Versicherung kürzt Gutachten.

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 50x hilfreich)
Versicherung kürzt Gutachten.

Schönen guten Tag,
A hat einen unverschuldeten Unfall (jemand fuhr in As geparktes Kfz).

Der Gutachter sagt 1200€ Schaden brutto. Stundensatz ca. 170Euro.

Nun zahlt die Versicherung aber nur ca. 850 Euro mit der Begründung, sie kennt eine Werkstatz (mit Anschrift) die machts für 105 Euro).

Es wurde nie repariert. Ist das Vorgehen so richtig oder lohnt dich ein Aufbäumen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Schönen guten Tag,
A hat einen unverschuldeten Unfall (jemand fuhr in As geparktes Kfz).

Der Gutachter sagt 1200€ Schaden brutto. Stundensatz ca. 170Euro.

Nun zahlt die Versicherung aber nur ca. 850 Euro mit der Begründung, sie kennt eine Werkstatz (mit Anschrift) die machts für 105 Euro).

Es wurde nie repariert. Ist das Vorgehen so richtig oder lohnt dich ein Aufbäumen?



Jetzt mal eine blöde Frage von mir:

Würden Sie mit diesem Zweizeiler an Informationen auch bei einem Rechtsanwalt
vorstellig werden, wenn dieser für die Erstberatung 190,00€ + MwsT berechnet?


Zitat (von daxus):
Der Gutachter sagt 1200€ Schaden brutto. Stundensatz ca. 170Euro.

Nun zahlt die Versicherung aber nur ca. 850 Euro mit der Begründung, sie kennt eine Werkstatz (mit Anschrift) die machts für 105 Euro).

Es wurde nie repariert. Ist das Vorgehen so richtig oder lohnt dich ein Aufbäumen?



Ja, das Recht hätte sie ( vielleicht ) - kommt halt auf den Einzelfall an.
Aber dazu braucht man alle Details.


grß charly

-- Editiert von charlyt4 am 31.10.2018 21:28

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich wüsste nicht was ich noch ergänzen soll. Das beschädigte kfz ist schon recht alt. Der Restwert wurde vom Gutchter auf 150€ beziffert.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

.

Zitat (von daxus):
Ich wüsste nicht was ich noch ergänzen soll. Das beschädigte kfz ist schon recht alt.



Na eben z.B. wie alt das Fahrzeug ist und ob es beim Markenvertragshändler regelmäßig
gewartet wurde oder nicht.

Dann wäre noch wichtig wie hoch der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten ist und ob
konkret oder normativ abgerechnet werden soll.


Zitat (von daxus):
Es wurde nie repariert.



Das heisst, dass auch nie Repariert werden soll?


Zitat (von daxus):
Ist das Vorgehen so richtig oder lohnt dich ein Aufbäumen?



Was sagt ihr Anwalt dazu?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 50x hilfreich)

Das hat zwar weder die Versicherung noch den Gutachter interessiert, aber das Fahrzeug, Baujahr 2001, wurde die letzten 6 Jahre nicht zur Inspektion geschickt.

Der Wiederbeschaffungswert steht nicht im Gutachten, zumindest keine Zahl, den Wert des Wagens ohne Unfall hätte ich so auf 1500€ geschätzt.

Es soll auch nicht repariert werden, geht nur ums Geld.

Mein Anwalt sagt dazu: ohne Worte.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Das hat zwar weder die Versicherung noch den Gutachter interessiert, aber das Fahrzeug, Baujahr 2001, wurde die letzten 6 Jahre nicht zur Inspektion geschickt.


Dass es die Versicherung nicht interessiert ist klar, aber für die Erstellung des Gutachtens
sind solche Informationen im Interesse des Kunden (Geschädigter) aber wichtig.

Zitat (von daxus):
Der Gutachter sagt 1200€ Schaden brutto. Stundensatz ca. 170Euro.


Und genau hier haben wir jetzt das Problem. Dein Gutachter hat hier offensichtlich die
ortsüblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze der Markenwerkstätten zu
Grunde gelegt.
Dadurch ist die Versicherung berechtigt auf eine Alternativwerkstatt zu verweisen.

Hätte dein Gutachter den Schaden mit den ortsüblichen durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen
der freien Werkstätten ( z.B. 130,-€/Std.) kalkuliert, wäre ein Verweis der VS nicht möglich.


Zitat (von daxus):
Der Wiederbeschaffungswert steht nicht im Gutachten, zumindest keine Zahl, den Wert des Wagens ohne Unfall hätte ich so auf 1500€ geschätzt.


Das kann ich mir jetzt bei besten Willen nicht vorstellen, denn dann wäre das Gutachten mangelhaft
und die Versicherung würde weder das Gutachten bezahlen noch hätten sie reguliert.

Woher sollen sie denn ohne den Zeitwert des Fahrzeuges zu kennen bei einem 17 Jahre alten
Fahrzeug wissen ob es sich nicht um einen Totalschaden handelt?


Zitat (von daxus):
Mein Anwalt sagt dazu: ohne Worte.


Ohne Worte kann natürlich viel bedeuten.:-)


gruß charly


PS: Wir reden hier aber auch nur von einer Differenz im kleinen zweistelligen Betrag.
Den Stundensatz von 170,-€ bekommst du nicht durch, außer du lässt reparieren.

Signatur:

Gruß Charly

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