Hallo,
Nachdem Schaden hat meine Versicherung Vertrag plotzlich gekündigt. Die Regulierung der Schaden übernimmt Versicherung.
Verstehe aber nicht wieso hat Sie Vertrag gekündigt und ob es berechtigt ist (Sonderkündigungsrecht).
Beiträge habe ich immer pünktlich bezahlt. So viel Schaden hate ich auch nicht gemacht.
Hier ist komplete Geschichte
2004 Führerschein
2010 Erste KFZ-Versicherung und Auto, Parkschaden, habe ich selbst reguliert (An die Versicherung bezahlt)
2015 Parkschaden hat Versicherung reguliert
2015 2x Unfalle waren aber Gegner schuld zu 100%.
2015 Andere Auto und Versicherungswechsel
2016 Parkschaden noch nicht reguliert
Ich habe an die Versicherung angerufen, habe vorgeschlagt das ich die Schaden selbst reguliere, die wollen aber mich trotzdem Kündigen, weil ich beim Unfall falsch reagiert habe (Falsches Verhalten). Ist es aber genugende Grund Für die Kündigung? Ich will selbst solche Versicherung nicht mehr, aber das Problem ist, dass nur weil die mich selbst Kündigen, kostet mir die nächste Versicherung viel mehr, auch wenn ich die Schaden selbst reguliere.
lg Oleg
Versicherer kündigt KFZ-Haftpflichtversicherung
19. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2016 | 14:31
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherer kündigt KFZ-Haftpflichtversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. August 2016 | 15:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatIst es aber genugende Grund Für die Kündigung? :
Die Frage stellt sich erst gar nicht. Denn die Versicherung benötigt überhaupt keinen Grund Dir zu kündigen. Sie kann Dir jederzeit nach belieben kündigen.
#2
Antwort vom 20. August 2016 | 11:56
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
Zitat:Sie kann Dir jederzeit nach belieben kündigen.
jederzeit??? nach Belieben???
Wage ich zu bezweifeln...
Kündigung der Kfz Versicherung ist grundsätzlich möglich zum Ablauf, nach Beitragserhöhung und nach Regulierung eines Schadens.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. August 2016 | 09:08
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
Zitatjederzeit??? nach Belieben??? :
Wage ich zu bezweifeln...
Ich nicht. Solange alles fristgemäß ist, kann dir die Versicherung JEDERZEIT (zum nächst möglichen Termin) kündigen. Wieso auch nicht. Der Versicherungsnehmer hat ja auch das gleiche Recht.
Ich empfehle mich.
#4
Antwort vom 22. August 2016 | 10:39
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:Zitatjederzeit??? nach Belieben??? :
Wage ich zu bezweifeln...
Ich nicht. Solange alles fristgemäß ist, kann dir die Versicherung JEDERZEIT (zum nächst möglichen Termin) kündigen. Wieso auch nicht. Der Versicherungsnehmer hat ja auch das gleiche Recht.
Ich empfehle mich.
Das hat Harry aber nicht geschrieben. Sondern mitgeteilt, dass nach belieben und jederzeit gekündigt werden kann. Das suggeriert einem unbedarften Leser, dass die Kündigung fristlos möglich ist - und das ist natürlich nicht der Fall.
Nach VVG (§ 92) darf jede Partei nach einem Schaden kündigen (entweder eben die Versicherung oder der Versicherte). Die Kündigung ist dann mit einer Frist von mindestens 1 Monat (nach Abschluss der Verhandlungen der Auszahlung) für den Versicherer möglich. Der VN muss bis zur Fälligkeit warten - kann aber vorab natürlich kündigen.
-> Kündigung ist möglich.
Ich halte aber die Situation hier für komisch. Wieso wird erst der Schaden über die Versicherung geregelt und dann wieder bezahlt? Das wird natürlich vermerkt und die Versicherung(en) wissen natürlich, dass die Schadenquote wohl eher erheblich ist.
Wir reden hier von 4 Schäden innerhalb von 2 Jahren, davon 2 selbst verursacht. Die Kosten lasse ich mal außer Acht.
Insofern rate ich dazu ggf mal bei einem Versicherungsagenten oder Broker vorbeizuschauen. Da denen der Kunde wichtig ist, werden die sich auch bemühen. Check24 etc. mag (manchmal) günstiger sein, ob aber schlussendlich der Service (und Bedingungen) passt, steht auf einem anderen Blatt.
#5
Antwort vom 22. August 2016 | 11:05
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok. 1) Also Versicherung kündigt mit einem Monat frist vorab (Als Sonderkündigung nach der Schadenregulierung).
Die Frage ist, ob es gerechtigt ist auch wenn ich selbst die Schadenregulierung übernehme?
#6
Antwort vom 22. August 2016 | 13:43
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
"Ich nicht. Solange alles fristgemäß ist, kann dir die Versicherung JEDERZEIT (zum nächst möglichen Termin) kündigen.
Ich empfehle mich."
Jederzeit ist und bleibt falsch.
Der nächstmögliche Termin, zu dem Versicherer oder Versicherter fristgemäß kündigen können, ist, wie ich oben schon geschrieben hatte, der Ablauf, nach einer Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Schaden.
#7
Antwort vom 22. August 2016 | 13:53
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatDas hat Harry aber nicht geschrieben. Sondern mitgeteilt, dass nach belieben und jederzeit gekündigt werden kann. :
ZitatJederzeit ist und bleibt falsch. :
Ist es nicht.
Die Versicherung sowie der Versicherungsnehmer können zu jederzeit kündigen.
Wann der Vertrag beendet wird, hängt dann von der Frist ab.
Nur weil man eine Kündigung einreicht, ausspricht oder erhält heißt es ja nicht, dass der Vertrag sofort beendet ist.
Du kannst zu jederzeit deinen Job kündigen.
Nur ohne Aufhebungsvertrag scheidest du nicht direkt aus dem Unternehmen aus sondern musst die Frist abwarten.
Jederzeit kündigen heißt nicht, dass der Wunsch direkt in die Tat umgesetzt wird.
Ich empfehle mich.
Und jetzt?
Schon
266.874
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten