Versicherer kündigt wegen Beitragsrückstand

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mensch12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherer kündigt wegen Beitragsrückstand

Hallo, ein Versicherer kündigt den Versicherten wegen Beitragsrückstand. Innerhalb von 4 Wochen kann der gekkündigte durch Beitragsnachzahlung das Versicherungsverhältnis wieder aufleben lassen, die Summe wird aber erst 1-2 Werktage nach ablauf der 4 Wochen auf dem Konto des Versicherers gebucht. Nun antwortet die Versicherung nicht mehr. Der Versicherte würde gerne wissen ob er nun bis mitte nächstes Jahr versichert ist da er ja wenn auch zu spät , bezahlt hat. Wenn nicht wäre es wichtig um Wandlung der Kündigung zu bitten sie das die Versicherung bescheinigt das er gekündigt hat. Wie geht er am besten vor? Er hatte nie einen Versicherungsschaden bei der oder bei einer anderen Haftpflichtversicherung. Danke und einen schönen Tag

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Mensch12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Prima Antwort, leider hat diese nichts mit der Frage zu tun, bitte trollen Sie nicht bei mir sondern woanders, Danke.

Gut, den Link hatte ich vorhin nicht gefunden

Merkblatt – Wenn der Versicherer kündigt…

https://www.bundderversicherten.de/files/bulletins/html/1105_M_Wenn_der_VR_kuendigt.html

Werde zusätzlich noch den Ombudsmann einschalten.


Der Thread kann somit geschlossen werden bzw hat sich erledigt. :-)

-- Editiert von Mensch12345 am 06.09.2016 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Und was hilft dir an dem Merkblatt weiter?

Da steht auch nur, dass man versuchen soll, zu kündigen, bevor die Versicherung kündigt.

Dafür ist es bei dir ja offensichtlich schon zu spät.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das telefon der Versicherung ist bestimmt seit wochen kaputt...

Ombudsmann ist für echte beschwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Mensch12345):
Prima Antwort, leider hat diese nichts mit der Frage zu tun, bitte trollen Sie nicht bei mir sondern woanders, Danke.

Doch.
Das sie Dir nicht in dne Kram passt ist nicht relevant.



Deine Frage war doch
Zitat (von Mensch12345):
Wie geht er am besten vor?

oder?


Wenn manden Status wissen will, da fragt man logischerweise die Versicherung. Oder man schaut im Online-Portal nach.


Und um Wandlung der Kündigung zu bitten, kann man sich eigentlich sparen.
Zum einen weil es eine "Wandlung der Kündigung" gar nicht gibt, zum anderen weil eine Versicherung keine falsche Bescheinigung ausstellen wird, alleine schon um nicht zu haften.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen