Versicherung begleicht Haftpflichtschaden nicht

21. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tobitj
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Versicherung begleicht Haftpflichtschaden nicht

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit meiner KFZ-Haftpflichtversicherung und erhoffe mir von euch eine kurze Meinung zum Fall und Tipps für mein weiteres Vorgehen.

Der Fall:

Ich habe mit meinem Auto vor gut einem Jahr einen Schaden an einer Tankstelle verursacht und diesen Haftpflichtschaden bei der Versicherung gemeldet. Der geschädigte ist ein Jahr nach dem Unfall mit einer Rechnung an mich heran getreten. Diese Rechnung habe ich unverzüglich an meine Versicherung unter Angabe der Schadensnr. weitergeleitet. Die Versicherung hat Kontakt zum geschädigten aufgenommen gibt sich aber nicht mit einer "einfachen" Rechnung zufrieden und möchte Fotos vom Schaden. Der geschädigte kann oder will diese nicht liefern und wendet sich an mich als Unfallversicherer und zwar in Form von weiteren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Die Versicherung empfiehlt mir lediglich die Mahnungen an sie weiterzuleiten. Gespräche mit dem Geschädigten und der Versicherung waren bisweilen ohne Erfolg.

Mittlerweile habe ich diesbezüglich die dritte Mahnung erhalten. Ich mache mir Sorgen, dass mir bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung (mit der mir selbstverständlich gedroht wird) hohe Kosten entstehen auf denen ich sitzen bleibe.

Wie sollte ich mich hier verhalten und wie ist die rechtliche Situation?

Viele Dank für eure Einschätzungen,

Tobias

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-- Editiert Tobitj am 21.03.2013 17:47

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Tobitj
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

das Problem dass ich dabei sehe ist folgendes:

1) Der Geschädigte hat Ansprüche gegenüber dem Schadenverursacher und nicht gegenüber seiner Versicherung.

2) Der Geschädigte wird ein Verfahren gegen mich als Verursacher einleiten, falls der Schaden nicht beglichen wird.

3) Ich habe einen Anspruch gegenüber der Versicherung und kann mir den Ausgleich des Schadens "zurückholen" , was mich aber nicht vor einem gerichtlichen Verfahren schützt aus dem mir weitere Kosten entstehen würden.

Bitte korrigiert mich wenn ich das hier falsch sehe.

Grüße


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-- Editiert Tobitj am 22.03.2013 08:47

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Was an "dieser wehrt auf seine Kosten auch unberechtigte Ansprüche ab" hast du denn nicht verstanden? Schlimmstenfalls bezahlt die VS den Anwalt, und wenn der Prozeß verloren wird, auch die entstehenden Kosten.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Der Geschädigte muss auch den konkreten Schaden nachweisen.

Desweiteren kann er für z.B. ein vergilbtes Werbeschild nicht den Neupreis durchsetzen, da er keinen Anspruch auf Besserstellung hat (Abzug Alt-für-Neu).

Einfach nur eine Rechnung einzureichen, das reicht weder für die Versicherung noch fürs Gericht.



Genau deshalb wird die Versicherung auch vorerst nicht zahlen und für Dich die unberechtigten Ansprüche abwehren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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