Versicherung Stuft Schadensfreiheitsklasse hoch ohne Schuld am Unfall

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fideos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung Stuft Schadensfreiheitsklasse hoch ohne Schuld am Unfall

Hallo zusammen,

bevor wir (meine Freundin und ich) denn Fall mit einem Anwalt besprechen möchte ich gerne vorab hier eventuell mehr informationen einholen.

Folgender Sachverhalt

Im April 2017 stand die Polizei vor unserer Haustür mit der Information, dass auf der Autobahn ein Unfall entstanden ist. Die Unfallbeteiligten erwähnten das KFZ-Kennzeichen von meiner Freundin als verursacher, da sie sehr abrupt die Spur gewechselt habe. In der angegebenen Zeit waren wir tatsächlich auf der Autobahn unterwegs. Vom Unfall haben wir aber nichts mitbekommen.

Jedenfalls standen nun 2 Straftaten im Raum:

1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Par. 142 StGB)
2 Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO)

Schriftlich wurde sie aufgefordert eine Stellungsnahme zu schreiben. Vorsorglich solle sie es auch der Versicherung melden damit diese - sollte die Schuld bei meiner Freundin liegen - schon vorgewahnt sind. Dies haben wir gemacht.

Die Versicherung hatte die Versicherungsprämie inzwischen hochgestuft. Nach einem Telefonat mit der Versicherung kam heraus, dass dies gängige Praxis ist und eine Runterstufung erfolgt sobald der Fall eingestellt wird.

Der Tatvorwurf für des unerlaubte Entfernen wurde am 08.06.2017 eingestellt.
Der andere Tatvorwurf wurde am 24.01.2018 eingestellt.

Dieser wurde der Versicherung dann im Januar 2018 auch mitgeteilt.
Eine erneute Runterstufung fand nun aber nicht statt, da der Schaden in höhe von 3000 € durch die Versicherung mitlerweile bezahlt wurde was wir heute in einem Telefonat mit der Versicherung rauskam. Morgen findet noch ein Telefonat mit der Versicherung statt. Diesmal mit der Versicherungs-Mitarbeiterin welche für den Fall zuständig war.

Meine Fragen nun:
Wie sollten wir weiter vorgehen, wenn die Versicherung weiterhin einer Runterstufung nicht zustimmt?
Ist es üblich, dass eine Versicherung Schäden bezahlt, ohne das die Schuldfrage geklärt ist?
Wie teuer wäre es hier einen Anwalt zu beauftragen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten
Andreas H.

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Wie sollten wir weiter vorgehen, wenn die Versicherung weiterhin einer Runterstufung nicht zustimmt?

Wahrscheinlich wird man sich damit abfinden müssen.

Zitat:
Ist es üblich, dass eine Versicherung Schäden bezahlt, ohne das die Schuldfrage geklärt ist?

Zumindest aus Sicht der Versicherung scheint die Schuldfrage klar zu sein. Wenn das der Fall ist, zahlt sie.

Auch wenn es schwer zu begreifen ist: Die Versicherung entscheidet alleine, ob und wie viel sie an den Unfallgegner zahlt.
Sie als Versicherungskunde haben keine realistische Möglichkeit, der Versicherung eine Schadensbegleichung zu verbieten.

Zitat:
Wie teuer wäre es hier einen Anwalt zu beauftragen?

Das hängt davon ab, um wie viel Euro die Versichungsprämie gestiegen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Der Tatvorwurf für des unerlaubte Entfernen wurde am 08.06.2017 eingestellt.
Der andere Tatvorwurf wurde am 24.01.2018 eingestellt.

Dieser wurde der Versicherung dann im Januar 2018 auch mitgeteilt.


Na immerhin sind mögliche Regressforderungen vom Tisch.

Für die Versicherung scheinen die Beweise klar zu genug zu sein, dass sie am Unfall beteiligt war und diesen auch ganz oder zu teilen verursacht hat. zu quasi 100% hat die Versicherung auch die Ermittlungsakte eingesehen.

Wenn das mehr oder weniger klar ist, bringt jedes Vorgehen gg. die Rückstufung nicht viel.

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