Hallo, ein Versicherer kündigt den Versicherten wegen Beitragsrückstand. Innerhalb von 4 Wochen kann der gekkündigte durch Beitragsnachzahlung das Versicherungsverhältnis wieder aufleben lassen, die Summe wird aber erst 1-2 Werktage nach ablauf der 4 Wochen auf dem Konto des Versicherers gebucht. Nun antwortet die Versicherung nicht mehr. Der Versicherte würde gerne wissen ob er nun bis mitte nächstes Jahr versichert ist da er ja wenn auch zu spät , bezahlt hat. Wenn nicht wäre es wichtig um Wandlung der Kündigung zu bitten sie das die Versicherung bescheinigt das er gekündigt hat. Wie geht er am besten vor? Er hatte nie einen Versicherungsschaden bei der oder bei einer anderen Haftpflichtversicherung. Danke und einen schönen Tag
Versicherer kündigt wegen Beitragsrückstand
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Prima Antwort, leider hat diese nichts mit der Frage zu tun, bitte trollen Sie nicht bei mir sondern woanders, Danke.
Gut, den Link hatte ich vorhin nicht gefunden
Merkblatt – Wenn der Versicherer kündigt…
https://www.bundderversicherten.de/files/bulletins/html/1105_M_Wenn_der_VR_kuendigt.html
Werde zusätzlich noch den Ombudsmann einschalten.
Der Thread kann somit geschlossen werden bzw hat sich erledigt. :-)
-- Editiert von Mensch12345 am 06.09.2016 17:17
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und was hilft dir an dem Merkblatt weiter?
Da steht auch nur, dass man versuchen soll, zu kündigen, bevor die Versicherung kündigt.
Dafür ist es bei dir ja offensichtlich schon zu spät.
Das telefon der Versicherung ist bestimmt seit wochen kaputt...
Ombudsmann ist für echte beschwerden
ZitatPrima Antwort, leider hat diese nichts mit der Frage zu tun, bitte trollen Sie nicht bei mir sondern woanders, Danke. :
Doch.
Das sie Dir nicht in dne Kram passt ist nicht relevant.
Deine Frage war doch
ZitatWie geht er am besten vor? :
oder?
Wenn manden Status wissen will, da fragt man logischerweise die Versicherung. Oder man schaut im Online-Portal nach.
Und um Wandlung der Kündigung zu bitten, kann man sich eigentlich sparen.
Zum einen weil es eine "Wandlung der Kündigung" gar nicht gibt, zum anderen weil eine Versicherung keine falsche Bescheinigung ausstellen wird, alleine schon um nicht zu haften.
Und jetzt?
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