Hallo,
Ich habe einen Autounfall gehabt. Die Polizei ist davon ausgegangen, dass ich schuld bin, weil ich gegen die Strassenverkehrsordnung verstossen hätte - über dem Mittelstreifen gefahren. Ich habe dem immer widersprochen und habe auch vom Amtsgericht recht bekommen, das Verfahren wurde eingestellt.
Nun hat sich der Unfallgegner an eine ganz andere Versicherung, nennen wir sie mal 'Z', gewandt und dort so lange Rabatzz gemacht, bis die gezahlt haben. Ich bin dort aber bei 'Z' garnicht versichert. 'Z' hat ein Fahrzeug, dessen Nummernschild sich in einer Zahl von meinem Nummernschild unterscheidet.
Also 'Z' hat gezahlt und das Geld von meiner Versicherung 'A' zurückverlangt. Die haben das auch gezahlt und meinen nun, dass ich entweder 550€ bezahle oder aber in der Versicherungssumme hochgestuft werde. Ich hätte das eh zahlen müssen, ist die Argumentation.
Meiner Versicherung 'A' habe ich sowohl gleich zu Anfang des Unfallhergangs mitgeteilt, dass ich mit einer Schadensregulierung nicht einverstanden bin. Ich habe meiner Versicherung auch das 'Urtail' des Amtsgerichtes zukommen lassen.
Ist denn diese Schadensregulierung korrekt und die Forderung der 550€ oder Höhereinstufung in der Versicherung?
Danke für Eure Antwort!
Versicherung hat Unfallschaden reguliert ohne mein Einverständnis
15. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2007 | 20:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung hat Unfallschaden reguliert ohne mein Einverständnis
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 20:59
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
hallo,
das urteil, in dem das verfahren eingestellt wurde, hat mit der haftungsfrage nichts zu tun, also leg es in die schublade.
wenn du den schaden verursacht und zu vertreten hast, dann kann, darf und muss!! deine versicherung auch zahlen.
fragen brauch sie nicht aber keine angst, keine versicherung zahlt aus blauen dunst und erst recht nicht, wenn sie nicht braucht also wird schon alles seinen rechten weg gelaufen sein.
gruß
#2
Antwort vom 16. Oktober 2007 | 16:39
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Du hattest einen Unfall verursacht, den Gegner
geschädigt, ohne gegen Straßenverkehrsordnung
zu verstoßen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Oktober 2007 | 16:44
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
wurde denn der §1 gestrichen???
gruß
Und jetzt?
Schon
268.234
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten