Hallo, mir wurde mein Fahrradträger beschädigt. Hier ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Der Träger wurde von mir 2017 bei e...y gekauft. Hierüber gibt es keinen Kaufbeleg. Der Träger wird auf dem Gebrauchtmarkt noch für rund 320€ gehandelt. Die Versicherung zahlt jetzt nur eine Pauschale von 100€ mit der Begründung das kein Nachweis für den Kauf (Kaufbetrag) vorliegt und sie deshalb den Zeitwert nicht ermitteln können. Jetzt sagen sie ich könnte das ja gerichtlich einklagen. Mir fehlen die Worte. Muss ich einen Kaufbeleg vorlegen?
Beste Grüße CM
Versicherung PH verlangt Kaufbeleg
23. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 23. Oktober 2019 | 12:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung PH verlangt Kaufbeleg
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Oktober 2019 | 15:00
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Nein, man muss nur substanziert darlegen, dass man tatsächlich im Besitz eines entsprechenden war. Der Kaufbeleg ist da das einfachste Mittel der Wahl.ZitatMuss ich einen Kaufbeleg vorlegen? :
Was ist hier mit PH Versicherung gemeint? Privathaftpflicht? Warum zahlt diese dann? Gibt es eine Neupreisentschädigung oder wird der Zeitwert ersetzt?
Wenn der Träger nachweislich für 300€ gehandelt wird und der Besitz nicht strittig ist (und damit die Eintrittspflicht der Vers.) müsste diese vermutlich mehr zahlen, als 100. Da könnte man eine Klage tatsächlich in Erwägung ziehen.
Und jetzt?
Schon
267.637
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten