- oder trimesterweise. Eine Berufstätigkeit führt nicht zu einem Hinausschieben der Altersgrenze.

Eine Verlängerung der Versicherungspflicht wegen Behinderung ist in der Regel auf sieben Semester begrenzt. Voraussetzung ist eine "nachgewiesene dauernd das Studium beeinträchtigende Behinderung". Die Beeinträchtigung selbst sowie die beeinträchtigungsbedingten Gründe für die Beantragung der Verlängerung der Versicherungspflicht müssen anhand geeigneter Unterlagen belegt werden. An der durch ein Urteil des Bundessozialgerichts geprägten "absoluten Höchstgrenze" von 37 Jahren wird nicht weiter festgehalten. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.



Habe ich Anspruch auf eine weitere Verlängerung? Lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen?

Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von erran):
Ich habe jetzt im August eine zweite Verlängerung beantragt,
Ich kann keinen Grund/Berechtigung für eine weitere Verlängerung herauslesen.
Zitat (von erran):
Ich habe folgendes im Netz gefunden:
In welchem Netz/welcher Quelle hast du das gefischt?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In welchem Netz/welcher Quelle hast du das gefischt?


Hier https://www.studentenwerke.de/de/Nachteilsausgleiche-GKV

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#3
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann keinen Grund/Berechtigung für eine weitere Verlängerung herauslesen

Mir wurde eine zweite Verlängerung mit der Begründung "eine Verlägerung ist nur ein Mal möglich" abgelehnt. Ich habe aber in keinem Gesetz so eine Begrenzung gefunden.
Ich habe meine Diagnose (schwere Behinderung) erst nach der ersten Verlängerung bekommen...

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von erran):
Lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen?
Ob es sich lohnt, weiß ich nicht. Es kostet ein wenig Zeit und die Beachtung der Frist.
Zitat (von erran):
Ich habe aber in keinem Gesetz so eine Begrenzung gefunden.
Nach § 5 (1,Nr.9) SGB V endet deine KV spätestens mit 30.

Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, ... längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe,... die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen,

Die KK sieht vermutlich keine rechtfertigenden Gründe, nach der ersten Verlängerung (wegen mangelnder Sprachkenntnisse und Krankheit) nochmals wegen der nun (neuen) diagnostizierten Krankheit/Behinderung die stud. KV zu verlängern.

In deinem Widerspruch kannst du gern die Rechtsgrundlage/Begründung für die Ablehnung verlangen.
Zitat (von erran):
eine zweite Verlängerung ist nicht möglich
Selten schreiben KK solch lapidare Sätze.

Darf ich fragen, was dein Ziel ist?
Du bist seit 12 Semestern mit bereits einer Verlängerung der stud. KV versichert.
Du hast, aus welchen Gründen auch immer, erst nach 11 Semestern diese schwere psych. Behinderung attestiert bekommen.
Sagt dieses Attest/Gutachten denn aus, dass du weiter studierfähig bist? Wer hat dieses Attest ausgestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Zitat (von Anami):
Selten schreiben KK solch lapidare Sätze.


So steht es im Brief:
Zitat:

Leider können wir Ihre studentische Krankenversicherung nicht verlängern.

Wir haben die Krankenversicherung der Studenten bereits vom 1. Oktober 2020 bis zum
30. September 2021 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.



Zitat:
Darf ich fragen, was dein Ziel ist?
Du bist seit 12 Semestern mit bereits einer Verlängerung der stud. KV versichert.
Du hast, aus welchen Gründen auch immer, erst nach 11 Semestern diese schwere psych. Behinderung attestiert bekommen.

Mein Studium abzuschließen.
Vom 2013 bis 2015 habe ich einen für das Studium notwendigen Sprachkurs gemacht. Dann 2015 fing mein Studium an.
Wegen Sprachprobleme und Depressionen konnte ich die ersten Semester nicht richtig studieren, hatte ein Urlaubsemester. Dann kam Corona. In diesem Jahr wurde ich mit Autismus diagnostiziert

Zitat:
Sagt dieses Attest/Gutachten denn aus, dass du weiter studierfähig bist?

Ja. Aber meine Diagnose erschwert das Studium enorm. Deswegen 12 Semester.

Zitat:
Wer hat dieses Attest ausgestellt?

Eine sehr bekannte Klinik für Psychiatrie.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von erran):
Ja. Aber meine Diagnose erschwert das Studium enorm. Deswegen 12 Semester.
Zwischen 2015 und 2020 hat die KV deine Gesundheits-und Sprachprobleme schon anerkannt und deine Mitgliedschaft zu günstigem Stud.-Beitrag verlängert.
Das ging nach § 5 (1,Nr.9) SGB V.

Ich sehe wenig Chancen, eine weitere Verlängerung zu bekommen.
Dass ein Attest eines Arztes aussagt, dass du weiterhin studierfähig bist--- bedeutet nicht, dass du auch weiter günstig in der stud. KV versichert werden musst.
Außerdem bist du inzwischen Ü30.

Die KV wird dich zum Mindestbeitrag einer frw. KV versichern können. Das sind ca. 200,- mtl.
ODER für den Fall, dass du deinen B-Abschluss im jetzigen Semester machst--- gäbe es evtl. für 1 Semester einen sog. *Examenstarif*.
Ich weiß nicht, ob alle GKV diese Variante anbieten.

Gern kannst du auch in einem Spezialforum fragen. Vielleicht kennt man sich dort besser aus.

https://www.krankenkassenforum.de/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von erran):
Ja. Aber meine Diagnose erschwert das Studium enorm. Deswegen 12 Semester.
Zwischen 2015 und 2020 hat die KV deine Gesundheits-und Sprachprobleme schon anerkannt und deine Mitgliedschaft zu günstigem Stud.-Beitrag verlängert.
Das ging nach § 5 (1,Nr.9) SGB V.

Ich sehe wenig Chancen, eine weitere Verlängerung zu bekommen.
Dass ein Attest eines Arztes aussagt, dass du weiterhin studierfähig bist--- bedeutet nicht, dass du auch weiter günstig in der stud. KV versichert werden musst.
Außerdem bist du inzwischen Ü30.

Die KV wird dich zum Mindestbeitrag einer frw. KV versichern können. Das sind ca. 200,- mtl.
ODER für den Fall, dass du deinen B-Abschluss im jetzigen Semester machst--- gäbe es evtl. für 1 Semester einen sog. *Examenstarif*.
Ich weiß nicht, ob alle GKV diese Variante anbieten.

Gern kannst du auch in einem Spezialforum fragen. Vielleicht kennt man sich dort besser aus.

https://www.krankenkassenforum.de/


Danke.
Habe gerade mit der TK telefoniert. Sie meinen ich hätte alle Gründe und Unterlagen VOR dem 30. Lebensjahr einreichen sollen. Dann hätten sie evtl. eine längere Verlängerung angeboten.
Krankheiten, die nach dem 30. Lebensjahr festgestellt wurden, obwohl sie seit Geburt existieren, können nicht mehr akzeptiert werden...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von erran):
Ja. Aber meine Diagnose erschwert das Studium enorm. Deswegen 12 Semester.
Zwischen 2015 und 2020 hat die KV deine Gesundheits-und Sprachprobleme schon anerkannt und deine Mitgliedschaft zu günstigem Stud.-Beitrag verlängert.
Das ging nach § 5 (1,Nr.9) SGB V.

Ich sehe wenig Chancen, eine weitere Verlängerung zu bekommen.
Dass ein Attest eines Arztes aussagt, dass du weiterhin studierfähig bist--- bedeutet nicht, dass du auch weiter günstig in der stud. KV versichert werden musst.
Außerdem bist du inzwischen Ü30.

Die KV wird dich zum Mindestbeitrag einer frw. KV versichern können. Das sind ca. 200,- mtl.
ODER für den Fall, dass du deinen B-Abschluss im jetzigen Semester machst--- gäbe es evtl. für 1 Semester einen sog. *Examenstarif*.
Ich weiß nicht, ob alle GKV diese Variante anbieten.

Gern kannst du auch in einem Spezialforum fragen. Vielleicht kennt man sich dort besser aus.

https://www.krankenkassenforum.de/


Noch eine Frage: kann ich jetzt ein paar Monate abwarten in in der freiwilligen GKV bleiben bevor ich mich entscheide, ob ich in eine PKV wechsele oder muss ich mich jetzt sofort entscheiden? Hab irgendwo gelesen, dass ich nur 2 Wochen dafür habe, aber ab wann bis wann ist mir unklar...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von erran):
kann ich jetzt ein paar Monate abwarten in in der freiwilligen GKV bleiben
Ja, aber das Abwarten bringt mW gar nichts außer Beitragsschulden in der GKV. Und die bleiben an dir kleben.
Zitat (von erran):
ob ich in eine PKV wechsele
Ob dich eine PKV überhaupt in ihre *Gemeinde* aufnimmt, ist fraglich.
Von den Kosten mal ganz abgesehen--- es geht dir doch vor allem um den Kostenfaktor, oder?

Im Unterscheid zur GKV kann eine PKV sich fast immer aussuchen, ob sie ein neues Mitglied aufnimmt.
Da du erhebliche Vorerkrankungen hast, kann das für dich sehr schwer bis unmöglich werden.

Es ist auch zu beachten, dass man später nicht so ohne weiteres wieder zurück wechseln kann in die GKV, wenn die PKV immer höhere Beiträge fordert.

Bitte hier mal lesen:
https://www.kv-fux.de/2017/08/16/pkv-bei-vorerkrankungen/

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#10
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar danke..

Zitat (von Anami):
Ja, aber das Abwarten bringt mW gar nichts außer Beitragsschulden in der GKV. Und die bleiben an dir kleben.

Na ja wenn die PKV-Kosten nicht viel niedriger sein werden dann verliere ich ja nicht so viel wenn ich später wechsele... oder kommen auf mich weitere Kosten zu wenn ich später wechsele?

Was mir noch Sorgen macht, wie ist die Behandlung psychischer Erkrankungen bei den meisten PKV? Ich habe Autismus und brauche z.B. Therapien und so.

-- Editiert von erran am 23.09.2021 21:19

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von erran):
Na ja wenn die PKV-Kosten nicht viel niedriger sein werden
Eher wohl viel höher...Beitragskosten für die PKV entstehen doch erst, wenn die PKV dich als Versicherten anerkennt.
Die PKV kann dich auch ablehnen. Es besteht dort Vertragsfreiheit. Ich tippe, dass dich keine PKV nimmt. Oder eben zu Beiträgen, die du gar nicht zahlen kannst.
Zitat (von erran):
oder kommen auf mich weitere Kosten zu wenn ich später wechsele?
Die Frage dürfte sein, OB du in die PKV kannst und später zurück in die GKV wechseln kannst. Und was *später* ist. Welche weiteren Kosten sind gemeint?
In der GKV werden ohne jährliche Selbstbeteiligung mit Beiträgen je nach Einkommenshöhe die notwendigen Leistungen übernommen. Nicht alle, aber sehr viel.
Zitat (von erran):
Was mir noch Sorgen macht, wie ist die Behandlung psychischer Erkrankungen bei den meisten PKV?
Die PKV behandeln nicht. Eine PKV will vor allem Geld/Beitrag pro Monat je nach Tarif. Und die meisten PKV setzen eine jährliche Selbstbeteiligung an. Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zahlt man alles selbst. Erst bei höheren Kosten tritt die PKV ein.
Und: Deine Behandlungskosten bezahlst du iaR immer erstmal selbst an den Arzt oder Therapeuten.
Dann bettelst du die PKV an und willst diese Kosten von der PKV erstattet haben. Manchmal dauert das sehr lange, bis die erstatten.
Ob die PKV das überhaupt tut, kommt auf den Einzelfall an und auf den gewählten Tarif.
So entsteht sehr oft und schneller als bei der GKV eine Schuldenspirale.
Ärzte und Therapeuten wollen Geld, du hast kein Geld, die PKV will Geld, du brauchst Behandlungen.

Beachte bitte, dass es ab der ersten PKV-Antragstellung Monate dauern kann, und alle möglichen/unmöglichen Nachweise und Dokumente verlangt werden zur Prüfung-- ob die PKV dir dann einen Vertrag anbietet.
Bis dahin bist du in der GKV versichert, ob mit Mindestbeitrag oder mit Schulden. Mit Schulden wird die GKV dir nach ein paar Monaten schreiben, dass du nun Beitragsrückstände in großer Höhe hast.

Warum? Die GKV setzt Beiträge nach Beitragsbemessungsgrenze an. Das wäre ein *geschätztes Einkommen* von ca 4.800,- mtl. Dann müsstet du nachweisen, dass du eben gar kein oder sehr wenig Einkommen hast. Dann musst du trotzdem den Mindestbeitrag zahlen. Das bleibt kleben !!

Meine Empfehlung:
Du solltest dich um deinen Studienabschluss kümmern, statt in der Welt der Krankenversicherungen ein billiges Schlupfloch zu suchen.
Das haben andere längst geschlossen. Sowohl für Gesunde als auch für Kranke. Es gilt nicht das Märchen vom süßen Brei.
Zum Einzelfall steht auch meist nichts im www.

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