Vermieter möchte Schäden nur über Mieter abrechnen und nicht durch Versicherung?

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
yugo07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieter möchte Schäden nur über Mieter abrechnen und nicht durch Versicherung?

Hallo,

nach Mietende möchte ein Vermieter kleinere Schäden (z.b. Türschloss, kaputtes Türfurnier, verlorenen Schlüssel) nur über unsere Kaution abrechnen.

Unsere Versicherung hat aber geschrieben, dass wir sämtliche Forderungen oder Anfragen seitens des Geschädigten zu ihnen schicken sollen, da alles über die Versicherung läuft.

Kann es sein, dass der Vermieter hier teurer abrechnen möchte als er dürfte? Denn die von der Versicherung wissen genau was so eine Tür nach so und so viel Jahren noch an Wert hat. Das wissen wir ja nicht so genau und von daher denke ich, dass die deshalb einfach ihren Betrag von der Kaution einbehalten wollen.

In einer nun erstellten Rechnung steht auch nur Pauschalvereinbarung (mit wem auch immer) und ein Betrag in Höhe von ca. 800€. Unsere Versicherung meinte daraufhin, dass sie nach so einer Rechnung keine Leistung auszahlen können.

Darf die Versicherung das?

Und gibt es evtl so etwas, dass Versicherungen umlagefähig sind? Also, wenn ich in der Mieter eine Versicherung an den Vermieter bezahlt habe, dass hier der Vermieter evtl auf Teile seiner Ansprüche verzichten müsste? Es gab bei den Schäden keinen Vorsatz.

LG :(

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von yugo07):
Darf die Versicherung das?


Eine Versicherung kann eine qualifizierte Rechnung verlangen, auf der die Leistungen genau zu erkennen sind. Das der Vermieter mit pauschal 800 EUR abrechnen will kann ich persönlich vielleicht nachvollziehen (vor allem wenn die Reparaturkosten geringer sind), wird die Versicherung aber nicht interessieren.

Zitat (von yugo07):
Und gibt es evtl so etwas, dass Versicherungen umlagefähig sind? Also, wenn ich in der Mieter eine Versicherung an den Vermieter bezahlt habe, dass hier der Vermieter evtl auf Teile seiner Ansprüche verzichten müsste? Es gab bei den Schäden keinen Vorsatz.


Den Absatz versehe ich kein bisschen. Ja, Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung) sind auf die Mieter umlagefähig, spielt hier aber keine Rolle, das hier vermutlich nicht das Gebäude sondern Dinge im Gebäude beschädigt wurden.
In diesem Fall sehe ich eigentlich nur eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden ggf. übernehmen würde (und die scheint ja schon eingeschaltet). Wenn Vorsatz vorliegen würde, dann wäre diese Versicherung übrigens von der Leistung befreit.
Aber wenn es tatsächlich eine Versicherung Seiten des Vermieters gäbe, die die Schäden regulieren würde, dann darf der Vermieter natürlich nicht von der Versicherung und von dir die Regulierung in Anspruch nehmen. Ggf. würde sich die Versicherung dann aber den Schadenverursacher in Regress nehmen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Der Vermieter tritt zunächst einfach an den Mieter heran und dieser reicht alles an die Mieterhaftpflichtversicherung weiter. Die Versicherung vertritt den Mieter in dieser Angelegenheit wenn dieser Fall von der Versicherung abgedeckt ist. Die Versicherung wehrt dann aber auch unbegründete Forderungen ab.
Ansprechpartner für den Vermieter ist aber der Mieter. Er kann sich direkt an die Versicherung wenden, muss es aber nicht.

Signatur:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von yugo07):
Darf die Versicherung das?

Natürlich - sie ist verpflichtet mit den Beiträgen der Versicherten sorgsam um zu gehen.
Somit wird sie wohl kaum den Wunschzettel des Vermieters auf Zuruf auszahlen.



Zitat (von yugo07):
In einer nun erstellten Rechnung steht auch nur Pauschalvereinbarung (mit wem auch immer) und ein Betrag in Höhe von ca. 800€

Auch wenn er sich an der Kaution bedieen will, muss der Vermieter entsprechend abrechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Man kann den Vermieter aber nicht zwingen, seine Forderungen direkt an die (Haftpflicht)Versicherung des Mieters zu richten.
Wenn der Vermieter das lieber mit der Kaution verrechnen will, kann man ihm das nicht verbieten. Dafür ist die Kaution ja da. Aber für die Abrechnung der Kaution braucht der Vermieter auch Belege.

Wenn man als Mieter der Meinung ist, der Vermieter habe zu viel Geld von der Kaution abgezogen, dann muss der Mieter den Vermieter auf Rückzahlung verklagen. Spätesten dann muss der Vermieter beweisen, dass die Kosten gerechtfertigt sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
yugo07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Kann man denn vom Vermieter eine Rechnung verlangen, welche die Versicherung dann auch akzeptieren kann?
Denn mit einer Pauschal Rechnung wird sich keine Versicherung zufrieden geben.
Und ist die Vermietung zu so einer Rechnung verpflichtet?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von yugo07):
Kann man denn vom Vermieter eine Rechnung verlangen, welche die Versicherung dann auch akzeptieren kann?

Ja, es ist aber so, das er dazu nicht verpflichtet ist.


Dann bekommt er aber bei einer eventuellen Zahlungsklage durchaus Beweisprobleme.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
yugo07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, es ist aber so, das er dazu nicht verpflichtet ist.
Dann bekommt er aber bei einer eventuellen Zahlungsklage durchaus Beweisprobleme.
Hallo noch einmal,
also die Vermietung hat nun eine Rechnung (ohne weitere Anfrage unsererseits) eingereicht, welche die genaue Summe von 726,00 € ausweist und sich für die Differenz zur Pauschalvereinbarung (wurde schon mit Kaution verrechnet) entschuldigt. Ich nehme an, die werden den zu viel verrechneten Betrag zurück überweisen.

Allerdings..... schreibt die Versicherung, sie könne anhand dieser Rechnung keinen Zeitwert der beschädigten Sachen (hier Türen und verlorener Schlüssel) berechnen und werde keineswegs die volle Höhe der vorgelegten Rechnung übernehmen.

Nun wäre man dann wahrscheinlich am Zuge und müsste eben genau diese Daten vom Vermieter einfordern.
Von der Versicherung wurde die Vermietung auch schon aufgefordert sämtliche Nachweise von:

- Quittung, Rechnung bzg. Alter und Anschaffungspreis der beschäd. Sache
- Schließplan (bzgl d. verlorenen Schlüssels)
- Kostenvoranschlag schadenbedingter Reparatur

vorzulegen. Sie haben der Versicherung bisher nichts gesendet. Also absolut unkooperativ.
Wie könnte man hier einen letzten Versuch unternehmen?
Vor Gericht werden wir kaum wegen dieser Angelegenheit gehen. Als Hinweis: Die Vermietung ist eine der größten in Berlin.

Viele Grüße Yugo07

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von yugo07):
Wie könnte man hier einen letzten Versuch unternehmen?

Weiter ganz lieb "bitte bitte" machen ...



Zitat (von yugo07):
Als Hinweis: Die Vermietung ist eine der größten in Berlin.

Ja und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Vor Gericht werden wir kaum wegen dieser Angelegenheit gehen.


Genau darauf spekuliert ja der Vermieter. Daher wird er Euch die gewünschten Informationen nicht geben, obwohl er dazu verpflichtet ist.

Der Vermieter weiß genau, dass er nur einen Bruchteil der geforderten Summe bekommt, wenn er Euch die gewünschten Informationen gibt.

Zitat:
Wie könnte man hier einen letzten Versuch unternehmen?


Klage einreichen. Alles andere ist Zeitverschwendung.

-- Editiert von hh am 09.12.2020 21:12

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