Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall bei welchem mein Auto beschädigt wurde. Ich habe das dann zunächst versucht
mit der Versicherung auf Gutachtenbasis selbst abzurechnen da ich dachte die Anwaltskosten könne ich beiden erspahren.
Als die mich aber wochenlang mit Dingen ärgerten wie "unsere
VN hat noch keine Meldung gemacht" was gar nicht stimmte oder
"das Gutachten muß noch bei uns im Hause geprüft werden"
habe ich über einen Anwalt abrechnen lassen. Nun ging es auch flott mit einer Abschlagszahlung. Heute kam die "Endabrechnung" der Versicherung. Jetzt fehlen knapp 200EUR da man mir den Nutzungsausfall gekürzt hat mit der Begründung:
"Da das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist, wird eine Gruppe niedriger abgerechnet".
Weiß jemand ob so etwas zulässig ist?. Oder ist das nun der Versuch der Versicherung den Anwalt stillschweigend zu animieren
nicht zu klagen da er ja dann eine höhere Vergütung von der Versicherung bekommt?
Versicherung hat Nutzungsausfall gekürzt?
27. März 2004
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Frage vom 27. März 2004 | 20:43
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 13x hilfreich)
Versicherung hat Nutzungsausfall gekürzt?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 5. April 2004 | 12:49
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Hm, davon hab ich noch nie was gefhört... mein Tip:
Ruf doch einfach mal DEINEN Versicherungsfritzen an, der weiß sowas doch sicher auch ?
P.
#2
Antwort vom 12. Mai 2004 | 18:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 6x hilfreich)
Das ist leider definitiv so. Ich habe die Erfahrung ganz aktuell machen müssen. Mein Anwalt hat mir die Sanden/Danner Tabelle auf seinem PC gezeigt und mir erläutert, daß über 5 jährige Fahrzeuge eine Gruppe tiefer eingestuft werden.
Es gibt aber wohl vereinzelte Urteile, die gegen diese Praxis sprechen.
LG
Und jetzt?
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