Hab ein Schadensfall bei der Versicherung gemeldet und jetzt schreibt die Verschicherung "Der Sachhverständige gelant zu dem Ergebnis dass die an Ihrem Gerät festgestellten Beschädigungen nicht mid dem geschilderten Schhadenhergang nicht vereinbar sind und somit der der Shadenhergang nicht nachvolziebar ist". Es ist aber genauso passiert wie ich es denen geschrieben habe. Wie kommen die drauf dass das nicht so passiert sein soll? Ist das vielleicht der Standardsatz der Versicherung um erstmal abzulehnen und wenn dann jemand einspruch einlegt dann erst zu zahlen? das kommt mir fast so vor. Kann das denn rechtens sein??
Versicherung
17. Juni 2004
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Frage vom 17. Juni 2004 | 07:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2004 | 03:43
Von
Status: Praktikant (538 Beiträge, 64x hilfreich)
was steht denn auf dem Briefkopf, unabhängiger Gutachter? oder nicht? wie war denn der Schadenshergang und welche Beschädigungen sind denn an dem Fahrzeug ersichtlich?
Und jetzt?
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