Versicherung gekündigt und nun tritt Schadensfall

31. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
mastercons
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung gekündigt und nun tritt Schadensfall

Hallo an alle hier,

Ich hab mal ne ganz blöde Frage.
Meine Mutter hat ihre Hausratversicherung im Dezember gekündigt. Der Ablauf wäre der nächste Zeitpunkt der Zahlung im März gewesen.
Nun hat sich der Berater nicht mehr gemeldet bzw. auch nicht vor den Risiken gewarnt.
Gestern wurde bei meiner Mutter eingebrochen und vieles verwüstet und gestohlen.

Können wir nun die Prämie rückwirkend einzahlen und so noch in den Schutz kommen?
Oder den Berater Tür Haftung ziehen das er einer 66 alten Frau nicht ausreichend informiert hat?
Vielen Dank für eure Unterstützung im Voraus.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1025 Beiträge, 491x hilfreich)

quote:
Oder den Berater Tür Haftung ziehen das er einer 66 alten Frau nicht ausreichend informiert hat?


oh gott nein! Wenn man kündigt, weiß man sehr gut , was man tut!

quote:
Können wir nun die Prämie rückwirkend einzahlen und so noch in den Schutz kommen?


nein, gekündigt ist gekündigt

Aufhebungsschreiben und i.d.R. Bestätigungsschreiben dürfe vorliegen, ist aber unbeachtlich, da es zur Wirksamkeit der Kündigung lediglich des rechtzeitigen Zugangs bedarf.

Kurz: selber schuld!



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

quote:
Können wir nun die Prämie rückwirkend einzahlen und so noch in den Schutz kommen?


Wenn man das könnte, wären Versicherungen sinnfrei und morgen pleite.

quote:
Oder den Berater Tür Haftung ziehen das er einer 66 alten Frau nicht ausreichend informiert hat?


Über die elementare Folge "Kündigung = keine Versicherung = kein Schutz" müßte man allenfalls Personen informieren, die bereits geschäftsunfähig dement sind, dann hätten sie allerdings auch nicht kündigen können. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125976 Beiträge, 40573x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun hat sich der Berater nicht mehr gemeldet <hr size=1 noshade>

Warum auch, ihr wolltet ja nicht mehr.



quote:<hr size=1 noshade>bzw. auch nicht vor den Risiken gewarnt. <hr size=1 noshade>

Muss er auch nicht.
Gerichte stellen da auf den Wissensstand eines durchschnittlich informierten Verbrauchers ab.
Und was passiert, wenn man keine Versicherung mehr hat, ist jedem durchschnittlich informierten Verbraucher bewusst.



quote:<hr size=1 noshade>Oder den Berater Tür Haftung ziehen das er einer 66 alten Frau nicht ausreichend informiert hat? <hr size=1 noshade>

Wenn sie nicht mehr in der Lage ist solche Dinge zu erfassen und zu regeln, sollte man über eine (Teil-)Betreuung nachdenken ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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