Hallo an alle,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
die ehemalige Firma meines Mannes hat in seinem Einverständnis und seinem Namen eine Pensionsversicherung abgeschlossen. Der Beitrag von Euro 75 wurde monatlich vom Bruttogehalt meines Mannes an die Versicherung abgeführt.
Jetzt ist mein Mann seit dem 01. März aber arbeitslos und wir wollten die Versicherung kündigen. Die erste Kündigung ist angeblich gar nicht bei der Versicherung angekommen (obwohl erst per Fax und dann per Post verschickt). Die zweite Kündigung wurde dann gleich per Einschreiben an die Versicherung geschickt.
Ein heutiges Telefonat bei der Versicherung ergab, dass mein Mann gar nicht Kündigen kann, das wäre gesetzl. angeblich gar nicht möglich. Ist das wirklich so? Im Vertrag steht Folgendes:
Vor gesetzlicher Unverfallbarkeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen:
- jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres
- Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres
Dann folgen noch Ausführungen über die Auswirkung der Kündigung etc. bla, bla.
Der Vertrag besteht seit dem 31.12.2003.
Ist eine Kündigung wirklich nicht möglich? Oder bluffen die nur, weil die Versicherung dann nur Geld zurückzahlen müsste?
Versicherung lässt uns Vertrag nicht kündigen
Versicherungen sind wie Verträge oft mit einer Kündigungsfrist verbunden, so auch hier. Wie es aussieht, könnt ihr zum Jahresende 2007 kündigen. Meines Erachtens sollte die von Euch bereits erfolgte Kündigung auch als Kündigung zum 31.12.2007 gesehen werden.
Nach meiner Ansicht gibt es keine frühere Ausstiegsmöglichkeit.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hi Jo,
das sehe ich auch so. Kündigung Ende des Jahres wäre ja auch ok, aber die Versicherung behauptet, dass wir überhaupt nicht kündigen können, sondern dass der Vertrag weiterläuft bis 2036.
Und das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Was können wir tun. Mit Rechtsanwalt drohen?
Danke schon mal für alle Beiträge
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Wenn es sichum eine Direktversicherung nach § 40b EStG (Fassung bis 31.12.2004) handelt, dann kann der Vertrag tatsächlich nicht gekündigt werden.
Und woran kann ich sehen, dass es sich dabei um eine Direktversicherung handelt?
Hab schon die ganze Police von vorne bis hinten durchgelesen.
Hallo,
bei Pensionskassen und Direktversicherungen ist grundsätzlich die Firma der Versicherungsnehmer. Und nur dieser kann kündigen. Also: Zum ehemaligen Arbeitgeber gehen und Versicherungsnehmerwechsel machen lassen. Dann wenn Ihr Mann Versicherungnehmer ist kündigen. Versicherung anrufen und Formular für Versicherungnehmerwechsel zuschicken lassen. MFG
Es gibt auch oft die Möglichkeit Verträge beitragsfrei zu stellen, d.h. der Vertrag ruht und kostet kein Geld. Das würde auch das akute Problem lösen.
Und jetzt?
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